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websphinx
Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21
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Verfasst am:
21.11.2003, 08:27 Visumsantrag <-> Antrag auf Erteilung Aufenthaltserlau |
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Hallo,
nach mehrmaligem Lesen Rubrik "Heiraten in Deutschland" auf der Seite
von Vietnam-Freunde und den entsprechenden Seiten der deutschen Botschaft
in Vietnam kommen mir immer mehr Fragen:
a) Antragsstellung
Auf der Seite von Vietnam-Freunde wird von einem "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" geredet. Ein entsprechendes Formalur findet man dort auch (http://www.vietnam-freunde.net/seite01/aufenthalt.pdf).
Nach längeren Stöbern habe ich ein entsprechenden Link bei der deutschen Botschaft gefunden http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/infoservice/download/pdf/formulare/aufenthalt.pdf
Auf den Seiten der Botschaft von einem Visumsantrag gesprochen. Man findet ein solches Formular unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/infoservice/download/pdf/formulare/visaform.pdf
a.1) Besteht ein Unterschied zwischen den beiden Anträgen?
a.2) Welcher Antrag ist für das (Heirats-) Visum relevant?
b) Ehefähigkeitszeugnis
Auf der Seite von Vietnam-Freunde wird von einer Bescheinigung "Anmeldung zur Eheschließung", auf den Seiten der Botschaft hingegen von einem "Nachweis der geplanten Eheschließung". In beiden Fällen taucht aber auch der Begriff "Ehefähigkeitszeugnis" auf, ebenso vom Standesamt vor ca. 3 Monaten.
b.1) Wird da immer von der selben Sache gesprochen?
b.2) Akzeptiert die deutsche Botschaft als Nachweis einer geplanten Eheschließung ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis?
b.3) Ist die Beitrittserklärung für das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses unbedingt Voraussetzung?
Danke.
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HHFux
Betreiber
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Verfasst am:
21.11.2003, 21:10 (Kein Titel) |
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Hallo websphinx,
dafür, daß es nur um Deinen Bekannten geht, der in Vietnam heiraten will, arbeitest Du Dich ja ganz schön intensiv ins Thema ein. Falls Du selbst heiraten willst oder es um einen anderen Fall geht, als den zuletzt von Dir angefragten (Heirat ohne Ehefähigkeitszeugnis in Vietnam), wäre es sinnvoll, daß Du das auch so schreibst. (Du bist doch schließlich kein Teenager mehr, oder?) Aber jetzt die Antworten auf Deine Fragen:
Zur Beantragung eines Heiratsvisums ist nur der (vierseitige) "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" verwendbar und keinesfalls der "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums". Das Schengen-Visum wird nur für Besuchszwecke - maximal 90 Tage - erteilt und nicht verlängert. Nach einer Heirat wird es sich aber regelmäßig um einen Daueraufenthalt handeln.
In der Tat sind die Begrifflichkeiten verwirrend. Der richtige Antrag hieß ursprünglich "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung". Aufenthaltsgenehmigung ist der Oberbegriff; ein Visum ist nur eine besondere Form der Aufenthaltsgenehmigung (das Visum wird durch die deutsche Auslandsvertretung erstellt). Wer darüber noch mehr wissen will, liest am besten mal im Thread "Aufenthaltserlaubnis nochmals in D beantragen?" nach. Dort sind die verschiedenen Unterarten der Aufenthaltsgenehmigung kurz beschrieben.
Da das neue Zuwanderungsgesetz ja bereits verabschiedet war und dieses nur noch zwischen "Aufenthaltserlaubnis" und "Niederlassungserlaubnis" unterscheiden sollte, wurden die Antragsformulare entsprechend geändert. Inhaltlich blieben sie jedoch gleich. (Danach wurde das Zuwanderungsgesetz aber durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt und ist nicht in Kraft getreten.)
"Nachweis der geplanten Eheschließung" und "Anmeldung zur Eheschließung" meint das gleiche. Was früher "Aufgebot" hieß, nennt sich heute "Anmeldung zur Eheschließung". Im Prinzip geht es nur darum, daß das Standesamt bestätigt, daß alle formalen Erfordernisse zur Heirat erfüllt sind. Vorher gibt's kein Heiratsvisum.
