Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 Anwaltsvollmacht

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor Nachricht
Nugget






Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 22
Wohnort: Deutschland/Dortmund



BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 16:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand von euch die folgende Erfahrung gemacht und kann mir bestätigen, dass dies so üblich ist.

Folgender Sachverhalt: Nach dem Standesamt in Deutschland soll meine in Vietnam lebende Freudin eine Anwaltsvollmacht in der deutschen Botschaft in Vietnam unterzeichnen und die Botschaft soll diese Vollmacht dann beglaubigen.Jedoch sagte Ihr jetzt der zuständige Beamte in der Botschaft, dass die Botschaft so etwas nicht beglaubigt.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruss,

Nugget

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
thi-andreas




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 21:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Nugget!

Das Standesamt hat sich im Rahmen der Amtshilfe an die deutsche Botschaft in Vietnam gewand. Jedoch kann und wird die Botschaft nichts ohne das Einverständnis Deiner Freundin machen. Dazu dat sie persönlich bei der Botschaft vorzusprechen und eine Vollmachr für den Anwalt zu unterschreiben. Die Botschaft beglaubigt soetwas NICHT !!!
Einzig und allein wird die Unterschrift Deiner Verlobten mit der Unterschrift im Pass verglichen. Sonst könnte da ja jede hinkommen.

Warum sagst Du "Freundin"? Wenn ihr beiden die Anmeldung zur Eheschließung eingereicht habt, seid ihr doch Verlobte.

Gruß Andreas

_________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis meist größer, als in der Theorie.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Nugget






Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 22
Wohnort: Deutschland/Dortmund



BeitragVerfasst am: 25.10.2003, 18:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke thi-andreas,

ich habe mittlerweile beim Standesamt nachgefragt, und die meinten dass diese Regelung erst seit ca. 3 Monaten besteht und somit die Leute in Vietnam das noch nicht wissen. Auf jeden Fall kümmert sich jetzt die Standesbeamtin darum.

Klar ist sie meine Verlobte, aber aus Gewohnheit schreibe ich noch Freundin.

Gruss,

Nugget

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
HHFux
Betreiber



Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


blank.gif

BeitragVerfasst am: 25.10.2003, 20:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wozu wird die Anwaltsvollmacht denn benötigt? (Nur so aus Neugier... Du erwähntest die Vollmacht in Zusammenhang mit dem Standesamt.)

Gruß
HHFux

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
thi-andreas




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl


blank.gif

BeitragVerfasst am: 28.10.2003, 00:33    Handlungsvollmacht Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Diese vollmach wird benötigt damit der "Anwalt" im Auftrag der entsprechenden Person tätig werden kann.

Wenn der Anwalt zum Außenministerium geht muß er doch bevollmächtigt werden die entsprechenden Auskünfte einzuholen.

Meineserachtens ist diese ganze Sache mit dem Vertrauensanwalt nur Geldschneiderei. Der macht sich doch nicht wirklich die Mühe und befragt Eltern, Trauzeugen usw. nach der rechtmäßig durchgeführten Hochzeit. Einzig und allein dackelt der doch zur Konsularabteilung des vietn. Außenministeriums und führt dort eine stinknormale Vorbeglaubigung durch. Was normal 5500 Dong kosten würde (Stand 09/200).

Ich denke mal das dies eine abgekaperte Sache mit der deutschen Botschaft ist. Interessant wäre in diesem Zusammenhang mal die Frage nach einer Zusammenstellung der Kosten des Anwalts. 1. Auflistung des Zeitaufwandes, 2. Fahrten .... . In welcher Gebührenordnung steht denn das die Überprüfung der Heiratsurkunde 250 Euro kostet? Leute wehrt euch dagegen. Zahlt die Gebühr nur unter Vorbehalt! Natürlich erst wenn die Verlobte / Ehefrau das Visum hat.

Wenn es gewünscht wird kann ich ja mal in einem gesonderten Thread unseren "Leidensweg" darlegen.

Gruß Andreas

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
HHFux
Betreiber



Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


blank.gif

BeitragVerfasst am: 28.10.2003, 07:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Thi-Andreas: Es steht zwar in Deinem Beitrag nicht ausdrücklich drin, aber ich vermute jetzt 'mal, daß der Vertrauensanwalt eine formale Echtheitsprüfung der Urkunden durchführen sollte.

