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Autor HHFux Datum 18.11.2008, 21:56 Aufrufe 11067
Beschreibung Akzeptanz vietnamesischer Urkunden durch deutsche Behörden
Kategorie Vietnamesische Urkunden Typ

Echtheitsprüfung bzw. Legalisation
Große Verwirrung gibt es immer wieder um die Akzeptanz von Urkunden, die durch vietnamesische Behörden ausgestellt wurden. Dies sind typischerweise Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden sowie Ledigkeitsbescheinigungen. Zum besseren Verständnis werden im Folgenden zunächst die Grundbegriffe Legalisation und Echtheitsprüfung erklärt.

Was ist eine Legalisation?

Generell besteht das Problem, daß eine nationale (z.B. deutsche) Behörde nicht wissen kann, wie sämtliche Urkunden aus den über 200 Staaten unserer Welt aussehen. Insofern besteht natürlich die Gefahr, daß der zuständige Beamte selbst auf eine sehr plump gefälschte Urkunde hereinfallen könnte. Daher ist es eine internationale Gepflogenheit, ausländische Urkunden zur Verwendung im Inland "legalisieren"
zu lassen.

Eine Legalisation bedeutet eigentlich nichts anderes, als daß die jeweilige (deutsche) Botschaft im Ausstellungsland (der Urkunde) bestätigt, daß eine solche Urkunde im betreffenden Land normalerweise so aussieht wie das vorgelegte Dokument. Dabei wird auch geprüft, ob es irgendwelche Auffälligkeiten gibt, die auf eine Fälschung oder falsch ausgefüllte Urkunde hindeuten. Durch (hoffentlich) vorhandene Sachkenntnis kann die (deutsche) Botschaft viele gefälschte oder falsch erstellte Urkunden erkennen.

Nun gibt es aber Länder, in denen man für ein kleines Bestechungsgeld praktische jede "echte" Urkunde mit beliebigem Inhalt beschaffen kann. Insbesondere in letzterem Fall nützt das Legalisationsverfahren nichts, weil es sich um tatsächlich echte Urkunden handelt (nur eben mit falschem Inhalt.) In diesen Ländern hat das Auswärtige Amt (als übergeordnete Behörde der deutschen Botschaften) das Legalisationsverfahren ingestellt. Von dieser Regelung ist auch Vietnam betroffen, so daß vietnamesische Urkunden nicht mehr legalisiert werden.

Was ist eine Echtheitsprüfung?

Natürlich kann es vorkommen, daß eine innerdeutsche Behörde Zweifel an der Echtheit einer vietnamesischen Urkunde hat. In diesem Fall kann sie ein Amtshilfeersuchen an die Deutsche Botschaft Hanoi richten. Die Deutsche Botschaft Hanoi wiederum beauftragt einen Vertrauensanwalt, der die Urkunde zunächst formal prüft (wie bei der Legalisation) und darüber hinaus "Nachforschungen" anstellt, ob der Inhalt der Urkunde tatsächlich richtig ist. Vermutlich beschränken sich diese "Nachforschungen" im Normalfall auf (ggf. telefonische) Befragung von geeigneten Personen wie Trauzeugen, Familienmitgliedern usw.

Fragwürdig erscheinen läßt dieses Verfahren allerdings der Umstand, daß man gezwungen ist, einen bestimmten Rechtsanwalt (nämlich den Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft Hanoi) mit der Echtheitsprüfung zu beauftragen. Abgesehen von dem Umstand, daß hier eine Privatperson mit üppigen Honorareinnahmen versorgt wird, führen die unangemessen langen Beabeitungszeiten in der Praxis oft zu völlig unakzeptablen Ergebnissen.

In welchen Fällen muß eine Echtheitsprüfung durchgeführt werden?

Erfahrungsgemäß wird die Echtheitsprüfung von Standesbeamten sehr oft (aber nicht immer) verlangt, von Ausländerbehörden hingegen nur selten.

Deutsche Behörden sind NICHT verpflichtet, eine solche Echtheitsprüfung vietnamesischer Urkunden durchzuführen.
Vielmehr ist dies eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Behörde.

Hierzu liegt auch eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums (PDF, 56 KB) vor.

Wie lange dauert eine Echtheitsprüfung?

Es wurde mir noch kein Fall geschildert, in dem eine Echtheitsprüfung
vietnamesischer Urkunden schneller als innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen worden wäre. Hingegen wurde vielfach von einer Bearbeitungsdauer von 6 Monaten und mehr berichtet. Geht es um eine reine Formalität wie z.B. die Anlage eines Familienbuches, mag dies noch hinnehmbar sein. Hängen jedoch aufenthaltsrechtliche Fragen - insbesondere der Fortgang eines ohnehin komplizierten und langwierigen Verfahrens zur Visumserteilung - davon ab, kann eine solche Bearbeitungsdauer bereits empfindlich in Grundrechte eingreifen (z.B. Artikel 6 Grundgesetz; Schutz der Familie).

(C) Daniel Bergmann, 2003-2004
  
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