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 Einbürgerungszusicherung- wo beglaubigen lassen?

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the-white-lily
Gast





Anmeldungsdatum: 01.06.2010
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 01.06.2010, 21:42    Einbürgerungszusicherung- wo beglaubigen lassen? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo alle zusammen...

ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft haben, hab dies auch beantragt, und vor einigen Monaten die Einbürgerungszusicherung erhalten. Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen muss ich mich aus der Vietnamesischen ausbürgern (lassen)

Nun wo der ganze Abiturstress vorbei ist, wende ich mich der Ausbürgerung zu. Dazu muss ich 3 Antragsmappen zusammenstellen. Ich hab auf der Webseite der vietnamesischen Botschaft gelesen, dass die Dokumente/Urkunden, die ich von deutscher Seite bekommen habe (in meinem Falle Geburtsurkunde und Einbürgerungszusicherung, evtl. Niederlassungserlaubnis) beglaubigen lassen muss.

Nun hab ich 4 Fragen:
1. Ich hab in diesem Forum gelesen, dass man normalerweise 2 Einbürgerungszusicherungen (also 2 Originale) von der Behörde bekommt, und evtl. 3 bekommen könnte wenn man dies anfordert.
In meinem Falle wars so: Ich hatte nur eine originale Einbürgerungszusicherung bekommen. Als ich bei der zuständigen Beamtin war und sie fragte, ob sie mir noch 2 weitere ausstellen könnte, meinte sie, das wäre unmöglich und von sowas hätte sie ja noch nie gehört.
Ich muss jetzt also mit dieser einen EBZ "arbeiten", das heißt sie 2-3x kopieren. Und diese Kopie dann wahrscheinlich beglaubigen. Die originale EBZ muss ich vorbeglaubigen....

....also die Frage...wo und wie muss man seine Einbürgerungszusicherung und die Kopien dazu beglaubigen lassen?

(Zusatzfrage: Wie macht mans mit den Kopien von der Geburtsurkunde und der Niederlassungserlaubnis? Schickt man das Originale mit den Ausbürgerungsanträgen zu der Botschaft?? Wahrscheinlich nicht oder? Sonst hab ich später die Originalen ja gar nicht mehr...Aber wo lässt man die Kopien von diesen oben genannten Dokumenten/Urkunden beglaubigen??

und 2.
Ich hab ja nur eine originale Einbürgerungszusicherung...steck ich die in eine Antragsmappe und schicke sie somit zusammen mit den Ausbürgerungsanträgen an die vietnamesische Botschaft? Oder soll ich nur beglaubigte Kopien hinschicken?


und 3.:
Irgendwo auf der Webseite der vietn. Botschaft steht, dass wenn man will, das die Botschaft für einen die ganzen deutschen Dokumenten ins Vietnamesische übersetzt, man dann einen Antrag stellen muss?
Wie mach ich das? Gibts ein vorgefertigtes Formular?

und 4.
Irgendwo auf der Webseite der vietn. Botschaft steht, dass wenn man will, das die Botschaft für einen die Ausbürgerungsanträge nach Vietnam leitet, man dann einen Antrag stellen muss?
Wie mach ich das? Gibts ein vorgefertigtes Formular?

Bitte bitte heeelft mir... Ich bin gerade total verwirrt und weiß nciht was ich machen soll.

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Hadamiri
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BeitragVerfasst am: 01.06.2010, 22:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo.Soweit ich informiert bin,kannst du die vietnamesische Staatsbürgerschaft behalten.Bei meiner Frau vor 17Jahren ging es noch nicht.Später war es dann doch möglich und sie war richtig sauer.
Informiere dich noch mal,vielleicht auch von anderer Stelle.Sonst wende dich noch mal an die Beamtin und lass dir einfach aufschreiben wie der Ablauf richtig ist.
mfg.Mike

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the-white-lily
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Anmeldungsdatum: 01.06.2010
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BeitragVerfasst am: 01.06.2010, 22:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hey Hadamiri,

Ich kann die vietnamesische Staatsbürgerschaft leider nicht behalten, da ich die deutsche Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht nur dann erhalten kann, wenn ich die vietnamesische aufgebe. Mit anderen Worten: Die vietn. Seite erlaubt Doppelstaatsbürgerschaft, die deutsche Seite nicht.

