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 Abschiebung weil in Vietnamesischer Botschaft geheiratet ???

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Coolnasenbaer
Gast





Anmeldungsdatum: 15.04.2004
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 15.04.2004, 16:30    Abschiebung weil in Vietnamesischer Botschaft geheiratet ??? Antworten mit ZitatNach oben

Ein Freund von mir hat in der Vietnamesischen Botschaft in Bonn, seine Freundin geheiratet.
Jetzt war seine Frau ein paar Behördengänge erledigen, wobei der Sachbearbeiter im Landratamt seinen Pass (mit unberfristeter Aufenthaltserlaubniss) beschlagnahmt.
Nach telefonischer Rückfrage bei der Ausländerbehörde, wurde mir mitgeteilt, daß er seine Aufenthalserlaubniss verwirkt hat, weil er ja auf Vietnamesischem Staatsgebiet war (Botschaft), und immer noch lebt, das heist es liegt keine Bedrohung vor, und sein Asyl wäre verwirkt.
Ihm droht jetzt die Abschiebung.
Was kann ich tun.......

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.04.2004, 19:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

[Orakel]
kann es sein, das er keinen Reisepass sondern einen internationalen Reiseausweis für Flüchtlinge hatte.[/Orakel]
In diesen Fall findet §43 Absatz 1 Punkt 4 AuslG Anwendung.

Allerdings ist die Botschaft kein vietnamesisches Staatsgebiet, sondern exterritoriales Gebiet. Meines Erachten nach haben die Vietnamesischen Behörden kein Recht, den Vietnamesen aus ihrer Botschaft heraus ins Heimatland zu überstellen.
Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass der Status durch das Betreten der Botschaft verloren gegangen ist. Gegebenenfalls Anwalt einschalten.

Ansonsten hätte er lieber in DK heiraten sollen Mr. Green Mr. Green Mr. Green

mfg
Thomas Böttcher[/url]

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hien
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BeitragVerfasst am: 15.04.2004, 21:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo,
und wie sieht es bei Leuten aus, die ein Reisedokument von der BRD besitzen, aber kein Flüchtlingsstatus haben?
Ich kenne nämlich jemanden, der hat so einen Pass. Seine Mutter ist ein Boatpeople. Da er aber in Deutschland geboren wurde, gilt er nicht als Flüchtling. In seinem Pass ist allerdings vermerkt, dass dieses Reisedokument nicht für Vietnam gültig ist.
Mal angenommen, diese Person heiratet jetzt auch bei der Botschaft, könnte sie dann auch Probleme wie der Freund von Coolnasenbaer bekommen?

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Coolnasenbaer
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Anmeldungsdatum: 15.04.2004
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BeitragVerfasst am: 16.04.2004, 07:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja stimmt, er hat einen internationalen Reiseausweis für alle Länder außer Vietnam. Aber krank find ich allein schon die Bemerkung, daß er noch lebt,
ist der beste Beweis, daß er gar kein richtiger Flüchtling ist.

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 16.04.2004, 15:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wer sich als politischer Flüchtling ausgibt und dann in seiner Botschaft verkehrt muß sich über die Reaktion der deutschen Behörde nicht wundern.
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hanne8






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BeitragVerfasst am: 16.04.2004, 20:12    unbefristete aufenthaltserlaubnis? Antworten mit ZitatNach oben

ich komme da nicht ganz klar, mit einer unbefristeten aufenthaltserlaubnis, kann man doch wohl auch heiraten?
in deutschland oder auch sonst wo?
die stellungnahme der ausländerbehörde ist, wenn sie wirklich so abgegeben wurde, mehr als zynisch!
ich schließe mich den vorrednern an, und empfehle einen anwalt zu kontaktieren.

gruß stefan

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Micha L






Anmeldungsdatum: 19.11.2003
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BeitragVerfasst am: 17.04.2004, 10:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hanne,

ja selbstverständlich. Die unbefristete AE steht Ausländern, die sie nicht bereits haben, sogar erst nach 3 (?) Jahren Ehe zu.

