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 Heirat in Vietnam ohne Ehefähigkeitszeugnis?

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websphinx






Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21



BeitragVerfasst am: 10.11.2003, 20:39    Heirat in Vietnam ohne Ehefähigkeitszeugnis? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo HHFux,

ich bin im Internet vor einigen auf das Fourm gestossen und habe nach intensiven stöbern keinen Fall gefunden, der auf die u.g. Situation passt:

Ein Bekannter hält sich derzeit in Vietnam auf und möchtet seiner Verlobte in den nächsten Tagen heiraten. Leider konnte vor Abflug nach Vietnam nicht mehr rechtzeitig das deutsche Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden. Er hat anstatt dieses eine deutsche Ledigkeitsbescheinigung. Alle sonstigen Unterlagen (Geburtsurkunde, Meldebescheining, ...) sind vorhanden und durch die vietnam. Botschaft legalisiert.

Das Volkskomitee würde eine Heirat vornehmen, da aus ihrer Sicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Meine Fragen sind nun:
a) Kennt du einen solchen Fall, insb. Probleme bzw. Erfahrungen beim Visumsantrag?
b) Wird das Ehefähigkeitszeugnis im Visumsantrag überhaupt benötigt?
c) Welche Bedenken hast du oder welchen Rat kannst du geben?

Vielen Dank im Voraus für die schnelle Antwort.

Vielen Grüsse

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 10.11.2003, 20:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo websphinx,

wenn der vietnamesische Standesbeamte ohne Ehefähigkeitszeugnis auskommt, ist das doch wunderbar. Die deutsche Seite wird sich dafür bestimmt nicht interessieren. Ich wüßte nicht, bei welcher Gelegenheit dieses Ehefähigkeitszeugnis noch einmal vorgelegt werden sollte - mit der Eheschließung ist es ja ohnehin überholt.

im Übrigen wird sich keine deutsche Behörde anmaßen, einem vietnamesischen Standesbeamten in sein Verfahren hineinzureden. (Genausowenig wie umgekehrt.)

Die deutschen Behörden interessieren sich allenfalls für die Echtheit der Heiratsurkunde. Aber das ist ja ein ganz anderes Thema.

Gruß
HHFux

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holger6675






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BeitragVerfasst am: 11.11.2003, 05:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Websphinx und HHfux,
Also ich habe ohne dieses Ehefähigkeitszeugnis vor kurzen geheiratet. Hat auch nie ein Vienamesischer Beamter nachgefragt. Nur unsere Deutschen freunde beim Visumsantrag haben danach gefragt. Mit der Begründung das dann die Rechtsgültigkeit in D besser beurteilt werden kann. Jetzt haben die die Heiratsurkunde auch zu meinem Standesamt geschickt um dort eine Stellungsnahme zur Rechtsgültigkeit in D zu bekommen. (Wäre ohne Ehefähigkeitszeugnis nicht nötig laut Konsularpersonal). Im Standesamt nachgefragt fühlt man sich nicht zuständig da Heirat schon geschlossen und so. In der ABH ist der Antrag abgearbeitet (alles in Ordnung) man wartet nur noch auf bescheid vom Standesamt.

Was er evtl. machen kann ist sich die ganzen Unterlagen von ihr nachher mitnehmen die er für ein Ehefähigkeitszeugniss bräuchte. Aber ob dies noch sinn macht weiss ich nicht.

Hoffen wir nur mal das von der Echtheitsprüfung im Visumsverfahren abgesehen wird. Da bei mir im falle Ehefähigkeitszeugniss davon auch abgesehen worden wäre. Aussage damals von Standesbeamtin.

Gruss
Holger6675

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 11.11.2003, 08:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@holger6675: Da wiehert ja wirklich mal wieder der Amtsschimmel. Geschockt

Der Sinn eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt ja darin, daß eine Behörde des Herkunftsstaates (in Deinem Fall Deutschland) zum Ausdruck bringt, daß der geplanten Heirat keine (nationalen) rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

In einigen sogenannten "Gottesstaaten" müssen z.B. die Eltern der Frau der Heirat zustimmen. Anders herum könnte in solchen Ländern ein Mann auch mehrere Frauen heiraten, was in Deutschland natürlich nicht anerkannt würde.