Bitteeee.... kann jemand mir nicht helfen TT_____TT

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 08:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,
« Hadamiri » hat folgendes geschrieben:
Soweit ich informiert bin,kannst du die vietnamesische Staatsbürgerschaft behalten.

Das stimmt so nicht. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz sieht im Grundsatz keine doppelte Staatsangehörigkeit vor. Es gibt Ausnahmen, die aber im Fall Vietnam in den seltensten Fällen zutreffen.
Auch das vietnamesische Gesetz sieht im Grundsatz keine doppelte STA vor. Seit der Änderung letztes Jahr ist es ehemaligen Vietnamesen möglich die Vietnamesische STA wieder zu erwerben ohne die neue STA aufzugeben. Ausserdem können Kinder die VN STA bekommen, auch wenn sie durch Abstammung bereits eine andere STA haben.
Wenn eine Person über 16 Jahre auf Antrag die VN STA erwirbt, entfällt automatisch die deutsche STA.

mfg
Thomas Böttcher

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 12:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Das stimmt so nicht. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz sieht im Grundsatz keine doppelte Staatsangehörigkeit vor.


Wenn der Gesetzgeber die Worte "Grundsatz" oder "grundsätzlich" verwendet, dann gibt es Ausnahmen. Und davon gibt es bei der Staatsürgerschaft einige. Wenn es keine Ausnahmen geben soll, dann steht im Gesetzestext......
..Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz sieht regelmäßig keine doppelte Staatsbürgerschaft vor..... .

Also grundsätzlich = es geht auch anders und regelmäßig = rien ne va plus .

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(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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To_ThienHoang
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BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 19:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo AndyNguyen,

Zitat:

Also grundsätzlich = es geht auch anders und regelmäßig = rien ne va plus .


Sehr schön erklärt. Als Rechtslaie verstehe ich auch so:

grundsätzlich = meist
regelmäßig = stets

Beste Grüße
Hoang

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To_ThienHoang
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BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 19:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo the-white-lily,

hier ist die Seite mit Hinweisen und Vorlagen:

http://csdl.thutuchanhchinh.vn/h_s_tthc/b_ngo_i_giao/m/b_bng_077376_tt

Deine Unterlagen kannst du bei der vietn. Botschaft übersetzen und beglaubigen lassen - es ist viel günstiger als bei den Übersetzungsbüros.
Eine Bescheinigung, dass du die Unterlagen für die Ausbürgerung vollständig eingereicht hast, ist essenziell. Nach einem Jahr kannst du bei Vorlage dieser Bescheinigung evt. eingebürgert werden.

Um die originale Einbürgerungszusicherung brauchst du dich keine Sorgen zu machen. Das Originale must du einreichen, mach dir eine Kopie - das reicht. Deine Unterlagen sind ja bei der deutschen Behörde.

Ich wünschen dir viel Erfolg.
Besser ein guter Deutscher/eine gute Deutsche (wie Rössler bspw.) werden als schlechter Vietnamese/schlechte Vietnamesin sein wie viele vietn. Namen auf Berliner Tageszeitung;-)

Beste Grüße
Hoang

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banh bao
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BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 21:26    Re: Einbürgerungszusicherung- wo beglaubigen lassen? Antworten mit ZitatNach oben

« the-white-lily » hat folgendes geschrieben:

1. Ich hab in diesem Forum gelesen, dass man normalerweise 2 Einbürgerungszusicherungen (also 2 Originale) von der Behörde bekommt, und evtl. 3 bekommen könnte wenn man dies anfordert.
In meinem Falle wars so: Ich hatte nur eine originale Einbürgerungszusicherung bekommen. Als ich bei der zuständigen Beamtin war und sie fragte, ob sie mir noch 2 weitere ausstellen könnte, meinte sie, das wäre unmöglich und von sowas hätte sie ja noch nie gehört.
Ich muss jetzt also mit dieser einen EBZ "arbeiten", das heißt sie 2-3x kopieren. Und diese Kopie dann wahrscheinlich beglaubigen. Die originale EBZ muss ich vorbeglaubigen....