Die Wortwahl der Behörde war sicherlich zynisch. Aber in der Sache muß ich denen recht geben. Asyl erhalten politisch Verfolgte. Wer mit seiner Botschaft normal verkehrt und sogar dort heiratet, muß sich über diese Reaktion nicht wundern.
Dieses Vorkommnis, zeigt, daß die Betroffenen sich nicht über die Grundlagen von Asyl im Klaren sind. Ansonsten kann ich es nur als grenzenlose Dummheit bezeichnen, in aller Öffentlichkeit zu zeigen, daß man nicht politisch verfolgt ist.

Gruß

Micha L

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Coolnasenbaer
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Anmeldungsdatum: 15.04.2004
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 17.04.2004, 10:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Er war sich halt nicht im klaren darüber, das die Botschaft Vietnamesisches Staatsgebiet ist.
Außerdem, die Gefahr das du in der Vietnamesischen Botschaft in Deutschland nach Vietnam verschleppt wirst ist ja eher gering, geschweige denn das sie dich dort hinrichten.

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Micha L






Anmeldungsdatum: 19.11.2003
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BeitragVerfasst am: 17.04.2004, 15:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn ich das richtig verstanden habe, gings nicht um Gefahren von vietnamesischer Seite, sondern um deutsche Behörden.
Ausschlaggebend war m. E. der gute Kontakt zur vietnamesischen Botschaft. Welchen Status deren Gelände hat, spielt dabei keine Rolle.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 17.04.2004, 19:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der entscheidende Punkt ist, daß jemand, der in Vietnam tatsächlich politisch verfolgt wurde, niemals auf die Idee kommen würde, ausgerechnet in der vietnamesischen Botschaft zu heiraten. (Das ist ja ungewöhnlich und erfordert mit Sicherheit gute Konkakte dorthin.)

Insofern ist ein solches Verhalten ein fast unschlagbarer Beweis, daß die betreffende Person nie politisch verfolgt war. Mr. Green Bei der sehr konsequenten Entscheidung der Ausländerbehörde mögen auch weitere Begleitumstände eine Rolle gespielt haben. Vermutlich sollte der Ehepartner erst durch die Heirat mit dem "Flüchtling" ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erlangen.

Gruß
HHFux

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hien
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BeitragVerfasst am: 17.04.2004, 20:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Coolnasenbaer
Steht in dem Pass denn, dass Dein Freund als Flüchtling anerkannt ist?
hien

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 17.04.2004, 21:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

ich glaube die Idee mit der Heirat in der Botschaft war keine gute Idee.

Auf Inhaber des "Internationalen Reiseausweises für Flüchtlinge" kommen die Bestimmungen des "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" vom 28. Juli 1951 (In Kraft getreten am 22. April 1954) und des "Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" vom 31. Januar 1967 (In Kraft getreten am 4. Oktober 1967) zur Anwendung, da Deutschland diesen Abkommen begetreten ist. Beides sind Zusätze zu den Genfer Konventionen.

Zitat aus Artikel 1 Absatz C
Eine Person, auf die die Bestimmungen des Absatzes A zutrifft, fällt nicht mehr unter dieses Abkommen,
1. wenn sie sich freiwillig erneut dem Schutz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, unterstellt;


Irgendwie deckt sich das mit §43 Absatz 1 Punk 4 AuslG.

Darüber, wie nun der Botschaftsbesuch zu werten ist möge sich jeder selbst ein Urteil fällen.
Anzumerken wäre noch, das das BAFL in den Jahren 2000 bis 2002 drei von 9829 Vietnamesen als Flüchtling anerkannt hat.


mfg
Thomas Böttcher

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Coolnasenbaer
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BeitragVerfasst am: 21.04.2004, 06:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja er ist als Flüchtling annerkannt laut Urteil vom OLG Karlsruhe 2001.
So wie die momentane Lage aussieht, bekommt er auch seinen Pass wieder, da die Sachbearbeiterin vom Landratsamt ihn hätte nicht beschlagnahmen dürfen.
Ich werde Euch über den weiteren Verlauf der Sache auf dem laufenden halten.
Danke für Eure Hilfe, ich meld mich wenn ich näheres weiß.
CU
Rene

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