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 Aufenthaltserlaubnis nochmals in D beantragen?

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holger6675






Anmeldungsdatum: 29.01.2003
Beiträge: 98
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BeitragVerfasst am: 29.10.2003, 19:01    Aufenthaltserlaubnis nochmals in D beantragen? Antworten mit ZitatNach oben

*** Anmerkung von HHFux: Thread wurde ab hier geteilt (aus "Überprüfung Eheurkunde"). ***

Glückwunsch , dann ist ja fast alles bei dir geschaft. Sehr glücklich

Aber warum denn noch mal ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung ? Muss man hier noch einen machen ? Ich denke bei der Botschaft das war doch schon ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung.

Meine Fau hat letzte woche auch diesen beim Konsulat abgegeben. Ich hoffe mal ich bleib vorerst von dieser Echtsheitsprüfung verschont. Ist ja schliesslich ermessensache. Und die von Standesamt hier sehen ( im Moment) keinen anlass die Urkunde anzuzweifeln.

Aber die Übersetzung von einem vom OLG vereidigten Übersetzer zu verlangen find ich dann doch schon hapig. Die Übersetzung in Vietnam hat gerade mal 10 Euros gekostet. Wird aber hier nicht anerkannt. Und dieser vereidigte Übersetzer hier in Deutschland ist sehr sehr teuer (150 Euro pro Unterlage) Traurig .

Weiss hier jemand einen billigeren vom OLG zugelassenen Überstzer ?

Gruss
Holger6675

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lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
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BeitragVerfasst am: 30.10.2003, 17:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Holger 6675,

erstmal noch Glückwunsch zur Hochzeit.

Deine Frau hat einen Antrag für ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt. Dieses ist nur 90 Tage gültig und muß innerhalb dieser Zeit auf der ABH in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden. Dazu braucht Ihr dann eine Kopie der Meldebescheinigung, einen Nachweis über eine Krankenversicherung (bei mir reichte eine Bestätigung, daß ein Antrag auf Familienversicherung gestellt wurde) und das Antragsformular mit einem Paßbild. Manche ABH wollen auch noch einen Nachweis über Einkommen und ausreichend Wohnraum.

Ich weiß nicht wo Du wohnst, aber ich habe hier in Leipzig an den Dolmetscher (auch vom OLG vereidigt) 30 Euro pro Seite bezahlt. Bei einer größeren Menge hat er mir auch Rabatt gegeben. Vielleicht würde sich das für Dich lohnen - könnte Dir seine Tel.-nr. geben.

Viel Glück für Euch, daß es nicht so lange dauert wie bei uns.

Gruß - Micha

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 30.10.2003, 21:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@lachibum: Jetzt kann man wohl wirklich gratulieren. Sehr glücklich Ich wünsche Euch eine gute Reise und Deiner Frau natürlich, daß sie sich in Deutschland bald zu Hause fühlt. (Es ist ja schon eine ziemliche Umstellung.)

@holger6675: "Aufenthaltsgenehmigung" ist der Oberbegriff. Es gibt verschiedene Arten der Aufenthaltsgenehmigung: Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltsbefugnis. (Eine Duldung ist keine Aufenthaltsgenehmigung). Das Visum ist lediglich eine Sonderform jeweils einer der vorgenannten Arten der Aufenthaltsgenehmigung.

Wie lachibum schon richtig schrieb, wird ein Visum zwecks Heirat oder Familienzusammenführung i.d.R. nur für 3 Monate ausgestellt. Es muß daher vor Ablauf im Bundesgebiet erneut eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, welche dann regelmäßig als Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Gruß
HHFux

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holger6675






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Beiträge: 98
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BeitragVerfasst am: 01.11.2003, 14:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo HHFux,
Wird schon so sein wie du sagtest. War halt nur stutzig das man nochmal nen Antrag stellen muß. Schliesslich wurde(wird) ja der Antrag vom Konsulat zum Sachbearbeiter geschickt und der prüft dann und gibt dann das Ok. Ich dachte dann kommt man mit dem 3 Monatskleber vom Konsulat und bekommt hier mit Meldebescheinigung , Versicherungsnachweiss etc... die Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre. Aber das dafür noch ein extra Antrag gestellt werden muss war mir nicht klar.

Zu deinen 4 Aufenthaltstiteln : Welche Titel bekommt meine Frau dann ? Ich dachte Aufenthaltsgenehmigung währe auch ein Titel .

Gruss
Holger6675

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 01.11.2003, 15:05    Welcher Aufenthaltstitel für Ehefrau? Antworten mit ZitatNach oben

Sie bekommt eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht zweckgebunden (anders als z.B. die Aufenthaltsbewilligung, die für Studienzwecke u.ä. erteilt wird). Der Antrag bei der Ausländerbehörde am neuen Wohnort ist eigentlich reine Formsache. Nur muß man ihn eben nur unbedingt vor Ablauf des Visums stellen.

Nach einigen Jahren kann Deine Frau eine Aufenthaltsberechtigung beantragen. Im Normalfall wird ein Antrag auf Einbürgerung aber näher liegen (sofern ihr an der vietnamesischen Staatsangehörigkeit nichts liegt).

Ohnehin wird bis dahin wohl das neue Ausländerrecht gelten, das (nach den bisherigen Entwürfen) nur noch eine zwischen "Aufenthaltserlaubnis" und "Niederlassungserlaubnis" unterscheidet.

Gruß
HHFux

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 04.11.2003, 16:53    Aufenthaltserlaubnis Antworten mit ZitatNach oben

Also die Aufenthaltserlaubnis wird erst einmal befristet erteilt. Entweder für ein Jahr oder gleich für drei Jahre. Ermessenssache des Sachbearbeiters. Nach drei Jahren kann sie die unbefristet Aufenthaltserlaubnis erhalten. Da gibt es gewisse Voraussetzungen:
1. Kann sich mit einfachen Worten in deutscher Sprache verständigen
2. Keine Leistungsbezieher (Sozialhilfe)
3. Gesicherter Aufenthaltstitel (Ehe...)
4. Strafrechtlich nicht wesentlich in Erscheinung getreten (weniger 90 Tagessätze)

Übrigens haben die Ausländerbehörden keinen Rechtsanspruch von Dir einen Gehaltsnachweis zu verlangen. Das gilt aber NUR wenn eine EHE mit einem DEUTSCHEN Staatsbürger besteht.

Wenn sie einen solchen Nachweis fordern geschieht dies rechtswidrig.


Gruß Andreas

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hien
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Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 11.11.2003, 15:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo holger,
ich glaube, dass itosse auch ein vereidigter Dolmetscher vom OLG ist. frag ihn doch mal.

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