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 Heiraten in Vietnam FRAGEN

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 10:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
noch was zum Lachen(wenn es nicht so ernst wäre):


Lachen Oh man hey..das ist so typisch und wäre wirklich einfach nur zum lachen, wenn es einem nicht selbst zusätzlich Schwierigkeiten bereiten würde.

Zu dem Ehefehigkeitszeugnis/Ledigkeitsns./Meldebesch.:
Warte Frank, nicht das wir da jetzt aneinander vorbeigeredet haben.
Von wem wurde das verlangt? Von DIR oder von deiner FRAU?

Ich habe das so verstanden, dass du deines vorlegen musstest?
Nur falls du es so gemeint hast, bleibe ich bei meiner Meinung.
dass in vielen Fällen die einfach Meldebestätigung aus Deutschland (weil hier u.a. d.Familienstand angegeben ist) ausgereicht hat.

Das war bei mir selbst der Fall und ich höre es immer wieder hier im Forum.
Aber du hast völlig recht, dass eigentlich das Ehefähigkeitszeugnis vorgeschrieben ist und weiter, dass das eben nur von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird.

Deswegen wie schon gesagt, mit allem Rechnen, am besten aber gleich mit dem Schlimmsten.. Winken

Falls es dich übrigens tröstet Frank, dass dein Interview bei ersten Mal nicht geklappt hat:
Meines hat geklappt. Einwandfrei sogar. Der Beamte hatte keinerlei Schwierigkeiten, mich zu verstehen und auch die Fragen haben mein Mann und ich einstimmig beantwortet.
Das Visum zur Familienzusammenführung wurde bei uns später dann aber trotzdem abgelehnt.
Die Begründung(trotz des durchweg positiv verlaufenen Interviews):

Verdacht auf Scheinehe! Winken

Lg

Su-Tu

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Courti
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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 12:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, von wem wird das Ehefähigkeitszeugnis verlangt
und vor allem, wo und wie kommt man da ran,
wenn man all die Probleme drum herum außer Acht lässt.

Mein Kenntnisstand - zumindest wurde mir das so von meinem Bürgeramt gesagt,
als ich geheiratet habe und dort ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt habe:
Es gibt kein Ehefähigkeitszeugnis von Deutschen Behörden.
Das ist immer die Meldebescheinigung, auf der diese Angabe "ledig" steht (oder eben nicht).
Und man ist sihc auch dessen Bewusst,
dass diese Angabe bei der Anmeldung am Wohnort selbst gemacht wurde
und nicht überprüft wird.

Das was ich jetzt hier lese, klingt sehr danach,
dass das nicht der Fall ist.
Wäre nett, wenn ich das irgendwann verstünde.

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Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 12:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Courti » hat folgendes geschrieben:
Ja, von wem wird das Ehefähigkeitszeugnis verlangt
und vor allem, wo und wie kommt man da ran,
wenn man all die Probleme drum herum außer Acht lässt.

Für eine Eheschließung in Nordvietnam reicht die erweiterte Meldebescheinigung in Südvietnam wird ein Ehefähigkeitszeugniss verlangt. Ob es tatsächlich benötigt wird kann eh nur das Volkskomitee sagen wo geheiratet wird.

Zitat:
Mein Kenntnisstand - zumindest wurde mir das so von meinem Bürgeramt gesagt,
als ich geheiratet habe und dort ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt habe:
Es gibt kein Ehefähigkeitszeugnis von Deutschen Behörden.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt ausgestellt und besagt, das es von Seiten Deutschlands aus keine bedenkten gegen eine Ehe der aus dem Zeugnis stehenden Personen gibt. Dafür sind im Prinzip die gleichenh Papiere Notwendig wie für eine Eheschließung in Deutschland.

Ein komisches Bürgeramt hast du Smilie

mfg
Thomas Böttcher

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frank
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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 12:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Zu dem Ehefehigkeitszeugnis/Ledigkeitsns./Meldebesch.:
Warte Frank, nicht das wir da jetzt aneinander vorbeigeredet haben.
Von wem wurde das verlangt? Von DIR oder von deiner FRAU?

