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 Heiratsvisum (Fortsetzung)

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 19.01.2003, 20:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

- Fortsetzung zum Thread "Brauche Hilfe" aus dem alten Forum (Thema Heiratsvisum) -

@Cuong: Wenn die Visaabteilung der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung erteilt, ist das natürlich der Idealfall. Dann dauert die Visaerteilung seitens der Botschaft in der Tat nur Tage. Allerdings wird die Praxis der Vorabzustimmung in den Bundesländern verschieden gehandhabt. Seitdem z.B. in Hamburg der neue Mitte-Rechts-Senat regiert, wird eine Vorabzustimmung nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Aber fragen kostet ja nichts und falls die Vorabzustimmung abgelehnt wird, ist das trotzdem kein Hinderungsgrund für das eigentliche Visum.

@Hoan: Die Legalisation von vietnamesischen Urkunden wird von den jeweiligen Standesämtern anscheinend höchst unterschiedlich gehandhabt. Meine Frau und ich haben das vor 9 Jahren so erlebt:

Wir lebten damals in Reinbek (Vorort von Hamburg). Meine Frau Thanh Phuong hatte damals Flüchtlingsstatus und war bereits 10 Jahre in Deutschland (die Heirat hatte mit ihrem Aufenthaltsrecht also überhaupt nichts zu tun). Wir sind Anfang 1994 frohen Mutes zum Standesamt Reinbek gegangen, um (ganz normal) das Aufgebot zu bestellen.

Da erzählte der Standesbeamte folgendes: "Ach... sie sind Vietnamesin... Da wird es mit dem Heiraten schwierig. Wir schicken nämlich erst einmal ihre Geburtsurkunde an die deutsche Botschaft nach Hanoi zur Beglaubigung. Das kann aber ziemlich lange dauern, bis das zurückkommt. Wir haben hier ein deutsch-vietnamesisches Paar, die warten inzwischen seit 1,5 Jahren. Ich glaube, die haben das Heiraten inzwischen aufgegeben."

Daraufhin hat sich meine Frau mit zweitem Wohnsitz in Hamburg angemeldet. Dort war es lediglich erforderlich, die vietnamesische Geburtsurkunde von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen. Das war's!

Wir haben dann also völlig unbürokratisch vor dem Standesamt Hamburg-Wandsbek geheiratet. Der Standesbeamte hat sich sogar besonders viel Mühe gegeben und alle vietnamesischen Sonderzeichen in die Heiratsurkunde eingetragen.Smilie

So unterschiedlich kann es laufen. Ich würde mich allerdings auch als erstes bei der Ausländerbehörde bzw. der Botschaft informieren, was Deine Verlobte unbedingt braucht, damit sie das Visum bekommt. Die Ehe kann man dann ggf. vor einem unbürokratischem Standesamt schließen. (Im "Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung" also lieber nicht den Ort der vorgesehenen Eheschließung angeben).

Gruß HHFux

[Editiert durch HHFux ein Sonntag, 19. Januar 2003 @ 21:08]

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 20.01.2003, 09:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hoan,

>>"Ich war am allererstens schon beim Ausländerbehörde und sie schicken mich gleich zum Standesamt. Wenn ich alle Papierkramme bei dem Standesamt unterm Tisch habe und eine Bestätigung von dem habe, damit kann ich erst bei der Ausländerb. den Antrag/Einladung stellen. Bis dahin muss ich wohl weiterwarten, bis meine Verlobte alle Papiere und Urkunden rüberschicken."<<

Eines verstehe ich an Deinem Posting nicht ganz: Deine Verlobte muß den "Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung" bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen - und das ist die zuständige Botschaft / das zuständige Konsulat in Vietnam! Die "Einladung" ist doch nur ein formloses Schreiben von Dir.

