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 Heiraten in Deutschland oder Dänemark?

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andychau






Anmeldungsdatum: 18.12.2003
Beiträge: 18



BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 20:43    Heiraten in Deutschland oder Dänemark? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, vielen Dank für die nützliche Info. Wie ich festgestellt habe, bin ich gut informiert durch meinen Bekannten Kreis und durch Stöbern in eurem Forum. Dennoch bin ich verunsichert. „Viele Wege führen nach Rom“, aber welcher ist der schnellste und unkomplizierteste.

Natürlich habe ich ein kurzes Vorgespräch mit dem Standesamt, und der Standesbeamte verlangte folgende Dokumente aus Vietnam von meiner Frau: Pass, Ledigkeitsbescheinigung; Geburtsurkunde und die Ehefähigkeitszeugnis von der vietn. Botschaft in Deutschland.

Und genauso war ´s beim meinen bekannten, das war vor 4 Jahren. Bei mir wird es wohl auch so sein, da ich im gleichen Ort wohne. Die Bescheinigung „Anmeldung zur Eheschließung“ war leicht. Der Standesbeamte verlangte lediglich die Geburtsurkunde der Frau übersetzt aber noch ohne Lagalisation. Danach stellte er schon am nächsten Tag die Bescheinigung ohne einen festen Heiratstermin aus mit folgenden Wortlaut:
Zitat:
Herr ... deutscher Staatsbürger, wohnhaft in.... möchte im hiesigen Standesamt die Ehe schließen mit der vietnamesischen Staatsangehörigen ....geboren am...., wohnhaft in Saion.

Sie benötigt hierzu Urkunden aus Vietnam mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft in Vietnam.

Vor 4 Jahren die Legalisation der Urkunden durch die deutsche Botschaft in Vietnam kein Problem, heute legalisiert sie keine Urkunden mehr! Wenn ich in einem weiteren ausführlicheren Gespräch mit meinem Standesbeamten ihn dazu bewege eine Bescheinigung „Anmeldung zur Eheschließung“ ohne den Zusatzvermerk „Legalisation“ auszustellen, würde meine Frau trotzdem ein Visum zwecks Eheschließung bekommen???

Sollte meine Frau mit einem Aufenthalterlaubnis zwecks Eheschließung einreisen, so denke ich (ich habe es im Gefühl), daß der Standesbeamte mit Sicherheit eine Echtheitsprüfung der Urkunden aus Vietnam verlangen wird. Dann weiß ich nicht, wie es weiter gehen soll, wenn das Aufenthalterlaubnis abläuft... verlängern? Wie oft spielt die Ausländerbehörde mit??? Und schließlich wenn es Dicke kommt, muß sie wohl ausreisen ???

Mit der Frage 1.2 habt ihr mich missverstanden! Mir ist bewusst, dass das Aufenthalterlaubnis 3 Monate Gültigkeit hat nach der Einreise! Bsp.: sie erhält am 01.02.2005 ein Visum zwecks Eheschließung mit ein Aufenthaltsrecht von 3 Monaten. Jetzt die Frage, wann muß sie spätestens einreisen??? Weil das Flugticket muß erst gekauft werden! Wenn ich das Ticket vorher kaufe und es klappt nicht, so bleibe ich auf den kosten sitzen. Wenn sie aber zum Bsp. am 01.06.2005 noch einreisen darf, so kann ich besser mit Vorlauf planen und bin auf der sicheren Seite.

Zu 1.4 ja mein Standesbeamter verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis von der vietnamesischen Botschaft in Deutschland. Das „Ding“ gibt es, ich habe eine Kopie davon. Hat nicht schon jemand so ein „Wisch“ beantragt?

Und wenn ich statt dessen die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG. beantrage, wie stelle ich das an? Einfach beim OLG vorbei gehen und Antrag holen und ausfüllen und abwarten. Oder muß mein Standesbeamter dies für mich tun?

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 21:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« thi-andreas » hat folgendes geschrieben:
Illegale Ausreisen können für die Betroffenen gravierende Nachteile haben.