Meines Wissens stellen vietnamesische Behörden kein Ehefähigkeitszeugnis aus, die deutsche Botschaft meint damit vermutlich die Ledigkeitsbescheinigung des vietnamesischen Ehepartners. Bei einer Heirat in Deutschland benötigt der deutsche Partner kein Ehefähigkeitszeugnis.
Hoffe, daß damit Deine Fragen beantwortet sind.
Gruß
HHFux
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websphinx
Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21
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Verfasst am:
22.11.2003, 13:13 (Kein Titel) |
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Hallo HHFux,
nach lesen vieler Threads von dir in diesem Forum weist du eine sehr hohe sachliche Kompetenz aus. Doch finde ich, dass der obige Absatz belehrend und emotional herüberkommt. Kurz gesagt finde ich ihn überflüssig.
Jedoch hast du, wohl aus den langjärigen Erfahrungen, nicht Unrecht. Zur Aufklärung: Mein Bekannter hat NICHT in Vietnam geheiratet, möchte aber alle notwendigen Papiere für eine Heirat in Deutschland mitnehmen.
Für mich persönlich ist das Letztgenannte ebenfalls von großer Interesse, da ich es im nächsten Jahr beabsichtige. Daher kommt wohl das enorme Engagement her.
Gruss
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HHFux
Betreiber
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Verfasst am:
22.11.2003, 13:24 (Kein Titel) |
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Hallo websphinx,
ja, da habe ich mich wohl etwas hinreißen lassen. Natürlich wollte ich Dir nicht allzu sehr auf die Füße springen - es war nicht böse gemeint.
Nur gibt es immer wieder Leute, die angeblich für irgendwelche Bekannten fragen, obwohl es eigentlich um sie selbst geht. Das finde ich albern.
Und wenn jemand - wie Du - zu verschiedenen Einzelfällen Fragen stellt, dann sollte er darauf hinweisen. Denn sonst ist es sehr verwirrend für die Leute, die Tipps geben wollen.
Gruß
HHFux
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hien
Administratorin
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Beiträge: 2232
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Verfasst am:
06.01.2004, 11:12 (Kein Titel) |
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« HHFux » hat folgendes geschrieben:
Zur Beantragung eines Heiratsvisums ist nur der (vierseitige) "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" verwendbar und keinesfalls der "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums".
Wenn aber in Vietnam geheiratet wurde, dann gibt der vietnamesische Ehepartner doch den „Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" bei der deutschen Botschaft ab, oder?
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HHFux
Betreiber
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Verfasst am:
06.01.2004, 12:08 (Kein Titel) |
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@hien: Nein, das Schengen-Visum dient nur touristischen Zwecken.
Möchte das Paar nach einer Heirat in Vietnam in Deutschland leben, muß der vietnamesische Partner bei der Deutschen Botschaft Hanoi oder dem Deutschen Generalkonsulat Saigon ein Visum zwecks Familienzusammenführung beantragen.
Das dann erteilte Visum ist ein nationales Visum und kein Schengen-Visum. Daher ist entsprechend der "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" (4seitig) zu verwenden.
Gruß
HHFux
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hien
Administratorin
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Beiträge: 2232
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Verfasst am:
06.01.2004, 12:31 (Kein Titel) |
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In Vietnam muß man also den "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" dreifach ausfüllen und dort abgeben?
In dem Antrag wird gefragt "Aus welchen Mitteln der Unterhalt bestritten wird". Was schreibt man da am besten hin, wenn der deutsche Ehepartner keinen Job hat?
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HHFux
Betreiber
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Verfasst am:
06.01.2004, 12:54 (Kein Titel) |
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@hien: Ist eigentlich nicht so wichtig, weil bei Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen das Visum ohnehin nicht verwehrt werden darf.
Theoretisch kann da sogar "Sozialhilfe" stehen. Vielleicht sollte man das Feld erst einmal frei lassen und bei der Abgabe des Antrags nachfragen?!