Die deutsche Ausländerbehörde hat mit der ganzen Sache gar nichts zu tun, bis der Vorgang von der Botschaft zwecks Zustimmung an sie weitergeleitet wurde. (Ausnahme: Vorabzustimmung, wie schon beschrieben.)

So wie ich das Merkblatt auf der Homepage der deutschen Botschaft verstehe (http://www.germanembhanoi.org.vn), muß doch lediglich die Bestätigung eines Standesamtes über die vorgesehene Eheschließung eingereicht werden.

Ich würde mich an Deiner Stelle mal genauer mit der Frage auseinandersetzen, ob die Urkunden Deiner Frau wirklich auf ihre Echtheit hin geprüft werden müssen. Denn in diesem Fall würde das Standesamt die Urkunden Deiner Frau tatsächlich an die Deutsche Botschaft Hanoi schicken, was dann entsprechend langwierig (10-12 Wochen) und teuer ist.

Prüf' doch erst einmal, ob Du Dein Standesamt nicht dazu bewegen kannst, auf die Echtheitsprüfung zu verzichten. Vielleicht hilft auch ein "Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses". Dieser Antrag kann beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden (hört sich kompliziert an, ist aber eher eine Formsache). Wenn alles nichts hilft: Anderes Standesamt anrufen und nachfragen (haben wir damals ja auch so gemacht).

Vielleicht darf sie ja auch schon kommen, während Du noch mit dem Standesamt verhandelst? Denn über das Visum entscheidet ja nur die Botschaft (mit Zustimmung der Ausländerbehörde) und nicht das Standesamt. Also mal bei der Botschaft genau nachfragen, was für ein Papier vom Standesamt oder Oberlandesgericht notwendig ist, damit das Visum erteilt werden darf. Ich würde jedenfalls nicht freiwillig 3-4 Monate länger warten als nötig. (Aber vielleicht hast Du es ja nicht so eilig?)

Viele Grüße HHFux

[Editiert durch HHFux ein Montag, 20. Januar 2003 @ 09:18]

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vanhoan






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BeitragVerfasst am: 20.01.2003, 19:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung hatte ich schon zu meiner Verlobte zum Unterschreiben nach Vietnam geschickt.
Vielleicht muss ich Euch noch sagen, dass ich die Unterlagen/Urkunden von meiner Verlobte noch nicht beim Standesamt vorgelegt habe, weil meine Verlobte die nötigen Unterlagen noch nicht alle fertiggemacht hat. Vielleicht aus diesem Grund kann ich noch nicht eine Bestätigung vom Standesamt verlangen. Ich verstehe Euch schon, wie Ihr gemeint habt.
Ich hatte mit dem Standesbeamte gefragt, und er bestätigt dies, dass die Urkunden und Unterlagen nach Hanoi geschickt werden muss, um die Echtheit zu gewährleisten. Es ist genausowie Du gesagt hattest.
Wegen "Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" hatte ich auch gefragt, er sagte, dass ich das nicht brauche, weil ich ja deutsche Staatsangehörige bin und das wird nur bei nicht deutsche Staatsangehörige gemacht.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 20.01.2003, 21:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aha... jetzt verstehe ich es. Du hast die Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung Deiner Verlobten noch gar nicht beim Standesamt vorgelegt. Deshalb will das Standesamt auch keine Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung (hieß früher "Aufgebot") ausstellen.

Ich sehe bei der Sache allerdings noch folgenden Widerspruch: Einerseits sollen die Original-Urkunden beim deutschen Standesamt vorgelegt werden, damit die Bescheinigung erteilt wird. Andererseits muß Deine Verlobte diese in Hanoi/Saigon im Original vorlegen, wenn sie bei der Botschaft/beim Konsulat das Visum beantragt. Das hört sich seltsam an und geht sicher auch anders/einfacher.