Es würde mich allerdings wundern, wenn der Vertrauensanwalt die Urkunden nur durch das vietnamesische Außenministerium beglaubigen lassen würde. Denn das wäre ja eine stinknormale Legalisation und keine Echtheitsprüfung. Hast Du konkrete Anhaltspunkte für Deine Vermutung?

Natürlich ist erwünscht, daß Ihr Euren "Leidensweg" hier veröffentlicht. Schließlich ist dies ein Schwerpunkt dieses Forums. Nur durch solche Rückmeldungen kann die Aktualität und Vollständigkeit der hier bereit gestellten Informationen verbessert werden.

Gruß
HHFux

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
thi-andreas




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl


blank.gif

BeitragVerfasst am: 28.10.2003, 09:28    Formale Echtheitsprüfung Antworten mit ZitatNach oben

Welche Möglichkeiten hat der "Anwalt" denn noch?

1. Er selbst überprüft die Kausalität der angegebenen Daten. Manchmal komme es eben vor das die ausstellende vietn. Behörde einfach die falschen Daten einträgt.

2. Er läßt sich einen Auszug aus dem vietn. Personenstandsregister zukommen.

3. Nochmalige Vorbeglaubigung.

Übrigens wäre es mal interessant zu wissen wieviele gefälschte Papiere dabei zu Tage kommen. Ich habe da so einige gute Kontakte zu vietn. Interessengemeinschaften. Die kümmern sich zum Beispiel auch um die Übersetzung aus dem vietnamesischen in die deutsche Sprache. Dabei ist der Übersetzer beim zuständigen OLG zugelassen und vereidigt. Nach deren Aussage ist ihnen bisher noch kein Fall bekannt geworden wo eine Urkunde und Bescheinigung nachweislich und eindeutig gefälscht war. Obwohl es einige Fälle gab in denen die Daten unrichtig waren. Einfach der normale Schlendrian der vietn. Behörden. Auch kam es vereinzelt vor das ungültige Geburtsurkunden vorgelegt wurden. Die Ungültigkeit ergab sich daraus das diese noch von 1975 stammten, also von südvietnamesischen Behörden. Soetwas ist nicht mehr gültig und muß erneuert werden. Besonders möchte ich darauf hinweisen das während des Krieges so einige Urkunden abhanden gekommen sind.

Möchte in diesem Zusammenhang auch noch anmerken das die deutsche Botschaft die Legalisierung von vietn. Urkunden und Bescheinigungen schon vor 1999 mit Hinweis auf den angeblichen unsicheren Urkundenverkehr eingestellt hat. Die Standesämter erst seit kurzer Zeit vermehrt diese "Überprüfung" verlangen.

Gruß Andreas

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
HHFux
Betreiber



Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


blank.gif

BeitragVerfasst am: 28.10.2003, 09:42    Re: Formale Echtheitsprüfung Antworten mit ZitatNach oben

« thi-andreas » hat folgendes geschrieben:
Auch kam es vereinzelt vor das ungültige Geburtsurkunden vorgelegt wurden. Die Ungültigkeit ergab sich daraus das diese noch von 1975 stammten, also von südvietnamesischen Behörden. Soetwas ist nicht mehr gültig und muß erneuert werden. Besonders möchte ich darauf hinweisen das während des Krieges so einige Urkunden abhanden gekommen sind.


Ungültig sind diese Geburtsurkunden eigentlich nicht. Sie wurden ja damals rechtmäßig von den zuständigen Behörden Südvietnams ausgestellt. Als wir 1994 in Deutschland geheiratet haben, wurde die (südvietnamesische) Geburtsurkunde meiner Frau vom Standesamt Hamburg-Wandsbek problemlos akzeptiert.

Gruß
HHFux

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
thi-andreas




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl


blank.gif

BeitragVerfasst am: 29.10.2003, 13:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Muß da etwas richtigstellen:

Soetwas ist nicht mehr gültig und muß erneuert werden

Muß natürlich heißen

Soetwas ist in Vietnam nicht mehr gültig und muß erneuert werden

Gruß Andreas

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.0376s (PHP: 61% - SQL: 39%) | SQL queries: 20 | GZIP enabled | Debug on ]