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 ABH will Legalisation dänischer Heiratsurkunde

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Karsten2001
Gast










BeitragVerfasst am: 27.03.2003, 09:57    ABH will Legalisation dänischer Heiratsurkunde Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebe Vietnam-Freunde,

So ganz liegen wir nicht auf eurer Linie, weil meine Frau aus Russland ist und ich Deutscher bin. Aber die Probleme sind vermutlich sehr ähnlich. Nach unserer Heirat in Dänemark haben wir ein Problem mit der Ausländerbehörde:

1) Nach Aussage der Web-Seite des dänischen Konsulats fühlt sich diese nicht mehr zuständig für Informationen zur Legalisierung einer dänischen Heiratsurkunde. Hat einer von Euch Info’s über den Prozess der Legalisierung? Wo muss die Urkunde eingereicht werden, welche Gebühren fallen an und mit welcher Bearbeitungszeit hat man typischerweise zu rechnen.

2) Überraschenderweise erkennt die Ausländerbehörde von uns die Heirat nicht an, auch als wir ankündigten die Heiratsurkunde legalisieren zu lassen. Zusätzlich wird die Anlage eines Familienbuches gefordert. Infolgedessen soll vom Standesamt die gesamte Heirat überprüft werden, insbesondere werden alle zur Hochzeit vorgelegten Dokumente eingefordert. Anders als bei der Hochzeit in Dänemark reicht dem deutschen Standesamt keine beglaubigte Übersetzung, sondern es werden alle (russischen) Dokumente übersetzt und mit einer Apostille versehen eingefordert. Das würde für uns erhebliche zusätzliche Kosten und eine weitere Verzögerung von mehreren Wochen bedeuten.

Entspricht dies der üblichen Vorgehensweise, eine Hochzeit in Dänemark derart anzuzweifeln? Ist dies überhaupt rechtens und mit internationalen Verträgen vereinbar? Schließlich entspricht die Legalisierung der Heiratsurkunde doch bereits einer Überprüfung? Auf Eurer Web-Seite ist das Anlegen eines Familiebuches kurz erwähnt, aber ich verstehe nicht in welchen Zusammenhang das unumgänglich wird.

Habt Ihr eine Idee wie wir uns gegen die Forderungen der ABH wehren können? Gibt es gesetzliche Vorschriften mit denen wir gegenüber der ABH argumentieren könnten? Wie läßt sich das Anlegen eines Familienbuches vermeiden?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Karsten

:confused:


[Editiert durch Karsten2001 ein Donnerstag, 27. März 2003 @ 09:59]

Online    
garfield2008
Moderator



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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 27.03.2003, 20:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Antwort ist schon hier http://www.binational-in.de/phorum/read.php?f=1&i=13359&t=13356. Smilie
Zu erstens: Dänische Personenstandsurkunden sind in Deutschland sofort gültig http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html#c.
Damit muß die ABH eine AE erteilen, sie kann maximal verlangen, das deine Frau ausreist und ein Visa zur Familienzusammenführung beantragt.
Zu zweitens: die ABH ist nicht für Personenstandsfragen zuständig, das ist ausschließlich das Standesamt. Auch bei binationalen Ehen !!!
Die ABH kann dich auch nicht zur Anlage eines Familienbuchs auffordern. Ein Familienbuch zu führen ist in Deutschland keine Pflicht. Es ist angebracht ein Familienbuch anzulegen, wenn man z.B. einen gemeinsamen Ehenamen führt, meiner Meinung nach zwingend erforderlich, wenn man gemeinsame Kinder hat. Ein sehr nützlicher Nebeneffekt des Familienbuchs ist, das ein Auszug aus diesen eine Ausländige Geburtsurkunde ersetzen kann. Für die Anlage des Familienbuchs braucht das Standesamt eure Geburtsurkunden und die Heiratsurkunde. Für die Anlage des Familienbuchs kann das Standesamt eine Beglaubigung der Urkunden verlangen, im Fall Rußland ist es aber relativ einfach, da Rußland das Haager Apostillenabkommen unterzeichnet hat http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html#d. Also einfach auf der Botschaft fragen wer das Papperl draufmacht und dann ab zu einen in Deutschland gerichtsvereidigten Übersetzer.
Das was die ABH von dir verlangt stimmt vorne und hinten nicht. Versuche mit dem Leiter der ABH zu sprechen, wenn das nichts nützen sollte verlange einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid über die Auskunft, die dir erteilt wurde.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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