Ich habe das so verstanden, dass du deines vorlegen musstest?
Nur falls du es so gemeint hast, bleibe ich bei meiner Meinung.
dass in vielen Fällen die einfach Meldebestätigung aus Deutschland (weil hier u.a. d.Familienstand angegeben ist) ausgereicht hat.


su-tu,natürlich wurde das Ehefähigkeitszeugnis von mir verlangt.
garfield 2008 hat eigentlich alles gesagt.Vielleicht sollte man das einfach mal so stehen lassen.
In Vietnam scheint es da doch wohl noch Unterschiede zwischen Nord und Süd zu geben.

viele Grüsse Frank

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Courti
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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 14:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfielt2008 » hat folgendes geschrieben:
Ein komisches Bürgeramt hast du

Allerdings... denn das ist nicht das erste mal,
dass ich von denen eine wohl eigenartige oder falsche Aussage erhalten habe.
Gab da mal ein paar Geschichten wegen den beglaubigten Übersetzungen,
die ich dort beglaubigen lassen wollte... aber halt,
da war denen dann ein Stempel zu wenig auf den Papieren oder an der falschen Stelle...
Die Übersetzerin war da sehr kooperativ,
konnte diese Reaktion aber nicht nachvollziehen
und hat so etwas in ihrer über 20-Jährigen Tätigkeit als Übersetzerin noch nicht erlebt.
Das Ende vom Lied war dann, dass ich dort nichts mehr beglaubigen lasse,
sondern meine Beglaubigungen nun alle zu einem Freund nach Berlin schicke,
der mir den Stempel umsonst draufdrückt...

Naja... Vielen Dank auf jeden Fall für deine Erklärung,
die wird bei mir jetzt im Hirn abgespeichert.

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 15:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was das Ehefähigkeitszeugnis betrifft wurde mir aber die selbe Aussage in D gegeben wie Courti.

Bei mir zwar nicht vom Bürgeramt, aber auf dem Münchener Standesamt.
Die gute Frau dort, ist ein bisschen flapsig geworden und meinte, eben wie bei Courti auch, dass in D kein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird und die mir das nicht ausstellen.
Als ich ihr gesagt habe, dass ich im Ausland heirate und es dort verlangt wird, blieb sie dabei, dass die keines ausstellen, worauf ich es dann weniger aus Wissen, als auf gut Glück mit der schlichten (auch keine erweiterte) Meldebescheinigung versucht habe.

Das es unterschiedliche Regelungen zw. Nord und Süd gibt, wusste ich nicht.
Ich dachte halt, die einen verlangen es, die anderen eben nicht.
Das es eben einfach auf die Laune der Behörde ankommt.

Lg

Su-Tu

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CT
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BeitragVerfasst am: 07.11.2011, 09:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

obwohl wir nach langer Rennerei kürzlich (Juli) in Ho Chi Minh City geheiratet haben, interessiert mich die Materie trotzdem noch, weil es schient, dass sich die Behörden fast täglich neue Hürden ausdenken.

Auch wir haben einen früheren Mitarbeiter des Standesamtes beauftragt uns zu helfen, (seine Kosten haben sich echt gelohnt, weil wir ständig neue Papiere beibringen oder produzieren mussten).

Wir haben auch kein Ehefähigkeitszeugnis bekommen ( dauerte uns zu lange nach 3 Monaten haben wir vermittelt, ( Umschlag), dass die EV's ausreichten, außerdem müssen alle VN Dokumente dafür von einem vom Konsulat zugelassenen Übersetzter gemacht sein, das kostet bis zu 1000 €uro je nachdem wie viele). Dazu kommt, dass in dem für mich zuständigen Standesamt 3 Mitarbeiter drei verschiedene Meinungen hatten.

Aber in jedem Fall mussten wir (gemeinsam) zum Arzt um unseren mentalen Zustand bestätigen zu lassen.
Das Papier ist 3 Monate gültig.

