|
Autor |
Nachricht |
BanhMy
Gast
Anmeldungsdatum: 05.07.2009
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
20.08.2009, 22:33 Trennung - Hilfe |
|
hallo,
wir haben einige Probleme und bräuchte wirklich eure Hilfe.
mein Brude (vietnamesisch) ist mit einer deutschen Frau seit 4 Jahren verheiratet. Er möchte sich jetzt aber von ihr trennen, weil er ihre mehr und mehr "Forderungen" nicht befriedigen kann (er geht allein arbeiten, sie sitzt nur zu Hause und verlangt Geld von ihm). Die beide haben noch keine Kinder.
Meine Fragen sind nun:
- was muss er alles machen um sich von ihr trennen zu können? (ich meine welche Schritte etc..)
- braucht er dazu einen Anwalt ? ( ist doch teuer oder? )
- er möchte in die Zukunft auch nicht mehr für seine Frau zahlen, muss er einen Ehevertrag machen lassen ,oder was ähnliches ,stimmt?
Die Frage klingen vielleicht so doof an, aber wir kennen uns mit den deutschen Gesetzen nicht aus . Für jede Hilfe danken wir euch herzlich
|
|
|
|
Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
|
Verfasst am:
21.08.2009, 01:33 (Kein Titel) |
|
Es hört sich danach an, dass wohl bei der Scheidung auch ums Geld gestritten werden wird, deshalb vermute ich mal dass es nicht ohne Anwalt gehen wird. Auch vermute ich, dass er schon etwas in Zukunft für den Unterhalt zahlen werden müssen wird, einen Ehevertrag macht man am Anfang der Ehe, nicht hinterher.
Du findest aber sicher woanders bessere Infos als in einem Vietnamforum. Es ist eine ganz normale Scheidung, dass er Vietnamese ist, macht keinen Unterschied.
Grüße
|
|
|
|
Quocphuong
Gast
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 229
Wohnort: Zürich
|
Verfasst am:
21.08.2009, 07:37 (Kein Titel) |
|
als erstes muss er eigene wohnung haben.er muss von ihr getrennt leben.dann geht man zu einem anwalt,es ist besser wenn er den ersten schritt macht.der anwalt kann auch für beide parteien vertreten.
unterhalt zahlt er nur wenn er kinder hat.sonst nicht,denn die frau kann ja selber arbeiten gehn.
wenn die 2 nicht so viele vermögen und kinder haben,dann geht es eigentlich schnell
|
|
|
|
Lenchen
Gast
Geschlecht:
Alter: 63
Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 24
Wohnort: Oldenburg/Olb.
|
Verfasst am:
21.08.2009, 21:10 (Kein Titel) |
|
|
|
|
garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
|
Verfasst am:
22.08.2009, 03:39 (Kein Titel) |
|
H(a)i,
« Quocphuong » hat folgendes geschrieben:
als erstes muss er eigene wohnung haben.
Stimmt nicht.
Zitat:
er muss von ihr getrennt leben.
Darauf kommt es an, und das geht sogar in einer Einraumwohnung.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
|
|
|
|
BanhMy
Gast
Anmeldungsdatum: 05.07.2009
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
22.08.2009, 23:16 (Kein Titel) |
|
Danke erstmal für eure Mühe, er sucht jetzt schon eine neue Wohnung, und bei der Trennung scheint es besser einen Anwalt zu nehmen, nicht wahr ?
LG BanhMy
|
|
|
|
Quocphuong
Gast
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 229
Wohnort: Zürich
|
Verfasst am:
22.08.2009, 23:54 (Kein Titel) |
|
es ist von vorteil.ob es besser ist,kann ich nicht sagen.
ich glaube er muss 1 jahr von ihr getrennt leben,danach ist es dann möglich
|
|
|
|
Lenchen
Gast
Geschlecht:
Alter: 63
Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 24
Wohnort: Oldenburg/Olb.
|
Verfasst am:
23.08.2009, 00:03 (Kein Titel) |
|
Hallo BanhMy ,
dein Bruder muss nicht warten bis eine räumliche Trennung stattgefunden hat, um sich an einen Anwalt zu wenden, er sollte so schnell es geht, sich einen Termin geben lassen..