Davon habe ich noch nie etwas gehört. Woraus geht der Tatbestand "illegale Ausreise" hervor? Warum sollte es illegal sein, Deutschland wieder zu verlassen?

Bei illegaler Einreise sieht es natürlich anders aus. Und wenn man mit einem "Single-Entry"-Visum nachweislich aus- und wieder eingereist ist, würde es sich ja um eine illegale Einreise handeln. Meintest Du vielleicht das?

Gruß
HHFux

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hien
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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 00:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@andychau
ich bin mir nicht sicher, ob man mit so einer Bescheinigung heutzutage schon ein Visum zwecks Eheschließung bekommt. Ich habe von Bekannten gehört, dass der vietnamesische Ehepartner erst ein Visum bekommt, wenn hier in Deutschland alles geklärt ist. Dazu gehört, dass alle Unterlagen von beiden Verlobten schon eingereicht wurden und das Gericht die Zustimmung für eine Eheschließung erteilt hat. Wenn man die Zustimmung des Gerichts hat, dann kann man ein Termin festlegen und der vietnamesische Ehepartner bekommt ein Visum. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Standesbeamte dann eine Überprüfung verlangt, wenn der vietnamesische Ehepartner hier ist, da die Unterlagen ja alle schon beim Gericht waren und die Eheschließung genehmigt wurde. Es würde einfach keinen Sinn ergeben.
Wenn Deine Verlobte allerdings ein Visum bekommt, bevor die Unterlagen beim Gericht waren, was heutzutage sehr selten ist, dann könnte es natürlich sein, dass eine Überprüfung verlangt wird. Ich würde Dir vorschlagen, erst ein Visum zu beantragen, wenn Ihr eine Zusage vom Gericht habt.

Ich kenne jemanden, der ein Ehefähigkeitszeugnis von der Botschaft bekommen hat, allerdings auch nur über einen Mittelmann.

Dein Standesbeamter beantragt die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG für Dich. Aber ich glaube, dass Deine Verlobte trotzdem ein Ehefähigkeitszeugnis braucht, denn so war es bei meinem Bekannten. Der hatte auch ein Ehefähigkeitszeugnis von der vn Botschaft und es wurde trotzdem eine Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis beantragt. Ich weiss, dass es so war, verstehe aber nicht warum. Vielleicht könnte mich jemand aufklären? Wieso braucht man ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn am Ende doch eine Befreiung beim OLG beantragt wird? Hat der Standesbeamte meines Bekannten vielleicht einen Fehler gemacht, indem er zu viel verlangt hat?

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 08:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hhfux

Ausreisen darf jeder wie er möchte jedoch irgendwann kommt man ja wieder zurück. Da fragt eventuell der Bundesgrenzschutz mal intensiv nach.

Das Hauptproblem könnte das bereiste Land darstellen. Nicht immer sind die so "liberal" wie Dänemark.

Nochmals:

Das Nationale Visum berechtigt nur zum Transit durch ein Schengen-Land ins Zielland (Deutschland). Dieser Transitzeitraum ist beschränkt auf 5 Tage.

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 08:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien

Die SR Vietnam erstellt keine qualifizierte Ehefähigkeitsbescheinigungen aus. Auch die Botschaft nicht! Die Geburtsurkunde und die Ledigkeitsbescheinigung (eigendlich eine eidesstattliche Versicherung) werden vom OLG für die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt.

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hien
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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 10:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@thi-andreas
dann verstehe ich echt nicht, warum der Standesbeamte sowas verlangt, wenn am Ende doch eine Befreiung beantragt wird.

