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haig
Gast










BeitragVerfasst am: 18.02.2003, 16:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Anh, ich bin genau Deiner Meinung.

haig


[Editiert durch haig ein Dienstag, 18. Februar 2003 @ 16:19]

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didi240




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Anmeldungsdatum: 01.03.2003
Beiträge: 131
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germany.gif

BeitragVerfasst am: 01.03.2003, 19:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Orginal von martinge
Zitat:
Orginal von HHFux
Martin, bist Du wirklich sicher, daß auf deutscher Seite Korruption im Spiel ist? Das kann ich mir nur schwer vorstellen.

Was für Schwierigkeiten gibt es denn? In Bezug auf das Visum zwecks Eheschließung müßte doch die Vorbeglaubigung der Urkunden (insbes. Ehefähigkeitszeugnis) durch das vietnamesische Außenministerium und anschließende Übersetzung durch vereidigten Dolmetscher ausreichen. Was muß denn da noch weiter überprüft werden?

Oder geht es um "150%ige" Standesbeamte in Deutschland, die Urkunden zur Echtheitsprüfung an die Botschaft/Vertrauensanwälte schicken? (siehe auch Thread Heiratsvisum - Fortsetzung)

Gruß Hansefux


Ich sage nicht das es bewußt durch das deutsche Personal geschieht , aber es arbeiten dort auch andere Personen , am Tor steht kein Deutscher , aber wieso darf der Personen abweisen ??
Gruß
Martin



das hat bei mir auch einer versucht so ein vietnamesischer Soldat mit ner Maschinenpistole in der Hand, dem hab ich meinen Reisepass gezeigt und ihm gesagt das die Botschaft zu Deutschlang gehört und er hier nichts zu sagen hat.


[Editiert durch didi240 ein Sonntag, 2. März 2003 @ 10:41]

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Uwe






Anmeldungsdatum: 02.04.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Kreis Celle



BeitragVerfasst am: 03.04.2003, 11:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen
Was die Komunikation zwischen der Ausländerbehörde und der deutschen Botschaft in Hanoi betrifft kann ich nur jedem raten sich selber um alles zu kümmern. Es ist mehr als ein Fax zwischen Celle und Hanoi angeblich nicht angekommen. Wenn ich mich nicht gleich früh um alles gekümmert hätte dann würde die Ausländerbehörde immer noch auf die Beglaubigung der Botschaft warten und Die Botschft auf das Amthilfeersuchen.
Die Geschichte mit dem immer wieder nach Hause schicken ist mir nicht unbekannt. Erst nach massiven druck von mir auf den zuständigen Sachbearbeiter wurde überprüft was in der Schalterhalle eigendlich los ist. Meine Verlobte und Ihre Freundin wurden beim nächten mal überaus freudlich empfangen und konnten ihre Papiere sogar beim Sachbearbeiter persönlich abgeben. Man darf sich einfach alles gefallen lassen und muß den Beamten sehr wohl ihre grenzen zeigen.
Uwe

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haig
Gast










BeitragVerfasst am: 03.04.2003, 12:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was der Uwe hier schreibt kann ich nur bestätigen. Die Frau eines Bekannten wurde in der Hanoier Botschaft ständig sehr unfreundlich von dem dortigen vietnamesischen Personal abgewiesen. Das zog sich ungefähr 1 Jahr so hin. Bis ihm der "Kragen platzte", er nach Hanoi reiste und in der Botschaft selbstbewusst und entschieden auf eine positive Entscheidung bestand.

Allerdings sieht man auf den "Heiratsseiten" dieser Homepage, wie kompliziert die ganze Angelegenheit zu regeln ist. Und man muss auf jeden Fall über seine Rechte, aber auch über die gegebenen Regelungen sehr gut informiert sein. Ich muss zugeben, dass dies mir schwer fällt. Wahrscheinlich auch weil ich selbst damit nicht zu sehr konfrontiert war. Zum Glück haben sich 3 unserer Gastautoren die Mühe gemacht, für alle Betroffenen und Ratsuchenden in diesen Angelegenheiten mal Informationsseiten zu erarbeiten.

Gruss
haig

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kater






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BeitragVerfasst am: 29.08.2003, 12:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo freunde,

ich habe ein problem mit einer hochzeit in dänemark.
alle urkunden sind gestempelt und übersetzt in deutschland.
mädel auch mit schengener besuchsvisum.
jetzt musste ich allerdings erfahren, dass die sterbeurkunde
in vietnam legalisiert werden muss. der gute mann von der dkc
hat geraten mit ups und vollmacht zurück nach vn mit der urkunde
und den nötigen stempel drauf.
wer hat so etwas schon mal gemacht? und geht das in saigon?
die dänische botschaft sitzt doch in hanoi und hat nix in saigon.
oder? und die deutschen stellen sich doch stur wie ich gelesen habe.
das dumme ist, mir läuft die zeit weg.

ciao kater!