Mit allen Dokumenten mussten wir gemeinsam auf dem Standesamt den Antrag auf Eheschließung st stellen.

Genau einen Monat später mussten wir wieder gemeinsam zum Interview um nachzuweisen, dass der Grund unserer Heirat nichts mit anderen Arrangements zu tun hatte.

Zwei Wochen nach diesem Interview. (Wir mussten gemeinsame Fotos vorlegen und selbst Mail Ausdrucke und Briefe haben die sich zeigen lassen) Aber das Interview war für uns in Englisch weil ich kein VN spreche . Wieder mussten wir gemeinsam erscheinen.

Zwei Wochen später war der Termin zum Unterschreiben.

Also in jedem Fall muss man hier für alles gemeinsam erscheinen und die machten für uns keine Termine die uns passten sondern wir mussten akzeptieren was wir vorgelegt bekamen.

Die Übersetzungen waren beim Übersetzer vom Volkskommitee gemacht, zwar waren die oft falsch übersetzt, aber sie hatten dien richtigen Stempel und sie waren billig. (Alles hat gerade mal zusammen 1 M. Dong gekostet + dasselbe im Umschlag um nur zwei Tage warten zu müssen)



Viel Erfolg bei Rückfragen antworte ich gerne auf eine PN
Schöne Grüße
CT
P.S. wenn Ihr April plant, besser schon gestern beginnen mit Unterlagen beschaffen

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Tulpe
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 22:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also erstmal möchte ich euch danken für die viele Hilfe von eurer Seite.

Dann werde ich am Montag gleich mal nachfragen wegen den ganzen Sachen. Aber was mich vielleicht noch interessieren würde wäre, auf dem Dokument von der Botschaft steht jeweils die zwei fache ausführung der dokumente mit übersetzung. Ohne das ich da jetzt was durcheinander bringe aber dann versteh ich das schon richtig das ich z.b. von der Meldebescheinigung 2 Dokumente brauche und auch 2 Dokumente der Übersetzung oder bei der Übersetzung bloss ein Blatt?

Dann was muss ich der Botschaft sagen wenn ich da länger als 4 Monate unten bleiben muss wegen den Terminen? Gibt es da ne max. länge bis zu 3 Monaten oder wie war das bei euch?

Ich werde halt nun die Unterlagen besorgen alle sStzempel und dann zu ihr schicken, wenn Termins dann ihr gegeben wird fliege ich runter... So mein Plan

Für eure Zeit und Hilfe mal wieder danke.

PS: Hier mal das Dokument vonh der Botschaft das ihr wisst was ich meine.

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Tulpe
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 22:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

und hier die 2 seite.
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su-tu




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BeitragVerfasst am: 23.11.2011, 00:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo nochmal Tulpe,
ich würde dir raten, die Übersetzungen ebenfalls in 2-facher Ausführung vorzulegen.
Was im Endeffekt dann gefordert oder benutzt wird, variiert ja von Fall zu Fall immer ein wenig. Winken
Schicke deswegen lieber "zuviel" als zu wenig!
Die Ersparnis der 2. Kopie macht das Schwein auch nicht mehr fett.
Da solltest du nicht am falschen Ende sparen und dich mit den Doppelkopien auf die sichere Seite bringen.
Nicht das am Ende noch jemand auf die Idee kommt, doch 2 Kopien zu verlangen, obwohl bloss eine gefordert ist oder so..
Mit 2 Seiten kannst du dir wenigstens zu 99,9% sicher sein, dass eine Heirat nicht aufgrund dessen scheitert. Sehr glücklich

Zu deiner zweiten Frage:
Der Botschaft musst du keine Meldung darüber abgeben, wie lange du dich in Vietnam aufhälst.
Die deutsche Botschaft hat so gesehen mit deinem Aufenthalt und deiner Heirat hier in Vietnam nichts zu tun.
Diese Sache ist nur für die vietnamesische Seite von Belang.
Da musst du halt mal kucken, ob du -ohne bereits verheiratet zu sein- über die 3 Monate Visum rauskommst.

Viel Glück und viel Spass Winken

Su-Tu

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