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 Vietnamesische Staatsangehörigkeit für Kinder

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hien
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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 23:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei der Botschaft Berlin hat es geklappt.
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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 09:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien
Wenn beider Elternteile die vietn. Staatsangehörigkeit haben klappt es natürlich. Ich könnte da die entsprechenden Dekretpassagen zitieren. Bin aber faul bei der Übersetzung. Daher lasse ich es.

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hien
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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 09:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@thi-andreas
warum klappt es, wenn beide Elternteile die vietnamesische Staastsangehörigkeit haben, und bei binationalen Eltern nicht? Es geht doch im Grunde um die doppelte Staatsangehörigkeit des Kindes. Bei einem Kind, das 2 vietnamesische Elternteile hat, wird die doppelte Staatsangehörigkeit von der Botschaft also anerkannt?

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 27.12.2003, 10:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien

Weil der klein Racker nun mal das Glück hat ein Binationaler zu sein.
Nach dem Geburtsortsprinzip hat er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
Im Hintergrung schwelt jedoch noch seine vietnamesische.
Das Kind hätte auch komplett die vietn, Staatsangehörigkeit haben können. Ausländerrechtlich jedoch nicht zu empfehlen.

Kinder aus deutsch-vietn. Ehen sind deutsch. Diese Kinder besitzen im Vorhinein nicht gleichzeitig die vietn. Staatsangehörigkeit. Würde die Botschaft das Kind nun in den Pass der Mutter eintragen, würde die Botschaft die Mehrstaatlichkeit erst herbeiführen. Laut Gesetz ist das nicht erlaubt.
Wenn die Mehrstaatlichkeit jedoch bereits besteht, wofür er ja eigendlich nichts kann, gilt der Kleine für die Botschaft als Vietnamese.

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anne-penny






Anmeldungsdatum: 07.01.2004
Beiträge: 1



BeitragVerfasst am: 08.01.2004, 21:28    Staatsangehörigkeitsgesetze Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Leute!

Das vietnamesische Staatsangehörigkeitsgesetz ist auf der Seite http://www.vietnamese-law-consultancy.com/s_update/ unter "Law on Nationality of Vietnam" in englischer Sprache zu finden. Dort könnt ihr rausfinden, ob eure Kinder Vietnamesen sind oder nicht.

In Deutschland geborene Kinder sind nicht aus diesem Grunde automatisch deutsch. Entscheidend ist, dass sie mindestens einen deutschen Elternteil haben oder dass mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und zudem eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat.
Siehe dazu § 4 StAG (deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz), das ab dem 1.1.2000 gilt (somit also für Kinder, die ab diesem Datum geboren sind):

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
[...]
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
und
2. eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis besitzt.
[...]

Viele Grüße,
Anne

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thi-andreas




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Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
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BeitragVerfasst am: 08.01.2004, 23:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Richtig zitiert.

Binationale Kinder (D-VN) in D geb. = D nicht VN und D

VN-VN Kinder bedingt D oder VN nicht D-VN

Leben kann kompliziert sein Mit den Augen rollen

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hanne8






Anmeldungsdatum: 03.12.2003
Beiträge: 51
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BeitragVerfasst am: 30.04.2004, 16:24    vietnamesische staatsbürgerschaft für kind, deutsch/vietnam Antworten mit ZitatNach oben

hallo an alle die ähnlichen gedankens sind.

wir waren letzte woche in berlin, um für unsere tochter, mutter vietnamesisch vater deutsch, die vietnamesische staatsbürgerschaft zu beantragen.
nachdem der botschaftsbeamte nur mit meiner frau sprechen wollte, und sie ihr anliegen erklärt hat, musste sie zwei formulare in vietnamesisch ausfüllen(50 cent für die kopierten Formulare, die ähnlich wie touristenvisumantrag gestaltet sind), und sich wieder in der schlange anstellen. nach 20 minütigem warten in der schlange, hat sich der selbe beamte, der unser anliegen, wie bereits gesagt, schon von meiner frau mündlich erklärt bekommen hat, geäußert, daß unsere tochter deutsche sei da sie in deutschland geboren ist.
nach dieser, meiner ansicht, einem verkäufer an der wursttheke nicht mal gebührenden handlungsweise einer botschaft eines staates, bin ich
im nachhinnein froh, daß unsere tochter nicht! vietnamesische staatsbürgerin geworden ist., jedenfalls nicht unter der jetzigen regierung und ihrer beamten.

gruß stefan

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 13.05.2004, 12:02    Staatsangehörigkeit Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!
Zu dem Thema bestehen wohl einige Unklarheiten. Daher mal folgende Übersicht:
Ob jemand eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht, richtet sich allein nach den Staatsangehörigkeitsgesetzen des jeweiligen Staates.

Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt das Kind, wenn entweder
a) zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger war (§ 4 Abs. 1 StAG) oder
b) wenn es ab dem 1.1.2000 als Kind ausländischer Eltern in Deutschalnd geboren ist und wenigstens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes folgende Voraussetzungen erfüllt:
- 8 Jahre unuterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
- Besitz einer Aufentahltsberechtigung oder seit 3 Jahren einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (§ 4 Abs. 3 StAG).
Nur in diesem Fall (b) besteht die Verpflichtung, sich nach Eintritt der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt ist es irrelevant, ob der ausländische Staat Mehrstaatigkeit zulässt oder nicht. Auch kann der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen werden.
Spezielle Regelungen wie z.. § 4 Abs. 2 StAG (Findelkinder), § 6 StAG (Staatsangehörigkeitserwerb durchAdoption) oder die Möglichkeit der Einbürgerung lasse ich jetzt mal außen vor.