Gruß
HHfux
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kater
Anmeldungsdatum: 23.02.2003
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Verfasst am:
06.01.2004, 13:37 (Kein Titel) |
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hallo,
das visum zum zwecke der familienzusammenführung bekommt der vietnamesische partner erst nach zustimmung oder vorabzustimmung
durch abh am zukünftigen wohnsitz. es gilt für 3 monate. in dieser zeit muss dann eine aufenthaltserlaubniss in deutschland beantragt werden.
das kann eine weile dauern. ( alles erst hin und dann wieder her ).
meine gattin hat diese voabzustimmung dank einer internationalen
heiratsurkunde sofort bekommen. versiegelter brief zur vorlage beim
gk in saigon. visum hatte sie dann eine woche später. ich habe bei der
abh nachgefragt. eine aufenthaltserlaubniss ist nur reine formsache.
muss man so ein 5 seiten-formular ausfüllen.
bei der beantragung des visums muss allerdings die heiratsurkunde
legalisiert sein und international oder deutsche übersetzung mit
stempelchen.
ciao kater
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HHFux
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Verfasst am:
06.01.2004, 13:55 (Kein Titel) |
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« kater » hat folgendes geschrieben:
bei der beantragung des visums muss allerdings die heiratsurkunde legalisiert sein und international oder deutsche übersetzung mit stempelchen.
Es war wohl keine vietnamesische Heiratsurkunde. Diese werden schon seit Jahren mehr legalisiert. (Oder meintest Du die Vorbeglaubigung?)
Siehe auch www.forum-vietnam.de/legalisation.html
Gruß HHFux
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kater
Anmeldungsdatum: 23.02.2003
Beiträge: 34
Wohnort: baden-würtemberg
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Verfasst am:
06.01.2004, 15:08 (Kein Titel) |
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nein hhfux,
es war keine vietnamesische urkunde. sondern eine dänische.
sie musste für das visum aber legalisiert werden. soweit ich denke,
muss eine vietnamesische heiratsurkunde zur vorlage bei der abh
erstens übersetzt, natürlich beglaubigt und auch legalisiert werden.
ansonsten wird die abh ihr ok nicht geben.
ciao kater
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HHFux
Betreiber
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Beiträge: 1010
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Verfasst am:
06.01.2004, 16:29 (Kein Titel) |
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@kater: Vietnamesische (Heirats-)Urkunden werden nicht mehr legalisiert. Es erfolgt nur im Einzelfall eine sog. Echtheitsprüfung auf Amtshilfeersuchen deutscher Behörden.
Siehe auch www.forum-vietnam.de/legalisation.html
Gruß
HHFux
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hien
Administratorin
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Beiträge: 2232
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Verfasst am:
06.01.2004, 21:51 (Kein Titel) |
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@kater
Deine Frau mußte nach der Heirat in Dänemark also wieder nach Vietnam fliegen?
@HHfux
Wenn man in Vietnam den "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" nach einer Heirat abgibt, muss man dann später in Deutschland wieder genau denselben Antrag bei der ABH abgeben, damit der vietnamesiche Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren bekommt?
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thi-andreas
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Anmeldungsdatum: 21.08.2003
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Verfasst am:
07.01.2004, 04:51 (Kein Titel) |
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« kater » hat folgendes geschrieben:
nein hhfux,
es war keine vietnamesische urkunde. sondern eine dänische.
sie musste für das visum aber legalisiert werden.
Also alles OK. Legalisation über die dänische Botschaft
« kater » hat folgendes geschrieben:
soweit ich denke,
muss eine vietnamesische heiratsurkunde zur vorlage bei der abh
erstens übersetzt, natürlich beglaubigt und auch legalisiert werden.
ansonsten wird die abh ihr ok nicht geben.
ciao kater
Was ist denn jetzt los? Doch eine vietnamesische?
Zusammenfassend:
Dänische Heiratsürkunde beglaubigen lassen damit ist die Urkunde im Urkundenverkehr gültig. Wenn jemand der ABH was anderes sagt, dieses schriftlich bestätigen lassen und ggf. Beschwerde.
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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
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Verfasst am:
07.01.2004, 11:50 (Kein Titel) |
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« hien » hat folgendes geschrieben:
Wenn man in Vietnam den "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" nach einer Heirat abgibt, muss man dann später in Deutschland wieder genau denselben Antrag bei der ABH abgeben, damit der vietnamesiche Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren bekommt?
Ja, im Prinzip schon. Eigentlich müßte bei der innerdeutschen Ausländerbehörde dann aber auch der (zweiseitige) "Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis" genügen. Ist aber kein Problem, man kann ja bei der Antragstellung in Deutschland nachfragen.
Gruß
HHfux
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