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 Umverteilung von Asylbewerbern

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port88
Gast










BeitragVerfasst am: 29.03.2003, 05:24    Umverteilung von Asylbewerbern Antworten mit ZitatNach oben

:confused:
In einem Artikel habe ich gelesen:"Die Ablehnung der Umverteilung ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§113 Aabs. 5 VwGO). Der Kläger hat einen Anspruch auf länderübergreifende Umverteilung gem. §51 Abs 1 AsylVfG...".

Sachverhalt:
Meine vietnamesische Verlobte wohnt noch in Rheinland- Pfalz und hat einen Antrag auf Umverteilung nach Baden- Württemberg gestellt zur Vorbereitung der Heirat.Von RLP wurde uns entgegenkommend geholfen, so darf sie auch problemlos mich besuchen kommen, obwohl sie ansonsten Ihre "Zone" nicht verlassen darf.
Und jetzt schießt das Ausländeramt in Baden- Württemberg quer!!!
Zunächst müssen alle Dokumente komplett in Deutsch und vietnamesisch vorliegen, damit diese zur Beglaubigung nach Hanoi geschickt werden können. Erst wenn der Heiratstermin abzusehen ist ( vermutlich 6 Monate) kann ich meine Verlobte bei mir anmelden!!
Ist das noch normal?
Habe ich irgendwas übersehen (kleingedrucktes)?

Wer hat ähnliches mitgemacht und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank im Vorraus!

Online    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 29.03.2003, 10:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zum Thema Umverteilung: wohin man umverteilt werden kann ist abhängig vom derzeitigen Status des Asylverfahrens. Solange noch keine Entscheidung getroffen wurde b.z.w. eine Klage gegen den Erlass läuft kann sie grundsätzlich nur im Bezirk des BAFL, wo der Antrag bearbeitet wird, umverteilt werden. Wurde sie anerkannt (sehr unwahrscheinlich, da von 4500 Vietnamesen 2001 10 anerkannt wurden) kann sie ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. Wurde sie abgelehnt, es bestehen Abschiebehinternisse und sie hat deshalb eine Duldung, kann sie sich auch in ein anderes Bundesland umverteilen lassen. Allerdings ist eine Umverteilung an einen Wunschort nicht möglich, da abgelehnte Asylbewerber auf jeden Fall in Heimen wohnen müssen (zumindest auf dem Papier Winken), und die Heime sind nach Verteilungsschlüssen und anderen Kriterien bestimmten Nationalitäten vorbehalten.

Zum Thema heiraten, wo ihr heiratet ist ja erstmal egal. Gehe einfach auf das Standesamt deines Wohnorts und auf das Standesamt, was für sie zuständig ist. Erzähl denen was du vorhast und lass dir das "Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung" aushändigen. Auf diesem Vordruck kreuzt das Standesamt an, was für Papiere sie sehen wollen, und von welchen Übersetzungen benötigt werden. Ob Papiere legalisiert werden müssen kann dir auch nur das Standesamt sagen. Dann entscheide wo ihr heiraten wollt. Um die Legalisierung wird man im Fall eines (abgelehnten) Asylbewerbers allerdings kaum herumkommen.

Das folgende ist als Satire zu verstehen stimmt allerdings Sehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklich
Wenn sie ein Kind von dir bekommt und du die Vaterschaft und das Sorgerecht anerkennst bekommt sie automatisch bei Geburt des Kindes eine Aufenthaltserlaubniss. Wenn sie bis dahin ihren Pass wiederfinden sollte könnt ihr dann stressfrei in Dänemark heiraten.
Sehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklich


[Editiert durch garfield2008 ein Sonntag, 30. März 2003 @ 19:21]

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Bruce Lee






Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 11



BeitragVerfasst am: 30.03.2003, 08:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Port88,

du hast nicht geschrieben, was der Sachverhalt des Urteils/Beschlusses, von dem du Auszüge genommen hast, war.

Im Falle deiner Verlobten ist es normal, dass BW den Umverteilungsantrag ablehnt. Bitte warte, bis es geheiratet wird und dann bekommt deine Frau auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis von RLP, ohne dass eine Zustimmung von BW geholt werden muss. Der Antrag auf Umverteilung erübrigt sich dann.

Bis dahin würde ich mich mit den "Urlaubsscheinen" zufriedengeben.

Dass die Papiere deiner Verlobten auf die inhaltliche Richtigkeit geprüft werden müssen, war sicherlich die Entscheidung des Standesamtes gewesen, wo ihr die Anmeldung zur Eheschließung getätigt habt.

Also viel Glück !

LG
BL

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