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chris-hh
Anmeldungsdatum: 19.04.2004
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Verfasst am:
12.08.2004, 18:49 Legalisation durch VN-Botschaft in Berlin |
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Ich habe vor, meine vietnamesische Freundin in VN zu heiraten. Zu diesem Zweck habe ich alle Unterlagen - beglaubigt, überbeglaubigt usw. an die VN-Botschaft nach Berlin geschickt. Nach zwei Wochen kam der - von mir frankierte und adressierte - Umschlag mit dem gesamten Inhalt zurück. Nichts war legalisiert. Stattdessen lag darin ein loser Zettel - ohne Namensangaben, Unterschrift, Absender und Öffnungszeiten -, in dem mitgeteilt wurde, dass der Überbeglaubigungs-Stempel aus Hamburg der Botschaft unbekannt ist. Auch die Namen der unterschreibenden Beamten sei denen unbekannt.
Ich habe gleich bei der Behörde für Inneres in Hamburg angerufen und mich noch einmal vergewissert, dass alles seine Richtigkeit hat. Der Beamte sagte noch, dass diese Stempel als Muster seit Jahren der Botschaft vorlägen und auch die Namen der Beamten und ihre Unterschriften. Außerdem wurden diese routinemäßig am 14. Juli 2004 der Botschaft neu übersandt. Er konnte nicht verstehen, warum die Botschaft meine Unterlagen unerledigt zurück geschickt hat.
Daraufhin habe ich etwa zwei Wochen lang versucht, eine telefonische Auskunft in der Botschaft zu erhalten. Ich wurde unzählige Male weitergeleitet, mit den Worten: "Ich bin nicht zuständig, aber versuchen Sie unter der Durchwahl....." oder der Angerufene gab vor, kein Deutsch sprechen zu können. So ging das zwei Wochen lang. Vor zwei Tagen ist mir der Kragen geplatzt und habe die ganze Baggage noch einmal zur VN-Botschaft geschickt mit einem geharnischten Anschreigen, in dem ich mit Anwalt und mit einer Beschwerde beim Außenministerium in Hanoi gedroht habe.
Meine vietnamesische Bekannte hier sagt, dass sie sich für ihre Landsleute bei der Botschaft total schämt. Sie ist außerdem sehr sauer geworden und hat mich ermuntert mit den Botschaftsleuten Schlitten zu fahren. Mal gucken was passiert.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Kann mir jemand einen Rat geben?
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iTOSSE
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Verfasst am:
15.08.2004, 20:08 (Kein Titel) |
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Hallo Chris-HH,
wenn die Unterlagen nochmal ohne Legalisation zurückkommen sollte, melde Dich mal bei mir. Ich kann Dir mit Sicherheit weiter helfen!
Schlechte Erfahrungen mit der Botschaft habe ich noch nie gehabt.
Gruß
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HHFux
Betreiber
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Verfasst am:
15.08.2004, 20:19 (Kein Titel) |
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Hallo iTOSSE,
Deine Hilfsbereitschaft in Ehren, aber es wäre noch besser, wenn Du hier ein paar konkrete Infos geben würdest. Denn wenn sich jemand bei Dir meldet, erfährt der Rest der Welt nichts von eventuellen Lösungsmöglichkeiten.
Gruß
HHFux
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iTOSSE
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Verfasst am:
17.08.2004, 11:05 (Kein Titel) |
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Hallo HHFux,
konkrete Lösungsmöglichkeiten gibt es nicht. Ich habe nur einen guten Draht zur Botschaft und könnte Chris' Sachen deshalb schneller und leichter erledigen lassen!
Sonst gibt es keine Geheimnisse!
Gruß
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chris-hh
Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 78
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Verfasst am:
17.08.2004, 17:00 (Kein Titel) |
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Alles (hoffe ich) wird gut! Nachdem ich das - m.E. unverschämte - Anschreiben den zu legalisierenden Unterlagen beigelegt habe, kommt just ein paar Tage später dieser ganze Packen zurück. Und welch ein Wunder! Alles legalisiert! Und das, obwohl noch nicht einmal die Gebühren auf dem Verrechnungsscheck in voller Höhe beglichen waren! Ich scheue vor solchem Ton wie in diesem Anschreiben normalerweise zurück, aber manchmal hilft´s.
Eine Frage habe ich aber doch noch:
Ich habe alle Unterlagen sowohl im deutschen Original als auch deren Übersetzung geschickt. Die VN-Botschaft hat mir nur die Originale legalisiert. Die Übersetzungen ins Vietnamesische hat sie mir kommentarlos zurückgeschickt (und keine Gebühren für diese in Rechnung gestellt). Heißt das, dass die Übersetzungen nicht legalisiert werden müsssen? Weiß jemand Bescheid?
chris-hh
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HHFux
Betreiber
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Anmeldungsdatum: 18.01.2003
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Verfasst am:
17.08.2004, 19:55 (Kein Titel) |
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
18.08.2004, 08:00 (Kein Titel) |
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Hallo!