@andychau
habe mich wegen des Visum mal erkundigt und man sagte mir, dass es keine Einreisefrist gibt. Die Einreise muss aber innerhalb der Gültigkeit des Visums erfolgen. Und man sollte beachten, dass das Visum nicht immer verlängert wird. Liegt im Ermessen der jeweiligen Ausländerbehörde. Also, je früher, desto besser. (www.info4alien.de)

Hast Du schon mal daran gedacht, Deine Verlobte hierher einzuladen? Wenn sie nämlich mit einem Besuchsvisum kommt, dann könntet Ihr doch in Dänemark heiraten. Ich würde erstmal diesen Weg versuchen, denn in Dänemark zu heiraten, ist wirklich der kürzeste. Wenn sie am Ende ausreisen muss, dann könnt Ihr Eure Hochzeit in Vietnam doch damit verbinden und gleichzeitig einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 10:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien

Weil der Standesbeamte in seinem Wissen beschränkt ist.
Der soll mal seine Runderlasse rauskramen und lesen.

Die Sache mit dem Besuchsvisum kann aber teuer werden. Auch wenn man dann verheiratet ist kann die ABH die Ausreise verlangen. Dann muß sie wieder ein Visum zur Fammilienzusammenführung beantragen.

Wie gesagt es ist nun mal eine Ermessenssache der ABH.

Glaube nicht das die Botschaft ein Besuchsvisum für heiratsfähige Vietnamesinnen rausrückt. Echt nicht!

Begleitperson für die Omi?

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 12:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« thi-andreas » hat folgendes geschrieben:
Die Sache mit dem Besuchsvisum kann aber teuer werden. Auch wenn man dann verheiratet ist kann die ABH die Ausreise verlangen. Dann muß sie wieder ein Visum zur Fammilienzusammenführung beantragen.

Teuer ist ja relativ. Das ganze Theater mit der Echtheitsprüfung und die monatelange "doppelte Haushaltsführung" in zwei Ländern ist ja auch nicht billig. Und ein Antrag auf Familienzusammenführung - mit dänischer Heiratsurkunde in der Hand - sollte ein Kinderspiel sein (Dauer im Höchstfall 2 Monate bis zur Einreise, oft schneller).

Im Übrigen gibt es ja Paare, die sich im Urlaub spontan zur Heirat entschließen. Winken Da drücken die Ausländerbehörden auch schon 'mal ein Auge zu. Es schadet ja letztlich niemandem, wenn zwei Menschen heiraten und zusammenleben wollen.

Gruß
HHFux

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kater






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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 14:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hhfux

das mit dem zugedrückten auge der ausländerbehörde halte ich für ein gerücht. die gehen streng nach ihren paragraphen. und wenn sich jemand im urlaub " spontan " zu einer hochzeit entschliesst muss er das ja im vorfeld schon irgendwie vorbereiten. in der regel hat der besucher ja ein schengener visum. und die botschaft bzw. das konsulat machen da noch einen vermerk in den pass. " gilt nicht zur eheschliessung ". das interessiert die dänen aber nicht. die abh sagt dir dann aber das es nicht das richtige visum ist um eine aufenthaltsbefuniss für deutschland zu erwirken. also wieder zurück und neues visum beantragen. das dauert wenn alles vorhanden ist keine 2 monate. in der regel bekommst du auch ein din a4 blatt von der abh in die hand gedrückt welches du bei der ausreise abgeben musst. ich denke das ist nicht nur in baden-würtemberg der fall.

ciao kater

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hien
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BeitragVerfasst am: 28.12.2003, 13:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« thi-andreas » hat folgendes geschrieben:

Glaube nicht das die Botschaft ein Besuchsvisum für heiratsfähige Vietnamesinnen rausrückt. Echt nicht!


Und wie wäre es mit einem Visum für einen Sprachkurs? Hat man da vielleicht Chancen?

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 28.12.2003, 13:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien

Als reiner Sprachkurs wohl eher kaum. Die deutsche Sprache in den Grundzügen kann auch in VN erlernt werden.

Dann schon eher ein Studentenvisum.
Wenn Grundkenntnisse (einfache Konversation) der deutschen Sprache vorhanden sind und diese nachweislich in Deutschland vertieft werden damit die Studierfähigkeit hergestellt wird, sehe ich da kaum Hindernisse. Abgesehen von den Sicherheiten die zu leisten sind und dem Nachweis des Studienplatzes.