Sicher sollte er im eigenen Interesse so bald es geht eine sperate Unterkunft finden.. Ich weiß nicht, ob es heute noch so ist mit dem Trennungsjahr?
Ach, ja ab den 1.09.2009 gilt ein neues Scheidungsrecht, schau mal in einen meiner Links nach, die ich hier gestern reisetze...
Liebe Grüsse und viel Glück..
|
|
|
|
Quocphuong
Gast
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 229
Wohnort: Zürich
|
Verfasst am:
23.08.2009, 08:26 (Kein Titel) |
|
ich hab ne bekannte,bei ihm ist es so,dass er zuerst von ihr getrennt leben musst.nach einem jahr kann er einen anwalt suchen.vorher wird nicht verarbeitet.
es ist jetzt schon 2 jahre her.
ich selber hab keine erfahrung damit.hab nur gehört.also probiert es einfach
|
|
|
|
thnct
Gast
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95
|
Verfasst am:
23.08.2009, 16:18 Re: Trennung - Hilfe |
|
« BanhMy » hat folgendes geschrieben:
...was muss er alles machen um sich von ihr trennen zu können? (ich meine welche Schritte etc..)....
@Quocphuong:
Zitat:
als erstes muss er eigene wohnung haben.er muss von ihr getrennt leben….
Gesetzlich gesehen kann man sich auch in 1 gemeinsame Wohnung „trennen“, wie "garfield2008" schon zu recht sagt. Die Trennungszeit beträgt in diesem Fall 1 Jahr
§ 1567 BGB
"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."
@BanhMy:
Zitat:
- braucht er dazu einen Anwalt ? ( ist doch teuer oder? )
@Quocphuong
Zitat:
der anwalt kann auch für beide parteien vertreten....
Nach § 78 ZPO kann ein Ehescheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden
Haben die Ehegatten bei einer einverständlichen Ehescheidung nur einen Rechtsanwalt, so ist dieser nicht der Rechtsanwalt beider Parteien! Er ist lediglich der Rechtsanwalt desjenigen, der den Ehescheidungsantrag stellt. Es gibt aber inoffizielle Treffen beider Parteien bei Anwalt des Antragsstellers……(1 anderes Thema)
Auch bei einer einverständlichen Ehescheidung ist allerdings ein zweiter Rechtsanwalt erforderlich, wenn vor Gericht ein Vergleich über den Versorgungsausgleich geschlossen werden soll, denn Vergleiche können vor dem Familiengericht nur von Rechtsanwälten geschlossen werden.
Die Justiz Ministerin B. Zypries kündigt seit Jahren, daß Scheidungsverfahren bei den kinderlosen Ehen ohne den Anwaltzwang gesetzl. eingeführt werden soll….Auf das Gesetz warten viele vergebl.
@BanhMy:
Zitat:
er möchte in die Zukunft auch nicht mehr für seine Frau zahlen, muss er einen Ehevertrag machen lassen ,oder was ähnliches ,stimmt?
@Florian:
Zitat:
…einen Ehevertrag macht man am Anfang der Ehe, nicht hinterher….
@Quocphuong
Zitat:
…unterhalt zahlt er nur wenn er kinder hat.sonst nicht,denn die frau kann ja selber arbeiten gehn
In Prinzip kann man den Ehevertrag jeder Zeit vor der Scheidung machen außer Ausschluß der Versorgungsausgleich. Nur, Florian hat vollkommen recht; wie will man den Ehepartner überzeugen einen Vertrag zu seinem Nachteil zu unterschreiben, wenn man auch noch im Streit sich getrennt hat. Vor der Eheschließung, wenn beide Seiten überzeugt sind, daß es besser ist 1 Ehevertrag zu machen, ist es eher möglich.
Auch ohne gemeinsame Kinder besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung u.a. nur dann, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für sich sorgen kann. Im neuen Gesetz, verlangt der Gesetzgeber aber einen viel strengeren Nachweis der Arbeitssuche.
|
|
|
|
|
Geschützt durch CBACK CrackerTracker2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.
Powered by Orion based on phpBB
© 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
| |
|