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 Aufruf zur Sammelbeschwerde wegen Echtheitsprüfungen

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HHFux
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Anmeldungsdatum: 18.01.2003
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BeitragVerfasst am: 22.12.2003, 21:04    Aufruf zur Sammelbeschwerde wegen Echtheitsprüfungen Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Leute,

seit Bestehen dieses Forums gab es sehr viele Berichte über seltsame Abläufe bei der Echtheitsprüfung vietnamesischer Urkunden. Sehr oft waren die Bearbeitungszeiten unerträglich lang und in einigen Fällen sollen eindeutig echte vietnamesische Urkunden vom Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft Hanoi als "falsch" eingestuft worden sein.

Es scheint mir absurd, daß irgendein Vertrauensanwalt entscheiden kann, daß eine vietnamesische Urkunde "falsch" ist, nur weil sie per Computer erstellt wurde oder z.B. eine Ausweisnummer nicht notiert ist. Dieses ganze Verfahren der Echtheitsprüfung erscheint mir von Tag zu Tag fragwürdiger.

Deshalb mein Vorschlag: Jeder betroffene sollte einmal seinen eigenen Fall genau schildern und diesen - versehen mit genauen Namen beider Ehepartner bzw. Verlobten und Anschriften - per E-Mail an:

info@forum-vietnam.de

schicken. Ich werden dann versuchen, den zuständigen Menschen anzurufen und setze danach eine Art "Sammelbeschwerde" an das Auswärtige Amt auf. Jeder bekommt dann eine Kopie per E-Mail.

Gruß
HHFux


Zuletzt bearbeitet von HHFux am 29.07.2007, 13:15, insgesamt einmal bearbeitet

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hanne8






Anmeldungsdatum: 03.12.2003
Beiträge: 51
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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 18:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo HHFux

das mit der sammelbeschwerde finde ich ein sehr gute idee.
wir sind leider bis mitte februar in vietnam.
wenn das so lange warten kann, möchte ich euch gerne unseren fall ausführlich schildern, denn das deutsche standesamt verweigert uns die ausstellung eines familienbuches, obwohl wir rechtskräftig in europa verheiratet sind, und unsere tochter in deutschland geboren ist. Grund:
die anzweifelung der echtheit der geburtsurkunde meiner frau.

ich hoffe viele werden sich anschliessen , und diesem unwürdigen und
beschämenden verfahren ein ende setzen.
im sinne der kinder.

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holger6675






Anmeldungsdatum: 29.01.2003
Beiträge: 98
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BeitragVerfasst am: 16.01.2004, 05:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich finde das mit der Sammelbeschwerde auf jedenfall ne gute idee. Kann leider nicht dran teilnehmen da ich noch nicht zur Echtheitsueberpruefung gekommen bin. Nur schade das sich so wenige beteiligen. Aber vielleicht kommt das noch.
Mich wuerde aber mal interesieren was bei den Leuten nun geschieht bzw. fuer moeglichkeiten bestehen wo richtige Unterlagen als falsch beurteilt wurden. Kann man gegen das Urteil des Anwaltes auch Remonstrieren oder aehnliches ?

gruss
holger

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martinge






Anmeldungsdatum: 14.02.2003
Beiträge: 16
Wohnort: Sollerup



BeitragVerfasst am: 17.01.2004, 20:33    Ein echt heisses Thema Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ,
ich kann da ein Lied von singen , da Lan und ich ja ne kleine private Partnervermittlung betreiben.
Die deutschen Behörden unterscheiden sich schon in Vietnam , ein Besuchsvisum bekommt man mit viel Glück im deutschen Konsulat in Ho Chi Minh City , versucht man das gleiche in der deutschen Botschaft in Hanoi da ist das so gut wie unmöglich.
Heiratsvisum und Überprüfung der Papiere , eine Sache die völlig übertrieben wird , mit welchem Recht da Papiere für 400€ überprüft werden sollen kann kein Personal auf der Botschaft beantworten , nur das es dauern kann , ich kenn da einen Fall der läuft schon über ein Jahr . die deutschen Behörden drehen da ein Film draus das glaubt man garnicht.
Da stellt man sich oft die Frage "wozu werden die Beamten eigentlich bezahlt " und warum gibt es soviele davon ? und warum weis keiner von denen wie der richtige Weg denn ist.