Entweder ist die Eheschließung auch nach deutschem Recht möglich gewesen oder eben nicht. Dafür ist es nicht erheblich, ob dem vietnamesischen Standesbeamten ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlag. Das Ehefähigkeitszeugnis bringt dem vietnamesischen Standesbeamten hier nur zusätzliche Sicherheit (und der deutschen Ausländerbehörde natürlich ebenfalls Winken).

In dem von websphinx geschilderten Fall ist es wohl dennoch ratsam, erst einmal zu heiraten und danach ggf. bei den beteiligten Behörden etwas Druck zu machen, damit die Einholung einer ggf. erforderlichen Stellungnahme beim deutschen Standesamt nicht zu lange dauert. Erst einmal das Ehefähigkeitzeugnis zu beschaffen und anschließend nochmals nach Vietnam zu reisen, dürfte wohl länger dauern und deutlich mehr kosten.

Gruß
HHFux

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holger6675






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BeitragVerfasst am: 11.11.2003, 17:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi HHfux,
Mit dem Amtsschimmel hast du ja recht. Aber da kann man leider nichts machen.

Ich wollte ihn ja nicht aufforden jetzt nicht zu heiraten . Das sollte er jetzt tuen. Kosten und der Zeit wegen. Er sollte aber evtl. die Unterlagen die er von seiner Verlobten für ein Ehefähigkeitszeugniss braucht mitnehmen. Falls es was hilft. Hab ich auch noch gemacht. Aber das Standesamt sieht sich nicht zuständig mir gegenüber. Traurig . Jedenfalls sind diese Unterlagen nicht so teuer dort Ausstellen zu lassen und zu belaubigen als das es ein haufen rausgeworfenes Geld wäre.

Wie es jetzt bei mir weitergeht weiss ich nicht. Hoffe aber das mir dieses nicht zu große Probleme bereitet . Stichwort : Legaliesierung/Überprüfung.

Aber nochmal zum Ehefähigkeitszeugniss. Bei der beantragung prüft das "Deutsche" Standesamt ob die Voraussetzung in D und VN vorliegen. O-Ton Standesbeamtin.

Gruß
Holger6675

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websphinx






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BeitragVerfasst am: 16.11.2003, 20:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

zunächst Mal Danke für die schnellen Antworten HHFux und holger6675.

Mein Bekannter wird wohl in den nächsten Tagen in Vietnam heiraten.
Er möchte darüberhinaus die Situation nutzen und mit seiner Zukünftigen
einen Visumsantrag zwecks Familienzusammenführung beantragen.
Dabei ist die Abgabe eines formlosen Antrags notwendig.

Kann mir jemand bitte schnell Tips für das Erstellen eines
formlosen Antrags zwecks Familienzusammenführung geben oder
ein Muster oder Schreiben zur Verfügung stellen?

Vielen Dank im Voraus.

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lachibum






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BeitragVerfasst am: 16.11.2003, 22:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo websphinx,

bei mir sah der Antrag so aus und wurde auch so akzeptiert.

oben Name und Adresse

und dann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den Nachzug meiner Ehefrau ...(Name) nach Deutschland zu obiger Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

....


##############################################################-

Gruß - Micha

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websphinx






Anmeldungsdatum: 10.11.2003
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BeitragVerfasst am: 17.11.2003, 09:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

im Forum habe ich unter dem Titel "Urkunden "falsch" / Verlobte schwanger / Ausreise?" gelesen, dass die Urkunden bzw. Bescheinigungen handgeschrieben bzw. -erstellt sein müssen, d.h. keine Computerausdrücke.

Wer kann mir bitte durch eigene Erfahrungen die genannten Aussagen bestätigten oder weiteren Rat geben?

Bitte um schnelle Antworten, da mein Bekannter dringend auf diese Informationen angewiesen ist.

Vielen Dank!

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 17.11.2003, 20:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@websphinx: In dem anderen Fall ging es um eine Heirat in Deutschland und die Echtheitsprüfung der vietnamesischen Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung. Das hat mit einer Heirat in Vietnam nichts zu tun.

In den allermeisten Fällen verlangt später die deutsche Ausländerbehörde keine Echtheitsprüfung der vietnamesischen Heiratsurkunde. Ausnahmen bestätigen leider die Regel.

Gruß
HHFux

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