....also die Frage...wo und wie muss man seine Einbürgerungszusicherung und die Kopien dazu beglaubigen lassen?

(Zusatzfrage: Wie macht mans mit den Kopien von der Geburtsurkunde und der Niederlassungserlaubnis? Schickt man das Originale mit den Ausbürgerungsanträgen zu der Botschaft?? Wahrscheinlich nicht oder? Sonst hab ich später die Originalen ja gar nicht mehr...Aber wo lässt man die Kopien von diesen oben genannten Dokumenten/Urkunden beglaubigen??

und 2.
Ich hab ja nur eine originale Einbürgerungszusicherung...steck ich die in eine Antragsmappe und schicke sie somit zusammen mit den Ausbürgerungsanträgen an die vietnamesische Botschaft? Oder soll ich nur beglaubigte Kopien hinschicken?


und 3.:
Irgendwo auf der Webseite der vietn. Botschaft steht, dass wenn man will, das die Botschaft für einen die ganzen deutschen Dokumenten ins Vietnamesische übersetzt, man dann einen Antrag stellen muss?
Wie mach ich das? Gibts ein vorgefertigtes Formular?

und 4.
Irgendwo auf der Webseite der vietn. Botschaft steht, dass wenn man will, das die Botschaft für einen die Ausbürgerungsanträge nach Vietnam leitet, man dann einen Antrag stellen muss?
Wie mach ich das? Gibts ein vorgefertigtes Formular?

Bitte bitte heeelft mir... Ich bin gerade total verwirrt und weiß nciht was ich machen soll.


zu 1: also ich habe bisher noch von niemandem gehört das jmd. mehr als 1 zusicherung erhalten hat. und die Botschaft/Generalkonsulat braucht eh nur ein original, da die es dort noch mal beglaubigen.

zu 2: meinen erfahrungen nach brauchst du sie beglaubigen lassen, da wie bereits erwähnt, die Botschaft/Generalkonsulat es selber beglaubigen

zu 3: für die Ausbürgerung benötigen sie nur die Zusicherung, welche die dort für dich für ~ 140€.

zu 4: die leiten deinen Antrag selber nach VN.

Tipp: Guck doch mal ins KNOWLEDGE BASE

_________________
mfg banh bao
Ich gebe keine Garantie auf die Richtigkeit meiner Deutschen Orthographie.

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Cuong






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Beiträge: 78
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BeitragVerfasst am: 03.06.2010, 16:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

Banh Bao hat vollkommen recht, für meine Frau habe ich nur die original Einbürgerungszusicherung der vn Botschaft in Berlin eingeschickt, die "machen" den Rest, sprich nach Vietnam schicken und warten... bei uns hat es fast 2 (?!) Jahre gedauert, die in Vietnam trödeln echt! D.h. immer wieder anrufen und darauf drängen, dass die Zusicherung demnächst ausläuft!

Grüsse
Cuong

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Obi




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Beiträge: 407
Wohnort: Nha Trang (u. Quoc Oai - Ha Noi) & Berlin


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BeitragVerfasst am: 03.06.2010, 22:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich würde die VN ST nicht aufgeben. Lieber dann eine doppelte ST und dies ist möglich. Wer weiß was in D in den nächsten Jahren alles noch so abläuft, da kann man dann wenigstens als "Vollwertiger" Bürger in ein anderes Land.
Gruß

_________________
Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne geboren 2000 und 2004.
Mobil in Viet Nam (0084) : 0975923630
www.vietnam-kompakt.de

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