Das Standesamt schickt die Urkunden - wenn überhaupt - nur zur Echtheitsprüfung nach Hanoi. (Und nicht zur Vervollständigung des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung). Im Zweifel müßtest Du also die Orignal-Urkunden nach der Vorlage beim Standesamt (und ggf. Echtheitsprüfung) wieder zurück an Deine Verlobte schicken, damit sie ihren Antrag vollständig abgeben kann Überrascht.

Ich habe eher das Gefühl, daß es sich hier um einen besonders pflichteifrigen Standesbeamten handelt, der alles 150%ig machen will. Denn in der Theorie sollte es eigentlich so funktionieren:

1. Verlobte stellt bei Botschaft Antrag auf Aufenthaltsnehmigung (um Heiratsvisum zu erhalten).
2. Verlobte reist mit Heiratsvisum nach D ein.
3. Sie bringt die vorbeglaubigten Original-Unterlagen mit zum Standesamt und dann wird geheiratet.

Bzgl. der "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" hat der Standesbeamte Dir übrigens eine falsche Auskunft gegeben. Denn diese Befreiung wird NUR Ausländern erteilt (§1309 Abs. 2 BGB). Und Deine Verlobte ist doch keine Deutsche, oder?

Im Gesetz steht es so: "... Die Befreiung soll nur Staatenlosen ... und Angehörigen solcher Staaten erteilt werden, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ... ausstellen. In besonderen Fällen darf sie auch Angehörigen anderer Staaten erteilt werden."

Fazit: Klär doch erst mal mit der Botschaft bzw. dem Konsulat, welche Bescheinigung Du vom Standesamt wirklich brauchst, damit Deine Verlobte einreisen darf.

Vielleicht ist der ganze Papierkrieg vor der Einreise gar nicht notwendig und Ihr könnt das alles in Ruhe abklären, wenn Deine Verlobte in Deutschland ist. (Wo wohnst Du überhaupt?)

Gruß Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Montag, 20. Januar 2003 @ 21:03]

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Cuong






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BeitragVerfasst am: 21.01.2003, 10:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Van Hoan,

HHFux hat vollkommen recht, bevor Du Dir jetzt "unnötig" Sorgen und Stress machst, erkundige Dich lieber in der Deutschen Botschaft in VN nochmal!
Zur welchen Botschaft in VN geht Deine Verlobte nochmal? -in HCM oder Hanoi?

Ich habe mal in meinen Unterlagen vom Stand letzten Jahr geschaut und zumindest im Merkblatt der Botschaft in HCM wird vom Antragsteller KEIN Nachweis über geplante Eheschließung, z.B. Eheschließungsantrag oder Antrag auf "Befreiung von der Beib....".
Ganz im Gegensatz also zum Merkblatt von Hanoi...
Aber wie ich so mitgelesen habe, ist Deine Verlobte in Süd-VN... also "leicht lockerer"?

Dein Standesbeamter ist ein wirklich 1000%-iger, der aus den vielen Paragraphen nicht mehr weiterweiss und nur noch einen das Leben schwerer macht -deshalb würde ich ihn links liegen lassen...
Ich bin nämlich immer noch der Auffassung, dass der Standesbeamter zum jetzigen Zeitpunkt unwichtig ist.
Beamter hin oder her. Ich hatte damals meinen jedenfalls immer hinterfragt, was er denn da mit mir treibt und ob das logisch und rational ist, wie er vorgeht! Immer wieder hatte ich ihm die Theorie von HHFux erklärt, bis er letztendlich dann doch meiner Meinung war.
Und damit der Standesbeamter Dir zum Schluss nicht noch einen "runterwischt", sollten Die Personenurkunden Deiner Verlobten richtig beglaubigt sein vom Aussenministerium, d.h. auf den original vn Urkunden direkt auf der Rückseite den in VIETNAMESISCHEN! Stempel des "So Ngaoi Vu" mit noch ausreichende Gültigkeit von 6 Monaten.
Ansonsten fängt er wieder mit dem Spiel an, die Urkunden nach Hanoi schicken zu wollen mit Vertrauensanwalt einschalten usw...