Ich hatte damals im Jahr 2000 keine Ahnung und unser Standesbeamte hatte noch weniger , ich habe sämtliche Behörden im alleingang geschaft.
Aber es ging alles nur über Beschwerden bei der Landesregierung , der Bundesregierung sowie auswertiges Amt und sogar Joschka Fischer.
Ich wohne nahe der Dänischen Grenze , die Dänen machen das alles innerhalb eines Tages und Heiraten dauert da 10 Minuten.

Also bei der Sammelbeschwerde bin ich dabei , das finde ich gut , nur wir brauchen viel viel mehr .
Sehr glücklich
Fragt mich nach den deutschen Behörden oder auch nach heiraten in Dänemark am besten per mail an martinge@t-online.de
Liebe Grüße
Martin

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cbt






Anmeldungsdatum: 11.11.2003
Beiträge: 8



BeitragVerfasst am: 30.01.2004, 16:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi HHFUX

Der Aufruf zur Sammelklage finde ich gut. Ich werde Dir später noch eine ausführliche Darstellung meines Problems mit der Überprüfung der Geburtsurkunde meiner Freundin in Vietnam zwecks der Beurkundung der Geburt unseres Kindes in Berlin zukommen lassen.

Gruß
cbt

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ENGL






Anmeldungsdatum: 28.01.2004
Beiträge: 1



BeitragVerfasst am: 01.02.2004, 20:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ich bin neu im Forum.
Aber ich habe unsere Geschicht bereits gemailt.

Gruß ENGL

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HHFux
Betreiber



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Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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BeitragVerfasst am: 11.02.2004, 20:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank an alle, die mir Ihre Fall-Schilderung bereits per E-Mail geschickt haben. Ich habe leider nicht immer die Zeit gefunden, individuell zu antworten.

Trotzdem brauchen wir noch weitere Fälle. Wer also ebenfalls schlechte Erfahrungen mit der Echtheitsprüfung vietnamesischer Urkunden durch die Deutsche Botschaft Hanoi gemacht hat: Bitte eine E-Mail (mit möglichst präzisen Angaben) an mich schicken.

Viele Grüße
HHFux

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ff
Gast





Anmeldungsdatum: 23.04.2004
Beiträge: 6
Wohnort: Nürnberg



BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 08:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Liebe Mitbetroffenen, Liebe Leser,
(mein erster Beitrag in diesem Forum und gleich ein negativer)

Eine Ablehnung haben wir auch erfahren. Meiner Verlobten (geboren in Saigon; lebt zur Zeit in Saigon; Vo Ha Anh) und mir (gebürtiger Deutscher; Dr. Frank Fleischmann) ging es nicht viel anders.

Der Standesbeamte wollte wegen des Heiratsvisums unter anderem eine ausführlich geprüfte Geburtsurkunde. Die vom Volkskomitee neu ausgestellte Urkunde wurde zur Prüfung wieder nach VN gesandt. Die Botschaft in Saigon gab diese zur Prüfung an irgendeinen uns leider nicht bekannten Anwalt. Dafür wurden 273EUR fällig. Das Ergebnis nach 3 Monaten. Die Urkunde ist falsch mangels Möglichkeit diese bzw. deren Siegel zu verifizieren.
Da man damit meiner Verlobten bzw. der ausstellenden Behörde eine Straftat unterstellt hat und im deutschen Strafrecht immer noch "In dubio pro reo" gilt, bat ich das Botschaftpersonal per email um Klärung. Zuerst wollte man mir von Seiten des auswärtigen Amts diese Aussage verbieten. Einige hiesige Rechtsanwälte stimmten meiner Denkweise aber zu. Da ich um weitere Erläuterung bat wurde mir "nach einer Denkpause seitens des Ausw.Amtes" mitgeteilt, daß diese Prüfung gem. vietnamesischem Recht abläuft. (Mein rein persönlicher Kommentar der nur meine Empfindungen ausdrücken soll: "Toll, daß Prüfungen deutscher Behörden nun gem. VN-Recht abgearbeitet werden. Vermutlich ist deswegen die Bezahlung so hoch").