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 29.08.2003, 13:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo kater,

Dein Problem kann ich so noch nicht ganz nachvollziehen: Um was für eine Sterbeurkunde geht es? Ist Deine Verlobte verwitwet? Und wofür steht "dkc"? :confused:

Ich gehe davon aus, daß es so ist, denn wofür braucht man sonst eine Sterbeurkunde...

Grundsätzlich müssen vietnamesische Geburtsurkunden durch das vietnamesische Außenministerium vorbeglaubigt sein. (Siehe www.vietnam-freunde.net -> Vietnam -> Heiraten in Dänemark) Vermutlich gilt das gleiche für vietnamesische Sterbeurkunden, wenn der/die vietnamesische Verlobte verwitwet ist.

Das vietnamesische Außenministerium hat ein Büro in Saigon, welches die Vorbeglaubigungen der Originaldokumente durchführt (Adresse siehe www.vietnam-freunde.net -> Vietnam -> Heiraten in Deutschland -> Adressen der Behörden). Den Vorschlag, das Originaldokument mit einem zuverlässigen Expressdienst nach Vietnam zu schicken, damit eine Vertrauensperson dieses beim Büro des Außenministeriums vorbeglaubigen lassen kann, finde ich recht praxisnah und leicht durchführbar.

Wie lange läuft das Touristenvisum Deiner Verlobten denn noch?

Gruß
Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Freitag, 29. August 2003 @ 14:19]

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kater






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BeitragVerfasst am: 29.08.2003, 14:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo hhfux,

du hast ganz richtig getippt.
sie ist verwitwet.
ich habe eine beglaubigte, übersetzte und vom aussenministerium gestempelte abschrift aus dem
todesbescheinigungsregister von so einem volkskomitee in saigon. übersetzung ist auch beglaubigt.
dkc ist dänische kommunal-cooperative.
die machen das mit hochzeit in dänemark.
mir wurde gesagt, dass die beglaubigung vom aussenministerium nicht reicht.
das dokument muss zurück nach vn und dort von der deutschen oder dänischen botschaft legalisiert werden. mit anderen worten ist das ding auch echt?
geburtsurkunde ect. muss nicht extra legalisiert werden. da reicht die beglaubigung.
das visum gilt noch bis 27.10.
würde also reichen. aber die deutschen in saigon werden es nicht machen. und die dänen sitzen in hanoi. jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt.
und nach hanoi haben wir keine connection.
eine verlängerung des schengener visums wird bei der ausländerbehörde mit sicherheit nicht so einfach gehen. und eine normale aufenthaltsgenehmigung für deutschland geht auf der anderen seite in dänemark nicht.
bin im momment verzweifelt.

wer hat eine lösung parat?

ciao kater

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 29.08.2003, 15:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Naja, wenn das Visum noch zwei Monate läuft, sollte man schon noch etwas hinbekommen. Verlängerung eines Touristenvisums kannst Du i.d.R. vergessen (es sei denn, Du wohnst auf dem Lande und man ist Euch wohlgesonnen).

Die Deutsche Botschaft legalisiert nicht und für eine formale Echtheitsprüfung durch deren Vertrauensanwälte ist die Zeit viel zu knapp (dauert mindestens 3 Monate).

Bleibt also die Legalisation der Sterbeurkunde durch die dänische Botschaft in Hanoi. Erkundige Dich, wie lange die Bearbeitung einer Legalisation üblicherweise dauert. Ein persönliches Erscheinen bei der dänischen Botschaft in Hanoi sollte eigentlich nicht erforderlich sein. Und Telefon gibt's doch auch schon in Hanoi. Winken

Ich stelle mir das so vor: Sterbeurkunde via UPS zur dänischen Botschaft in Hanoi - Botschaft legalisiert Urkunde - via UPS zurück. Das sollte doch innerhalb von zwei oder drei Wochen über die Bühne gehen?! Und den Rest werden die Leute von der Dänischen Kommunal Cooperative dann schon hinbiegen.

Alternativ kannst Du zuerst auch versuchen, einen Standesbeamten in Deutschland zu finden, der Euch ohne formale Echtheitsprüfung der Urkunden traut. Ggf. müßtet Ihr dann in seinen Bezirk umziehen. Dieser Weg hätte natürlich den Vorteil, daß Deine Verlobte dann einen Rechtanspruch auf sofortige Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis hätte.

Gruß
Hansefux

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