Viele Grüsse
Cuong

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haig
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BeitragVerfasst am: 21.01.2003, 11:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Van Hoan,

ich kann dem Rat von Cuong nur zustimmen. Wenn so ein Beamter, der eigentlich mehr oder wenig nur Vollzugsbeamter ist Dir erstmal anfängt das Leben schwer zu machen, dann drehst Du Dich endlos im Kreise. Hansefux, Cuong und andere Beiträge im alten Forum haben schon in mehreren Diskussionen zum Thema ausreichend Informationen gegeben. Damit solltest Du wissen was wie zu tun ist.

Irgendwo in einem solchen Beitrag wurde die Frage schon einmal gestellt wo in Saigon dieses Büro des Aussenministeriums ist. Dieser Stempel/Beglaubigung ist sehr sehr wichtig für Deutschland.

Die notariell beglaubigte Übersetzung nicht vergessen und immer beachten, dass manche Papiere nur eine begrenzte Gültigkeit besitzen. Uns ist es passiert, dass wir alle Papiere nacheinander ordnungsgemäss besorgten. Aber eben nacheinander. Alle Papiere waren in Ordnung, aber die Gültigkeitsdauer für ein Papier war abgelaufen. Also hatten wir alle Papiere insgesamt noch einmal gleichzeitig besorgt und dann hatte es abschliessend in Deutschland nur noch 2 Wochen Bearbeitungszeit gedauert.

Gruss
haig

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vanhoan






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BeitragVerfasst am: 21.01.2003, 20:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Leute,
ja mit der Originalgeburtsurkunde hatte ich auch gemerkt, dass einerseits Standesamt und andererseits der Konsulat in Saigon vorgelegt werden muss. Vor mir liegt auch so eine Informationsblatt von der Konsulat in Saigon, darin steht: Es sind jeweils die Originale ODER beglaubigten Kopien zusammen mit 2(weiteren) Kopien einzureichen. Also muss ich irgendswie diese Standesbeamte aufklären, dass meine Verlobte auch die Originale braucht.

Wie Du erkärt hattest, klingt sehr einfach, aber vielleicht übersiehst Du einen Punkt. Der Konsulat verlangt vom Verlobte eine Verpflichtungserklärung, eine vollständige beglaubigte Kopie des Reisepasses, diese 2 Sachen ist ja klar, aber eine Anmeldungsbescheinigung zur Eheschließung, diese muss ich doch zuerst bei dem Standesamt beantragen. Und der wiederum benötigt doch die Unterlagen von meiner Verlobte.

Wegen der "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" hat er mir so erklärt, dass ich die nicht brauche, aber anders hatte ich auch nicht gedacht, dass meine Verlobte die braucht, weil meine Verlobte momental nicht in DE aufhält.

Ubrigens ich wohne in Rheinland-Pfalz am Rande Westerwalds, der Ort ist Betzdorf, gehört zum Kreis Altenkirchen. Ist Euch diesen Ort bekannt?

Ich habe an Euch eine Frage. Wo in Vietnam kann man die Urkunde übersetzt werden? Meine Verlobte sagte, dass eine Übersetzung auch am Anmeldeort machen kann, also der Anmeldeort heist Doc Mo-Gia Kiem, ist ca. 80 km nördlich von Saigon entfernt. Doc Mo-Gia Kiem liegt zwischen Bao Loc und Saigon. Aber eine noterielle Beglaubigung muss sie nach So Ngoai Vu (Außenministerium) in Saigon machen.

Habt jemand vielleicht eine einfache Lösung?

Gruss
vanhoan

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alfmuc






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BeitragVerfasst am: 21.01.2003, 21:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo vanhoan

eine amtlich bzw. notariell beglaubigte Abschrift ist genausogut wie ein Original. Auf jeden Fall brauchst von den vietnamesischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung, entweder von einer vietnamesischen Behörde oder von einem in Deutschland zugelassenen Dolmetscher.Das mit der Befreiung mußte ich bei meiner Heirat auch machen ob wohl die Papiere an sonsten alle in Ordnung und vollständig waren.