Deswegen, und weil ich nochmals 403EUR zur ersatzweisen Prüfung des Familienbuchs zahlen sollte, entschloß ich mich nun den "Dänischen Weg" zu gehen. Ich bin gespannt ob wir das Touristenvisum für Deutschland noch bekommen. Ansonsten lade ich meine Verlobte per dänischem Touristenvisum über Kopenhagen nach "Shengen" (in diesem Fall wieder Deutschland) ein.

Soweit meine Erfahrung. Man sollte diesen Bürokraten das Handwerk legen und sie mit eigenen sauebren rechtsstaatlichen Mitteln schlagen. Z.B. Verklagen wegen Rufschädigung, Vortäuschen von Straftaten usw. Dienstaufsichtsbeschwerden mit Amtsenthebungsverfahren einleiten. Deswegen denke ich darüber nach den deutschen und später vielleicht europäischen Petitionsausschuß anzurufen. Desweiteren sollte man der VN-Regierung mitteilen, daß die deutschen Behörden ihnen falsche Urkunden unterstellen - auch wenn es diplomatische Verwicklungen gibt. Dann hätten die Beamten wenigstens Wichtigeres zu tun als unschuldige Menschen zu ärgern.

Mal sehen wie sie uns noch ärgern wollen.

Mit viel Mitgefühl den anderen Betroffenen gegenüber.

Frank Fleischmann

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hanne8






Anmeldungsdatum: 03.12.2003
Beiträge: 51
Wohnort: mannheim



BeitragVerfasst am: 03.05.2004, 15:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hhfux
wollte dir eigentlich unseren fall schildern. inzwischen habe ich zweifel bekommen, ob wir daraus nicht noch mehr schwierigkeiten in der zukunft
zu erwarten haben, wegen unseres eigenen weges den wir gegangen sind.
und in zukunft beschlossen haben gehen zu werden. deshalb vorerst kein beitrag. bitte dies zu entschuldigen.

trotzdem, aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

gruß hanne8

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Emswald
Gast





Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 8



BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 18:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

meine Erfahrung und die Ehrfahrung des Standesbeamten in meiner Stadt sind auch sehr schlecht mit der Deutscheb Botschaft in Hanoi. Seiner Meinung nach ist das Gerneralkonsulat in Saigon flecksibler und auch viel schneller. Die überprüfung der Urkunden dauerde zwar nur 2. Monate.

LEIDER LAGEN DIE ÜBERPFÜTEN URKUNDEN UND DIE STELLUNGNAHME DER NOTARE DANN NOCH 157 TAGE (Datum Botschaft Hanoi-Eingangsstempel Standesamt) IN DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT HANOI. Sehr böse

Verflichtungserklärung, Meldebestädigung in meiner Stadt und jetzt ist auch die Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten abgelaufen.
Vieleicht geht jetzt das ganze von vorne los.
Ich war persönlich in Deutschen Botschaft. Am 17.11.04 sagte man uns das wir heute nicht dran kämen und solten Morgen wieder kommen.
Tagsdrauf wolte ich gleich zu einer Frau Namens Hürter oder so ähnlich.
Kamen gleich dran aber die Frau hätte "Urlaub". Alles was Gewünscht wurde haben wir wieder abgegeben und natürlich auch wieder 33 US Dollar bezahlt(Es ist nicht schön als Deutscher in der Botschaft aber was müssen da erst Vietnamesen denken). Der Beamte behandelte uns wie Blödmänner, aber die Papiere wären vollständig und meine Verlobte würde angerufen wenn das Visum ausgestellt ist. Sie mußte auch ihren Reisepaß abgeben Frage .
Toll, endlich ist das ganze erledigt.
Denkste.
Am 18.12.04 schickte mir meine Verlobte ein FAX das jetzt die Befreiung der "Bescheinigung der Eheschließung" und ein Datum der Eheschließung fehlt. Also brauchte die Botschaft wieder einen Monat bis sie den Hintern hoch bekamen.
Es ist auch sichlich komisch das meine Verlobte ein Visum zwecks Aufenthalt abgeben mußte und nicht zwecks Eheschließung.
Eine Frau Fairchild, Claudia von der Botschaft gab mir eine Belehrung in Sachen Eheschließung( Ist sehr arrogant).
E-Mail Ardresse- www.e-germenemb.hanoi@fpt.vn


Das ganze geht jetzt schon vom 18.01.2003.