2. Möglichkeit ist wenn bereits Bindungen zu Deutschland bestehen (Onkel, Tante.... in D) möchte vielleicht die Omi zu Besuch kommen. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters ist eine Begleitperson unbedingt notwendig.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 30.12.2003, 20:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« kater » hat folgendes geschrieben:
das mit dem zugedrückten auge der ausländerbehörde halte ich für ein gerücht. die gehen streng nach ihren paragraphen.

Natürlich hast Du Recht damit, daß man grundsätzlich nicht mit solchem Entgegenkommen rechnen darf. Hin und wieder gab es aber doch Fälle, wo nach einer Heirat in Dänemark (mit Touristenvisum) keine erneute Ausreise allein zur Beantragung des "richtigen" Visums verlangt wurde. Das sind aber immer Einzelfälle und es kommt i.d.R. auf den Sachbearbeiter bzw. Amtsleiter der Ausländerbehörde (ABH) an. Nach der Heirat in Dänemark kann man zumindest fragen. Kostet ja nichts.

Und wenn die ABH kein Auge zudrücken will, ist es doch auch nicht so schlimm. Dann reist der vietnamesische Ehepartner eben aus und stellt aus Vietnam einen Antrag auf ein Visum zwecks Familienzusammenführung. Geht alles immer noch bedeutend einfacher und schneller als das ganze Hin und Her mit der Echtheitsprüfung für's deutsche Standesamt.

Gruß
HHFux

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andychau






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BeitragVerfasst am: 31.12.2003, 21:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

Vielleicht kann jemand einige Frage beanworten?
1. Kann man sein Standesamt auswählen?
2. Oder ist man an seinem Wohnort gebunden?
3. Wenn man ein Visum für die BRD bekommt, muß der/die jenige das Ticket in Vietnam kaufen oder kann man es auch hier buchen und es hinterlegen lassen?
4. Wenn der/die Jenige ein Reisepass und ein Visum besitzt, muß die Ausreise trotzdem bei den vietn. Behörden beantragt werden?
5. Was ist mit Kautionshinterlegung, wann ist das der fall und wann ist es unnötig?

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 01.01.2004, 11:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zu Deinen Fragen 1 und 2: Zuständig ist das Standesamt für Deinen Wohnort. Aber Deinen Wohnort kannst Du ja frei auswählen . Mr. Green Ich würde dringend empfehlen, einen Standesbeamten zu suchen, der auf den ganzen Quatsch mit der Echtheitsprüfung verzichtet. In unserem Fall genügte übrigens auch ein Zweitwohnsitz (wir haben 1994 geheiratet).

Zu 3: Grundsätzlich kannst Du das Ticket auch hinterlegen lassen. Die diesbezüglichen Regularien hängen von der gewählten Fluggesellschaft ab. Wurde hier auch schon mal diskutiert. Versuch' es mal mit der Suchfunktion.

Zu 4: Der Reisepass sollte genügen. Für Vietnamesen herrscht meines Wissens Reisefreiheit.

Zu 5: Wenn ein Heiratsvisum beantragt wird, ist keine Kaution erforderlich. Aber Du wirst eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen.

Gruß
HHfux

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andychau






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BeitragVerfasst am: 01.01.2004, 13:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, vielen Dank!
zu 5. ich meine Kaution für der/die Ausreisende aus Vietnam!


Wohnort frei auswählen bedeutet mit Umzug verbunden!
6. Oder gibt es irgend welchen legalen „Tricks“? Freunden und Bekannten?
7. Wenn man einen netten Standesbeamten findet und in dem betreffenden Ort ich aber niemanden kenne, muß ich mir wohl was anmieten oder?
8. Und muß man eine bestimmte Zeit nachweisen (Einwohnermeldeamt), bevor man den Dienst des Standesbeamten in Anspruch nehmen kann? Oder ist es auch kurzfristig möglich?

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