Ich würde mich auf keine Experimente mit dem Standesamt einlassen auch wenn Du im Recht bist. Wenn der Standesbeamte auf seiner Forderung beharrt, mußt Du Dein Recht erst vor Gericht einklagen und bis Du ein rechtkräftiges Urteil hast sind die Papiere mit Sicherheit abgelaufen und Du mußt alle neu besorgen.

@HHFux Mit Einladung ist aber sicher eine vom Ausländeramt beglaubigte Einladung gemeint mit der der Einladende verschiedene Verpflichtungen (z.B. Regressforderungen bei Nichtausreise) eingeht.

Mit der Einreise würde ich aber warten bis alle Papiere beisammen sind, bis auf die vielleicht notwendige Befreing. Sollte irgendetwas nicht den Erfordernissen entsprechen kann Deine Verlobte das scheller persönlich in Vietnam in Ordnung bringen als wenn das per Post mit schriftlicher Vollmacht geschiet. Sie sollte Dir aber alle Papiere vorab einmal faxen damit Du sie (auch einzeln) beim Standesamt auf Korrektheit prüfen lassen kannst.

Eine Bescheinigung über den Antrag kann das Standesamt Dir aber meines Wissens auch ausstellen ohne daß die Papiere vollständig sind. Damit kann Deine Verlobte das Visum schon beantragen (ich würde eine offizielle Einladung dazulegen) und muß nicht noch ein paar Wochen warten wenn ansonsten alles klar ist.

Gruß Alfmuc

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 22.01.2003, 08:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@alfmuc: OK, man sollte Einladung und Verpflichtungserklärung nicht verwechseln. Die Verpflichtungserklärung ist aber ebenso eine reine Formsache. In Hamburg wird diese z.B. gar nicht beim Ausländeramt abgegeben, sondern beim Einwohnermeldeamt (dauert 5 Minuten). Die Verpflichtungserklärung muß man logischerweise abgeben, bevor über den Antrag (das Visum) entschieden worden ist. Da hat die Bescheinigung vom Standesamt wirklich nichts mit zu tun.

@vanhoan: Die Botschaften/Kosulate haben Listen der vereidigten Dolmetscher. Einfach dort anrufen und nachfragen, welcher in der Nähe Deiner Verlobten wohnt.

Selbstverständlich soll Deine Verlobte alle Unterlagen vollständig und vom vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigt (und aktuell, s. Posting von Haig) mit nach Deutschland bringen. Ich würde mich allerdings nicht auf die Echtheitsprüfung einlassen. Das hat alfmuc ja offensichtlich auch nicht getan, sonst hätte er die Befreiung vom Oberlandesgericht nicht gebraucht.

Im Übrigen habe ich einmal in die Verwaltungsvorschrift geschaut. Da steht unter Punkt 18.0.1 folgendes:

"...Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet kann nach dem in § 3 Abs. 3 Satz 1 vorgeschriebenen Verfahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nach der Eheschließung kann der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18 im Bundesgebiet beantragen (vgl. § 28 Abs. 3 Satz 3, § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 DVAuslG)."

Im Klartext: Von einer Echtheitsprüfung durch das Standesamt vor der Einreise ist da gar nicht die Rede. (Nicht einmal von einer Bestätigung des Standesamtes!)

Auf der Homepage der deutschen Botschaft Hanoi ist übrigens nur global von einer "Bestätigung des Standesamtes" die Rede. Es muß also anscheinend nicht unbedingt eine Bestätigung über die Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) sein.

Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Klär' doch erst einmal mit der Botschaft bzw. dem Konsulat ab, was in der Bestätigung vom Standesamt mindestens drin stehen muß. Ein Anruf dort kostet doch nicht die Welt!

