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 Freundin schwanger, Asylantrag abgelehnt

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garoto






Anmeldungsdatum: 29.02.2004
Beiträge: 11



BeitragVerfasst am: 25.03.2004, 10:30    Freundin schwanger, Asylantrag abgelehnt Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
ich bin neu hier und finde die Seite sehr gut, habe aber nicht viel Zeit um alles durchzulesen. Bestimmt wurde mein Problem hier schon zig-mal besprochen.....
So,seit 4 Monaten bin ich(deutsch) mit meiner Freundin zusammen, Sie ist aus Vietnam, ihr Asyl ist seit letztem Jahr abgelaufen und auf Duldung hier, wird ständig verlängert da kein gültiger Reisepass vorliegt.
Wir haben vor zu heiraten, sie hat aber irgendwie Angst einen neuen Reisepass beim Konsulat zu beantragen wegen Abschiebung.
Seit 2 Wochen aber ist es gewiss, sie ist Schwanger von mir. Nun habe ich gehört das dann keine Abschiebung mehr erfolgen darf und sie in Deutschland bleiben darf, stimmt das?
Einen Anwalt wegen zweiten Asylantrag haben wir auch schon eingeschaltet.
Stimmt es das sie nach einer Heirat trotzdem das Land verlassen muß und was für Möglichkeiten gibt es?

Im voraus vielen Dank

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 25.03.2004, 20:43    Re: Freundin Schwanger Antworten mit ZitatNach oben

« garoto » hat folgendes geschrieben:
Sie ist aus Vietnam, ihr Asyl ist seit letztem Jahr abgelaufen

Ein Asyl kann nicht ablaufen.

Zitat:

und auf Duldung hier, wird ständig verlängert da kein gültiger Reisepass vorliegt.

Aha, das BAFL ist also der Meinung, das sie nicht politisch verfolgt ist. Nach Abschluss des Asylverfahrens wurde eine "Aussetzung der Abschiebung" (Duldung) verfügt, da sie keinen Pass hat, und Vietnam nicht gewillt ist ihre Identität zu bestätigen.
Falls das Herkunftsland eines Abschiebekandidaten die Identität bestätigt, kann auch ohne Pass abgeschoben werden, wenn es mit dem Herkunftsstaat ein Rücknahmeabkommen gibt. Zwischen Deutschland und Vietnam gibt es zwar ein solches, aber es wird von vietnamesischer Seite nur in den seltensten Fällen erfüllt.

Zitat:

Seit 2 Wochen aber ist es gewiss, sie ist Schwanger von mir. Nun habe ich gehört das dann keine Abschiebung mehr erfolgen darf und sie in Deutschland bleiben darf, stimmt das?

Definitiv nein. Es kann bis 72 Tage vor dem errechneten Geburtstermin Abgeschoben werden. Ausnahmen bestimmt der von der ABH/BAFL gestellte Amtsarzt.

Zitat:

Einen Anwalt wegen zweiten Asylantrag haben wir auch schon eingeschaltet.

Das ist nur rausgeschmissenes Geld.
Im Jahr 2001 gab es von 4188 Asylanträgen durch Vietnamesen eine Anerkennung als Asylberechtigter, 2002 lag die Quote bei null von 2871 Anträgen.
Wenn das abgelehnte Verfahren nicht deutlich länger als die üblichen 12 Wochen (das heist mindestens ein Jahr) gedauert hat besteht keine Aussicht auf Erfolg.


Ihr könnt nur folgendes tun:

geht zum Frauenarzt und lasst einen Mütterpass ausstellen. Mit dem Mütterpass, der Duldung und deinem Pass geht ihr zum Jugendamt. Auf der Urkundenstelle des Jugenamts beurkundet Ihr deine Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.
Eine beglaubigte Abschrift der beiden Urkunden gebt ihr auf der ABH ab. Das ist zwar noch kein Abschiebehinderniss, aber jetzt hat es die ABH deutlich schwerer, sie abzuschieben.
Beachte bitte, das der Vater für alle Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft (Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausaufenthalt der Mutter zur Geburt) aufkommen muss. Nur die Kosten für das Kind ab der Geburt übernimmt deine Versicherung als Familienversicherung nach Geburt des Kindes. Für alle anderen Kosten tritt nicht die Krankenversicherung der ABH ein, sondern das Sozialamt, fall du nicht zahlungskräftig bist.
Desweiteren besorgt ihr euch aus Vietnam eine Geburtsurkunde deiner Freundin und lasst diese in Deutschland von einem gerichtsvereidigten Übersetzer nach ISO ins deutsche übersetzen.
Desweiteren solltet ihr euch auf der Botschaft um einen Pass bemühen. Dieser braucht durchaus erst zwei Tage vor der Geburt fertig sein Mr. Green .
Nach der Geburt geht ihr mit der Geburtsurkunde/Übersetzung deiner Geburtsurkunde und der Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt und lass euch die Geburtsurkunde des Kindes geben.
Danach geht ihr mit dem Pass und der Geburtsurkunde des Kindes zur ABH und beantragt eine Aufenthaltserlaubniss für deine Freundin.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Zuletzt bearbeitet von garfield2008 am 26.03.2004, 17:58, insgesamt einmal bearbeitet

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hien
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BeitragVerfasst am: 26.03.2004, 14:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Garfield
Er könnte dann doch auch gleich beim Standesamt die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind beantragen, oder?
Grüße,
hien

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holger6675






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BeitragVerfasst am: 26.03.2004, 15:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garoto » hat folgendes geschrieben:
Bestimmt wurde mein Problem hier schon zig-mal besprochen.....

Gott sei dank nicht .

« garoto » hat folgendes geschrieben:
Seit 2 Wochen aber ist es gewiss, sie ist Schwanger von mir. Nun habe ich gehört das dann keine Abschiebung mehr erfolgen darf und sie in Deutschland bleiben darf, stimmt das?


Dann könnt ihr dem Kind ja ewig dankbar sein. Hat ja dann auch einen Zweck das es Gerboren wird.

Nichts für ungut. Aber lies mal hier im Forum durch wieviele Visas abglehnt worden sind. Und was manche Leute für Probleme mit Deutschen Behörden haben. Und dann Überleg mal woher sowas kommt. Meine Solidarität habt ihr nicht.

Gruß
Holger

P.S.:Sie kann doch auch ganz normal ausreisen und dann in Vietnam eine FZF beantragen.

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 26.03.2004, 16:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien,
Kinder mit deutschem Elternteil steht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch zu.

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hanne8






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BeitragVerfasst am: 26.03.2004, 16:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

gratuliere euch zum erwarteten kind!

möchte euch aber dringend raten, vor der geburt des kindes verheiratet zu sein (evtl. dänemark...hierzu findet ihr alle infos im forum).
eine geburt kann sehr teuer sein, wenn es komplikationen gibt, zb. kaiserschnitt, können da schnell 3000-4000 euro zusammen kommen.
aus eigener erfahrung gesprochen.

gruß stefan

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 26.03.2004, 17:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hien » hat folgendes geschrieben:
@Garfield
Er könnte dann doch auch gleich beim Standesamt die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind beantragen, oder?
Grüße,
hien


die hat es doch im Moment der Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt !!!

mfg
Thomas Böttcher

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 26.03.2004, 17:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hanne8 » hat folgendes geschrieben:
möchte euch aber dringend raten, vor der geburt des kindes verheiratet zu sein (evtl. dänemark...hierzu findet ihr alle infos im forum)


Vor Geburt des Kindes keine AE, also Heirat nur in Deutschland möglich. In Deutschland dürfte aber die Zeit nicht reichen wegen der Legalisation der vietnamesischen Urkunden.