Die vietnamesische Staatsangehörigkeit erwirbt das Kind nach dem vietnamesischen Staatsagehörigkeitsgesetz in folgenden Fällen:
1) Beide Eltern besitzen die vietnamesische Staatsangehörigkeit, unabhängig vom Geburtsort (Artikel 16 vietn. StAG)
2) Ein Elternteil besitzt die vietnamesische Staatsangehörigkeit, der andere Elternteil ist staatenlos oder der Vater ist unbekannt, unabhängig vom Geburtsort (Artikel 17 vietn. StAG)
3) Beide Eltern sind staatenlos, haben ständigen Aufenthalt in VN und das Kind ist in Vietnam geboren (Artikel 18 vietn. StAG)

Fazit:
Ein Kind mit vietnamesischen Eltern besitzt neben der vietnamesischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG erfüllt sind.
Ein Kind mit einem deutschen und einem vietnamesichen Elternteil besitzt nur die deutsche Staatsangehörigkeit.
Dieses Kind kann zwar in die vietnamesische Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, verliert dadurch aber die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de

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hien
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BeitragVerfasst am: 13.05.2004, 20:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ramaol
was für eine Staatsangehörigkeit kann ein eheliches Kind von 2 Vietnamesen, die inzwischen geschieden sind, besitzen? Der Vater hat inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter immer noch die vietnamesische. Das Sorgerecht hat die Mutter. Kann man für das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, mit dem Grund, dass der Vater Deutscher ist?

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 14.05.2004, 13:04    Staatsangehörigkeit Antworten mit ZitatNach oben

« hien » hat folgendes geschrieben:
@ramaol
was für eine Staatsangehörigkeit kann ein eheliches Kind von 2 Vietnamesen, die inzwischen geschieden sind, besitzen? Der Vater hat inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter immer noch die vietnamesische. Das Sorgerecht hat die Mutter. Kann man für das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, mit dem Grund, dass der Vater Deutscher ist?


Hallo!
Das vietnamesische Staatsangehörigkeitsgesetz unterscheidet nicht zwischen verheirateteten und nicht verheirateten Eltern. Das Kind ist demnach auf jeden Fall vietnamesischer Staatsangehöriger, wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes beide Eltern vietnamesische Staatsangehörige waren.
Sofern es nach der Einbürgerung des Vaters geboren ist, hat es auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sofern es nach dem 31.12.1999 in D geboren ist, hat es ebenfalls auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG erfüllt sind.

Wenn die Mutter eingebürgert wird, kann das Kind sicherlich problemlos miteingebürgert werden. Die Miteinbürgerung wäre evtl. auch mit dem Vater möglich gewesen, wenn das Kind seinerzeit in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hätte. Nachträglich ist eine Miteinbürgerung nicht mehr möglich.

Eine eigenständige Einbürgerung des Kindes, also ohne die Mutter, wird kaum möglich sein, bevor das Kind einen eigenen Einbürgerungsanspruch nach § 85 AuslG hat, also u.a. 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt. Auch dann wird es nur möglich sein, wenn entweder
a) eine Entlassung des Kindes aus der vietnamesischen Staatsangehörigkeit ohne die Mutter möglich ist oder
b) ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 87 AuslG vorliegt, z.B. die Anerkennung als Flüchtling.

weitere Infos zum Einbürgerungsrecht unter [url]www.info4alien.de[/url]

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hien
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BeitragVerfasst am: 14.05.2004, 19:01    Re: Staatsangehörigkeit Antworten mit ZitatNach oben

hallo ramaol,
heisst es also, dass das Kind (16 Jahre) die deutsche Staatsangehörigkeit, mit der Begründung, dass der Vater inzwischen Deutscher ist, nicht mehr bekommen kann? Ich blicke nicht ganz durch, denn Du sagst, dass
« ramaol » hat folgendes geschrieben:

Sofern es nach der Einbürgerung des Vaters geboren ist, hat es auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Du sagst aber auch
« ramaol » hat folgendes geschrieben:

Nachträglich ist eine Miteinbürgerung nicht mehr möglich.

hien

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ralfi






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BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 07:24    Staatsangehörigkeit Antworten mit ZitatNach oben

Hallo hien!

Das ist ja kein Widerspruch!
Zitat:
Sofern es nach der Einbürgerung des Vaters geboren ist, hat es auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

In diesem Fall hätte das Kind ja bei seiner Geburt einen deutschen Elternteil gehabt und dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 StAG, also durch Abstammung erworben.
Zitat:
Nachträglich ist eine Miteinbürgerung nicht mehr möglich.

Miteinbürgerung bedeutet, dass ein Kind zusammen mit den Eltern bzw. einem Elternteil eingebürgert wird. Sie ist nur möglich, wenn die Eltern bei ihrem Einbürgerungsantrag die Miteinbürgerung gleich mitbeantragen oder spätestens vor dem Abschluss ihres eigenen Verfahrens. Nachträglich ist die Miteinbürgerung nicht mehr möglich. Sofern die Einbürgerung des Kindes erst später beantragt wird, handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren.

Kinder ab 16 Jahren müssen ohnenhin die Einbürgerung selbst beantragen, ein Antrag der Eltern allein reicht dann nicht mehr aus. Darüber hinaus muss jeder ab 16 Jahren die Voraussetzungen für die Einbürgerung in eigener Person erfüllen. Sofern das Kind also 8 Jahre rechtmäßig seinen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, hat es einen eigenen Einbürgerungsanspruch, sofern auch die übrigen Voraussetzungen des § 85 AuslG erfüllt sind. Ob ein Elternteil bereits eingebürgert wurde, ist dabei unerheblich.

Mehr Infos zum Einbürgerungsrecht: www.info4alien.de

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BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 10:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ramaol
Du hast Recht, habe da etwas durcheinander gebracht.
Danke für Deine Antwort!
hien

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