Und wenn der Standesbeamte nicht willig ist... es gibt auch nach andere Standesämter in Deutschland (siehe mein erstes Posting zu diesem Thread).

Gruß Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Mittwoch, 22. Januar 2003 @ 09:10]

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 22.01.2003, 10:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zur besseren Übersicht hier der Fahrplan:

1. Beim Konsulat in Saigon anrufen und genau nachfragen, welche Unterlagen Deine Verlobte zusammen mit dem Visumsantrag einreichen muß. Vielleicht brauchst Du die Bestätigung vom Standesamt gar nicht (siehe Posting von Cuong und Verwaltungsvorschrift). Falls doch, nachfragen, was in der Bestätigung vom Standesamt mindestens drin stehen muß.

2. Deine Verlobte sollte die Unterlagen schleunigst besorgen und beim vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigen lassen (s. Posting von Haig).

3. Währenddessen besorgst Du die Bestätigung vom Standesamt (falls überhaupt notwendig). Im Zweifel auf das Problem verweisen, daß Deine Verlobte die Urkunden im Original erst einmal bei der Botschaft vorlegen muß. Genau sagen, was Du für eine Bestätigung brauchst (siehe Punk 1.)

4. Falls sich das Standesamt weiterhin ziert, mal ein Standesamt in einer Großstadt anrufen, in der viele Vietnamesen leben (z.B. Hamburg oder Berlin). Einfach sagen, daß Du evtl. demnächst dorthin ziehen und dann dort heiraten wirst. Telefonnummer vom Standesamt Hamburg-Wandsbek: 040/42881-0 (Zentrale, mit Standesamt verbinden lassen).

5. Sobald Du die Bestätigung vom Standesamt hast oder klar ist, daß Du diese nicht brauchst, gehst Du zu Deiner Ausländerbehörde und bittest um Vorabzustimmung. Wenn Sie's machen ist es gut, wenn nicht, auch nicht weiter schlimm (dauert halt länger, siehe alte Postings).

6. Deine Unterlagen (siehe Homepage Botschaft), die Vorabzustimmung und Bestätigung vom Standesamt (soweit erforderlich) an Deine Verlobte schicken.

7. Erst jetzt beantragt Deine Verlobte beim Konsulat in Saigon das Visum. Sie legt alle Unterlagen vollständig vor (Antrag 3fach, sonst alles Original + 2 Kopien).

8. Nach kurzer Zeit erhält sie das Visum und kommt nach Deutschland. Falls das Standesamt doch noch Probleme macht, erneut Punkt 4.

So, jetzt hast Du erst 'mal was zu tun... Sehr glücklich

Gruß Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Mittwoch, 22. Januar 2003 @ 10:22]

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Cuong






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BeitragVerfasst am: 23.01.2003, 15:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo van Hoan,

wenn Du Dich im Konsulat in Ho Chi Minh City erkundigst hast, was Du für die Antragstellung nun genau brauchst, kannst Du das hierher posten?

Vielleicht hat sich deren Merkblatt tatsächlich geändert und die forden wirklich eine Bescheinigung (welcher Art auch immer) vom Standesamt, dann würde ich es gerne erfahren...

Grüsse
Cuong

P.S:
Vielleicht noch ein Tipp... so gegen 8 Uhr Ortszeit (hier 2 Uhr nachts) kannst Du gut jemanden von der Botschaft in Ho Chi Minh City erreichen, bzw. es klappte damals auch gut mit eMails!


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vanhoan






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BeitragVerfasst am: 23.01.2003, 18:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Leute,

ich hatte bisjetzt nur per Email mit der Konsulat Kontakt aufgenommen. Die Leute von der Konsulat antwortet auch freundlich aber genau und knapp, wie z.B. hatte gefragt, ob die Dokumente von meiner Verlobte von einer in DE zugelassene Dolmetscher übersetzt werden können und von der deutsche Behörde beglaubigt werden können. Ich bin überrascht, dass ich mit den folgenden Antwort bekomme, dass es möglich ist. Das heisst, das die Dokument von meiner Verlobte nicht von dem Außenministerium (So Ngoai Vu)in Vietnam vorbeglaubigt werden müssen. Was meint Ihr dazu?

