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 Ausländerbehörde will Familienbuch nach Heirat in Dänemark

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JHKonig






Anmeldungsdatum: 08.01.2004
Beiträge: 10
Wohnort: 66424 Homburg /Saarland



BeitragVerfasst am: 19.01.2004, 00:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau und ich haben vor über einem Jahr in Dänemark geheiratet. Die Heiratsurkunde wurde bei den Ämtern erst akzeptiert als wir sie von der deutschen Botschaft in Kopenhagen legalisieren ließen. Die Ausländerbehörde hat daraufhin meiner Frau eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt und wollte trotzdem bis zum nächsten Termin ein Familienbuch sehen. Dieser Termin ist Anfang Februar 2004. Wir hatten gleich alles nötige in die Wege geleitet und hatten vor ca. 4 Monaten endlich alle Papiere zusammen beim Standesamt. Leider muss das Standesamt alle in Vietnam ausgestellten Papiere zur Echtheitsprüfung nach Hanoi schicken. Heute, über 4 Monate danach, ist immer noch kein Ergebnis in Sicht. man sagte uns vorher dass es bis zu 3 Monaten dauern könnte. Die 400 Euro mussten schon vor 4 Monaten beim Standesamt bezahlen......
So wie ich hier jetzt einiges gelesen habe, glaube ich dass wir wohl noch einige Monate warten müssen. Mal sehen was die Ausländerbehörde sagt wenn wir im Februar zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wieder hin müssen....
Wir jedenfalls finden das eine tolle Idee mit der Sammelbeschwerde! Mit uns könnt ihr rechnen!!
Noch was : Chuc mung nam moi !!!!!
Jens & Chi

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martinge






Anmeldungsdatum: 14.02.2003
Beiträge: 16
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BeitragVerfasst am: 19.01.2004, 20:17    Was macht dann Da der Standesbeamte ? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ,
ich habe jetzt schon 3 Heiraten in DK als Trauzeuge mitgemacht.
Es gab immer eine INTERNATIONALE HEIRATSURKUNDE . da kann ein deutscher Standesbeamte doch nicht mehr rein Fuschen , wozu brauchst Du ein Familienbuch ? Ihr habt doch Die Urkunden ?
Mit den Urkunden gibt es eine Aufenthaltsgenehmigung für die BRD erst ein Jahr , dann 2 Jahre und dann nach Sprachprüfung für immer oder wieder 2 Jahre.
Verheiratet in der EU , mit Sonderabmachung D und DK .
Was will der Standesbeamte ? Der hat doch nichts mehr mit der Sache zu tun.
Wie schon gesagt , habe 3 Fälle und alle haben kein Probleme .
irgendetwas macht Ihr da falsch , Ihr braucht nur noch die Ausländerbehörde , denn verheiratet seit Ihr schon , was wollt Ihr denn bei dem Standesbeamten ?
Gruß
Martin

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thi-andreas




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Beiträge: 139
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BeitragVerfasst am: 19.01.2004, 21:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@JHKonig

Die internationale Heratsurkunde ist in Deutschland uneingeschränt gültig. Eine Pflicht ein Familienbuch anzulegen gibt es NICHT.

Die Ausländerbehörde kann nicht fordern ein Familienbuch anzulegen.


Gehe mal konstruktiv auf die Beamten uns Sachbearbeiter zu. Falls das nichts hilft an die Vorgesetzten. Schlußendlich kannst Du Dich auch beim Bürgermeister beschweren. Falls das alles nichts hilft würde ich Strafanzeige gegen den Standesbeamten und Sachbearbeiter stellen. Vorher rate ich Dir Dich anwaltlich beraten zu lassen. Oft reicht auch ein Schreiben des Rechtanwalts.
Die 400 Euro würde ich NICHT bezahlen oder schriftlich zurückfordern!

Gruß thi-andreas

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HHFux
Betreiber



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Beiträge: 1010
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BeitragVerfasst am: 19.01.2004, 21:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ein Familienbuch wird ja erst auf Antrag angelegt. Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, dies zu tun: Spätestens, wenn Ihr in Deutschland Kinder bekommt, muß es ohnehin angelegt werden.

Unverständlich ist mir allerdings, warum die Ausländerbehörde die Anlage eines Familienbuches fordert. Kann mir nicht vorstellen, daß das rechtens ist. Die sollen Dir erst 'mal die Rechtsgrundlage ihrer Forderung genau erklären. Vielleicht knicken sie dann schon ein. Mr. Green

Falls die Ausländerbehörde weiterhin meint, im Recht zu sein, kannst Du deren Argumentation ja mal hier posten. Wäre echt interessant.

Gruß
HHFux

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JHKonig






Anmeldungsdatum: 08.01.2004
Beiträge: 10
Wohnort: 66424 Homburg /Saarland



BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 18:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Seit unserer Heirat in Dänemark sind mittlerweile 3 Jahre vergangen. Die Ergebnisse der Echtheitsprüfungen hatten wir einige Zeit nach meinem Eintrag auch zusammen, sodass wir ca. 1,5 Jahre nach der Heirat in Dänemark ein Familienbuch beim Standesamt (hier in Deutschland) anlegen konnten. Nach Vorlage beim Auländeramt, bekam meine Frau ihren Aufenthaltstitel bis zum Ablauf ihres Reisepasses ausgestellt. Im September 2004 gingen wir dann noch kirchlich heiraten, tauften unsere Tochter die im Mai 04 auf die Welt kam, und machten endlich eine große Feier mit Familie, Freunden und Kollegen.
Unser nächstes Ziel ist jetzt noch den Sohn meiner Frau (lebt in Hanoi) zu uns zu holen. Der Antrag auf Familiennachzug läuft schon seit unzähligen Monaten. Laut Ausländerbehörde und Botschaft liegt es nur noch an der Echtheitsprüfung seiner Geburtsurkunde. Sobald diese positiv ausfällt, gäbe es kein Problem mehr zu einer Visumsausstellung.
Da wir im März wieder für einen Monat nach Vietnam reisen, hoffen wir dass es vorher mit seinem Visum klappt, dass wir ihn evtl. gleich mit nach Hause bringen können. Aber noch haben wir nichts gehört. Traurig

JHKonig

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