Kopf hoch und durch.

Tschüß

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Emswald
Gast





Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 8



BeitragVerfasst am: 22.01.2005, 20:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

10@hano.auswaertiges-amt.de ( Frau Härtel )
-s1@hano.auswaertiges-amt.de ( Frau Fairchild )

Entschuldigung,

das Datum ist falsch, es war der 18.12.2003 und nicht der 18.01.2003.

Hier sind auch die E-Mail Ardressen von Frau Claudia Fairchild und Frau
Petra Härtel.
Frau Härtel ist zuständig für Eheschließungen.
Laut dem Standesbeamten in meiner Stadt ist sie Verrückt .

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hien
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Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 23.01.2005, 14:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Emswald » hat folgendes geschrieben:

Verflichtungserklärung, Meldebestädigung in meiner Stadt und jetzt ist auch die Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten abgelaufen.
Vieleicht geht jetzt das ganze von vorne los.


hallo Emswald,
ich kann mir nicht vorstellen, dass Du diese Unterlagen nochmal besorgen musst. Es wäre doch ein immer fortlaufender Teufelskreis. Eigentlich zählt doch nur, dass die Unterlagen ihre Gültigkeit besitzen müssen, bis Du sie beim Standesamt abgegeben hast. Es wäre doch sonst unmachbar, die Unterlagen erst zur Überprüfung zu übergeben und dann anschließend zum Gericht zu schicken, ohne dass die Gültigkeit verloren geht.
Hast Du schon mal in Erwägung gezogen in Vietnam zu heiraten? Denn solltest Du die Unterlagen nochmal besorgen müssen und diese dann nach Hanoi geschickt werden müssen, würde ich in Erwägung ziehen, in Vietnam zu heiraten.
Tut mir echt Leid für Euch, dass es schon so lange dauert.
Grüße, hien

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.01.2005, 17:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

« Emswald » hat folgendes geschrieben:
Es ist auch sichlich komisch das meine Verlobte ein Visum zwecks Aufenthalt abgeben mußte und nicht zwecks Eheschließung.


das ist nicht komisch, es gibt zwei Arten von Visa:

- Kurzzeitaufenthalt (Touristenvisa, Businessvisa), bedarf keiner Zustimmung der ABH in Deutschland, wird im Normalfall als Schengenvisa erteilt
- längerer Aufenthalt (Familiennachzug, Heirat, Studium), geht nur mit Zustimmung der ABH in Deutschland, wird als deutsches Visa für drei Monate erteilt, muss in Deutschland durch die ABH als Aufenthaltserlaubniss (gilt dann für den Schengenraum) verlängert werden.


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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.01.2005, 17:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hien » hat folgendes geschrieben:

ich kann mir nicht vorstellen, dass Du diese Unterlagen nochmal besorgen musst.


Es ist leider so. Bei dem vorlegen der Urkunden kommt es leider auf das richtige Timing drauf an. Ohne UPS Dokumentenservice (kostet pro Envelope knapp 60 Euro) ist das nicht machbar.
Die VN Ledigkeitsbescheinugung für das deutsche Standesamt darf bis zum Abschluss des Verfahrens beim OLG (Befreiung vom Ehefähigkeitszeugniss) nicht älter als 6 Monate sein, inkl. der Überprüfung durch den Vertrauensanwalt.

Ich kann nur jeden raten, wo der Partner sich nicht in Deutschland aufhält, vor Ort zu heiraten

mfg
Thomas Böttcher

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 23.01.2005, 23:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es ist so das die Unterlagen die bei dem Standeamt eingereicht werden gültig sein müssen. Die weitere Bearbeitung obliegt nun dem Standesamt. Wenn die irgendwelche Prüfungen durchführen wollen ist es deren Sache. Du hast Deine Pflicht (gültige Unterlagen) erfüllt.

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