mfg
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garoto






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BeitragVerfasst am: 26.03.2004, 20:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für Eure Tipps insbesondere von Garfield, ich werde Deinen Rat mit dem Jugendamt befolgen und meine Vaterschaft bestätigen.
Heiraten wollen wir sowieso und nächste Woche ihren Reisepass beantragen beim Konsulat in Bonn.
Stimmt es das die Kosten für den neuen Reisepass zwischen 500 bis 1000 Euro liegen?
Auf dem Standesamt waren wir schon, dort wurde uns gesagt das der Papierkram ca. 2-3 Monate dauere bis zur Heirat, aus Erfahrungen von anderen deutsch -vietnamesichen Ehepaaren.
Auch bei unserem Anwalt war ich gestern Garfield, mir ist klar das der Erfolg auf einen weiteren Asylantrag aussichtslos ist. Nur wurde uns gesagt das allein durch den Antrag, ihre Duldung immer wieder um 3 Monate verlängert werden kann und in unserem Fall zählt jeder Monat.
Ich versuche halt eben alles, ich weiß halt eben auch nicht was der richtige Weg ist. Jeder sagt was anderes, mein Anwalt meinte gestern sogar das es jetzt keine Probleme mehr gibt da meine Freundin schwanger ist, er brauche nur eine Bescheinigung vom Frauenarzt die er dann dem Ausländeramt schickt, dann wäre alles in Ordnung. Ob es stimmt weiß ich nicht, vielleicht will er auch nur weiter an uns verdienen.
Ich werde auf jeden Fall den Tipp von Garfield befolgen und dann sobald wie möglich heiraten, vielen Dank an alle.


P.S Hallo Holger, auf deine Solidarität kann ich verzichten,was ich ich brauche ist Hilfe und paar gute Ratschläge. Hätte ich schon darin Erfahrung würde ich sie auch weiter geben.

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hanne8






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BeitragVerfasst am: 28.03.2004, 20:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

wenn der bürokratenweg...wie ich ihn kenne seine zeit dauert,
dann wird das kind wohl geboren sein, ohne daß die mutter einen pass hat. um die gebutsurkunde für das kind ausstellen zu können,
brauchen diejenigen im krankenhaus nachweise.
frag doch bitte deinen anwalt wie das vonstatten geht, bevor die zeit abläuft.

gruß stefan

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 01.04.2004, 09:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

« hanne8 » hat folgendes geschrieben:

dann wird das kind wohl geboren sein, ohne daß die mutter einen pass hat. um die gebutsurkunde für das kind ausstellen zu können,
brauchen diejenigen im krankenhaus nachweise.


Der Nachweis ist das Passersatzpapier "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)". Zum Ausstellen der Geburtsurkunde wird eine Geburtsurkunde der Mutter inkl. Übersetzung durch einen an einem deutschen Gericht vereidigten Dolmetscher benötigt.

mfg
Thomas Böttcher

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ralfi






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Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 13:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
« hien » hat folgendes geschrieben:
@Garfield
Er könnte dann doch auch gleich beim Standesamt die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind beantragen, oder?
Grüße,
hien


die hat es doch im Moment der Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt !!!

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Thomas Böttcher


Hallo!
So herum ist es richtig:
Wenn die Vaterschaftsanerkennung bis dahin wirksam abgegeben wurde, besitzt das Kind von Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch (§ 4 Abs. 2 StAG). Ein Antrag dazu ist nicht erforderlich.
Sofern die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt abgegeben wird, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt. Auch hier ist kein Antrag erforderlich.
Ein ungeborenes Kind besitzt jedenfalls noch keine Staatsangehörigkeit.

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Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de

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hanne8






Anmeldungsdatum: 03.12.2003
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BeitragVerfasst am: 19.05.2004, 14:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

und was passiert mit der mutter des, dann deutschen, kindes?
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hanne8






Anmeldungsdatum: 03.12.2003
Beiträge: 51
Wohnort: mannheim



BeitragVerfasst am: 19.05.2004, 14:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

eins habe ich noch vergessen zu fragen: es reicht eine übersetzte und beglaubigte geburtsurkunde der frau.
wird die vietnamesische geburtsurkunde der frau, bei der entbindung ohne weiteres anerkannt? beim visum ist das im allgemeinen oft nicht der fall! lasse mich gerne eines besseren belehren.

gruß hanne8

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