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garfield2008
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Verfasst am:
23.05.2012, 05:49 (Kein Titel) |
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Ohne Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Das ist auch das einzige Standesamt, was eine Namensänderung ohne Nachregistrierung der Ehe machen kann.
Auf ein Nachregistrierung würde ich aber trotzdem nicht verzichten. Einerseits hat man dann auch eine deutsche Eheurkunde, für eine deutsche Geburtsurkunde für Kinder ist die Nachregistrierung eh notwendig.
Allerdings hat das Standesamt 1 durchschnittliche Wartezeiten von 2 bis drei Jahren.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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su-tu
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Verfasst am:
23.05.2012, 07:35 (Kein Titel) |
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
23.05.2012, 07:44 (Kein Titel) |
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Beim Standesamt musst du mit ungefähr 60 Euro rechnen. Die 450 Euro sind für die inhaltliche Überprüfung der Urkunden.
Die Überprüfung kann nur durch eine deutsche Behörde in Deutschland angestoßen werden. Die Gang zur Botschaft ist sinnlos.
Du kannst auch einen Wohnsitz in Deutschland haben obwohl du abgemeldet bist und wenn es nur ein kleines Zimmer bei deinen Eltern oder Geschwistern ist.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Courti
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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
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Verfasst am:
23.05.2012, 08:35 (Kein Titel) |
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« su-tu » hat folgendes geschrieben:
Wenn ein Kind in Vietnam geboren wird, dann bräuchten wir das um für das Kind auch eine deutsche Geburtsurkunde und Pass zu bekommen, oder ginge das auch ohne?
??? Naja, das Kind krabbelt doch bei dir raus. Da sollte doch dann egal ob du verheiratet bist oder nicht klar sein, dass es das Kind einer Deutschen ist.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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garfield2008
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Verfasst am:
23.05.2012, 08:43 (Kein Titel) |
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Es geht darum ob in der deutschen Geburtsurkunde das Kind ehelich geführt wird oder nicht.
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su-tu
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Verfasst am:
23.05.2012, 08:54 (Kein Titel) |
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Zitat:
Du kannst auch einen Wohnsitz in Deutschland haben obwohl du abgemeldet bist
Ha was??
Natürlich hab ich dann einen "Wohnsitz" in Deutschland.
Meine ganze Familie lebt ja noch dort.
Aber ich dachte zum Beispiel für die Sache mit dem Standesamt I ist es entscheidend, ob man in Deutschland gemeldet ist oder nicht.
Und welche Dokumente müssen vorgelegt werden?
_________________ http://keovietnam.blogspot.com
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garfield2008
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Verfasst am:
23.05.2012, 09:54 (Kein Titel) |
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Was genau gebraucht wird entscheidet der jeweilige Standesbeamte selbst.
Pauschal erstmal Heiratsurkunde und Geburtsurkunde deines Mannes inkl. Übersetzungen eines in D vereidigten Übersetzers.
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su-tu
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Verfasst am:
23.05.2012, 15:48 (Kein Titel) |
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Boah nee wieder, oder?
Wir haben das doch hier schon von einem von der Botschaft anerkannten vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
Die Botschaft die ja Deutschland in dem Falle hier ist erkennt den an, wie kann es dann sein, dass die drüben widerum den aber nicht anerkennen können?
Die anerkannte Übersetzung von hier können wir vermutlich dann also auch nicht in der Botschaft irgendwie "legalisieren" lassen, dass wir das drüben gleich so verwenden können?!
Hmm...hätte mir ja eigentlich schon klar sein sollen, dass es nicht gehen wird, ohne nervig und umständlich zu werden..
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