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 Überbeglaubigung

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chris-hh






Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 78
Wohnort: Hamburg



BeitragVerfasst am: 03.08.2004, 14:36    Überbeglaubigung Antworten mit ZitatNach oben

Kann mir jemand sagen, welche Dienststelle/Behörde in Hamburg die Überbeglaubigung erledigt?

Ich habe die Überbeglaubigung bei der Behörde für Inneres, Einwohner-Zentralamt machen lassen. Aber die vietnamesische Botschaft in Berlin hat mir die Unterlagen zurück geschickt mit der Begründung, sie würden die Stempel nicht kennen.

Und jetzt versuche ich seit Tagen bei der vietnamesischen Botschaft zu erfragen, genau welche Dienststelle in Hamburg die Überbeglaubigung vornimmt. Werde aber immer weitergeleitet und jeder dort stellt sich dumm.

Kann mir jemand konkret helfen?
chris-hh Sehr böse

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garfield2008
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
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germany.gif

BeitragVerfasst am: 03.08.2004, 15:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

wenn Hamburg ein Regierungspräsidium hat, dann dort Mr. Green Mr. Green Mr. Green Mr. Green Mr. Green Mr. Green Mr. Green Mr. Green Mr. Green Mr. Green

Ansonsten ist das Bundesverwaltungsamt in Köln dafür zuständig http://www.bva.bund.de/aufgaben/beglaubigung_apostille/index.html.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 05.08.2004, 07:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nein, Hamburg hat natürlich kein Regierungspräsidium. Trotzdem ist auch nicht das Bundesverwaltungsamt zuständig, es sei denn, es handelt sich um Urkunden des Bundes. Auch verlangt Vietnam keine End-Beglaubigung durch das BVA.

Für in Hamburg ausgestellte Urkunden ist für die Über-Beglaubigung folgende Stelle zuständig:

Behörde für Inneres - Einwohner-Zentralamt -
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg

Ich kann mir daher nicht erklären, wieso die Botschft dies nicht anerkennt. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass der Kollege, der die Beglaubigung vorgenommen hat, neu ist und seine Unterschriftsprobe evtl. noch nicht bei der Botschaft vorliegt. Evtl. mal beim Einwohner-Zentralamt nachfragen.
(zur Erklärung: Ich selbst mache ebenfalls solche Beglaubigungen, allerdings in Niedersachsen.)

Hinweis:
Das Einwohner-Zentralamt ist nur bei Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Beglaubigung berechtigt, die von einer öffentlichen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurde. Urkunden der hamburgischen Gerichte oder Notare fallen nicht darunter. Diese werden vom Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten mit einer Apostille oder Beglaubigung versehen.

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chris-hh






Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 78
Wohnort: Hamburg



BeitragVerfasst am: 13.08.2004, 12:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo ramaol,

genauso habe ich das gemacht. Traurig Wie es weiter ging und geht, kannst du unter "VN-Botschaft in Berlin" nachlesen.

Gruß und Dank für deine ausführliche Antwort

chris

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 16.08.2004, 07:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sehr seltsam, du hast alles genau richtig gemacht. Da hilft wohl nur eine Beschwerde beim Auswärtigen Amt.
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