Der deutsche Konsulat in Saigon benötigt folgende Dokumente vom meinen Verlobte:
-Antragsformular fürs Visum (3fach)
-3 Passbilder
-gültige Reiseausweis
-Ledigkeitsbescheinigung mit deutscher Übesetzung
-Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
natürlich mit Beglaubigung

Von mir selbst:
-vollständige beglaubigte Reiseausweiss
-formlose Einladung
-Verpflichtungserklärung
-Anmeldung der Eheschließung

Hallo Cuong, vielleicht reicht diese Infos? Wenn Dir etwas auffällt, bitte post doch hierrein, damit derjenigen, der gerne wissen möchten.

Ich denke schon, das ich auch hinbekomme. Wenn etwas neues kommt, dann werde ich im Formum melden

Grüsse
vanhoan

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 23.01.2003, 18:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich würde die Unterlagen lieber vom Außenministerium vorbeglaubigen lassen, denn sonst gibt's später vielleicht Probleme beim Standesamt. Das würde ich nicht riskieren.

Oder bei der Vorlage der Unterlagen beim Konsulat erzählen Sie Deiner Verlobten: "Ja, alles klar, jetzt müssen Sie die Urkunden nur noch vom Außenministerium vorbeglaubigen lassen... steht doch alles im Merkblatt." Sehr glücklich

Außerdem stand doch lt. Deinem Posting in der E-Mail vom Konsulat: "natürlich mit Beglaubigung".

Es kommt schon mal vor, daß man von Behörden widersprüchliche bzw. falsche Auskünfte erhält. Keine innerdeutsche Behörde wird vietnamesische Urkunden beglaubigen (legalisieren). Außerdem: Wozu der Streß? Willst Du den ganzen Kram endlos zwischen Deutschland und Vietnam hin- und herschicken?Vereidigte Dolmetscher gibt's doch auch in Vietnam.

Gruß Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Donnerstag, 23. Januar 2003 @ 19:01]

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Chau






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BeitragVerfasst am: 26.01.2003, 22:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich habe auch vor, meine Verlobte aus Vietnam in Deutschland zu heiraten. Wenn meine Verlobte den Antrag in Saigon stellt, muss sie ja die Originalurkunden einreichen. Meine Frage ist, reichen nur die original beglaubigte Übersetzungen oder müssen auch die original vietnamesische Urkunden vorgelegt werden? Wäre nett, wenn mir das jemand beantworten kann.

Danke und viele Grüsse
Châu


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BeitragVerfasst am: 27.01.2003, 09:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Chau: Bei Visaanträgen (gleich welcher Art) sind immer Original-Urkunden und Übersetzungen eines vereidigten Dolmetschers vorzulegen (sozusagen die "Original"-Übersetzungen). Zusätzlich bringt man vom Original und der Übersetzung jeweils zwei einfache Kopien mit. Die Kopien behält das Konsulat, die Originale kann man nach der (persönlichen) Antragstellung beim Konsulat wieder mitnehmen.

Wegen der vielen Fälschungen scheint es für vietnamesische Urkunden die Besonderheit zu geben, daß diese vom vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigt werden müssen (siehe vorherige Postings zu diesem Thema).

Generell sei die Lektüre der entsprechenden Merkblätter empfohlen (auch im Internet nachzulesen: http://www.germanembhanoi.org.vn). Bei weitergehenden Fragen ist ein Anruf beim Konsulat oft hilfreich (vorher genau überlegen, was Du fragen willst).

Gruß Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Montag, 27. Januar 2003 @ 09:22]

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