Eine Übersetzung - zumindest wenn sie von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurde - kann sehr wohl legalisiert werden, die dafür erforderlichen Überbeglaubigungen mache ich hier regelmäßig.
Es ist aber möglich, dass einige Staaten ein anderes Verfahren bevorzugen, z.B. dass Übersetzungen von der Botschaft selbst oder von ihr beauftragten Übersetzern angefertigt werden oder im jeweiligen Land erstellt werden müssen.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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chris-hh
Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 78
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Verfasst am:
18.08.2004, 09:13 (Kein Titel) |
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@ ramaol:
weißt du, ob man für VN die Übersetzungen legalisieren lassen muss?
chris-hh
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hien
Administratorin
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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
18.08.2004, 12:09 (Kein Titel) |
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hallo,
soweit ich weiss, haben die Übersetzungen, die hier in Deutschland gemacht wurden, für die Behörden in Vietnam keine Bedeutung. Man müsste die Unterlagen in Vietnam nochmal übersetzen lassen. Im Grunde muss man die Urkunden zweimal übersetzen lassen. Eine Legalisierung der Übersetzungen (falls es sowas gibt) ist unnötig und nur Geldverschwendung.
@chris-hh
Was hat die Legalisierung gekostet?
Grüße,
hien
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chris-hh
Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 78
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
18.08.2004, 12:57 (Kein Titel) |
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@ hien:
15,- Euro pro Stempel.
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HHFux
Betreiber
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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Verfasst am:
18.08.2004, 20:10 (Kein Titel) |
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« ramaol » hat folgendes geschrieben:
Eine Übersetzung - zumindest wenn sie von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurde - kann sehr wohl legalisiert werden, die dafür erforderlichen Überbeglaubigungen mache ich hier regelmäßig.
Hallo ramaol,
... wieder 'was gelernt. Warum läßt man denn Übersetzungen legalisieren? Kann darin keinen Sinn erkennen.
Gruß
HHFux
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
19.08.2004, 07:15 (Kein Titel) |
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« chris-hh » hat folgendes geschrieben:
@ ramaol:
weißt du, ob man für VN die Übersetzungen legalisieren lassen muss?
chris-hh
Eine Übersetzung für Vietnam ist mir bisher nur selten zur Überbeglaubigung vorgelegt worden. Ob dies bei den jeweiligen Ländern erforderlich ist, weiß ich meist nicht, weil dies nicht Gegenstand der Prüfung ist. Was hier vorgelegt wird, wird auch beglaubigt, sofern möglich und unsere Zuständigkeit gegeben ist.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
19.08.2004, 07:41 (Kein Titel) |
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@HHFux
Die Legalisierung bezieht sich auch in diesen Fällen auf die Echtheit von Unterschrift und Stempel des jeweiligen Unterzeichners, hier also des beeidigten Übersetzers. Außerdem gehört die Übersetzung ja immer zum Original und sollte mit diesem fest verbunden sein.
Der Sinn besteht darin, solch eine "offizielle" Übersetzung von einer privaten, also z.B. selbst gefertigten zu unterscheiden.
Aber wie gesagt: Die verschiedenen Staaten handhaben dies unterschiedlich.
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HHFux
Betreiber
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Anmeldungsdatum: 18.01.2003
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Verfasst am:
19.08.2004, 20:49 (Kein Titel) |
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@ramaol:
Ok, verstanden. Aber im Regelfall wird es doch einfacher und sinnvoller sein, die Urkunde in dem Land von einem vereidigten Übersetzer übersetzen zu lassen, in dem man sie vorlegen will. Dann ist eine Legalisation der (ausländischen) Übersetzung doch obsolet.
« ramaol » hat folgendes geschrieben:
Außerdem gehört die Übersetzung ja immer zum Original und sollte mit diesem fest verbunden sein.
Wie kann man sich das vorstellen? Übersetzung per Metallöse an die Original-Geburtsurkunde heften? Keine gute Idee, denke ich...
Gruß
HHFux
Zuletzt bearbeitet von HHFux am 21.08.2004, 13:44, insgesamt einmal bearbeitet
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
20.08.2004, 08:16 (Kein Titel) |
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Zitat:
Wie kann man sich das vorstellen? Übersetung per Metallöse an die Original-Geburtsurkunde heften?
Ja, genau so wird das gemacht. Der Übersetzer muss seine Übersetzung an das Original oder eine beglaubigte Kopie davon anheften und per Siegel/Stempel verbinden. Nur so ist sichergestellt, dass die Übersetzung auch zu dieser Urkunde gehört und nicht zu einer anderen. Dies gilt um so mehr bei fremden Schriftzeichen, wenn Original und Übersetzung sonst nicht mehr ohne weiteres zugeordnet werden können.
Ich mache das bei den Überbeglaubigungen genauso, wenn diese nicht mehr auf das Original passt und ein Extra-Blatt genommen werden muss.
Die Beglaubigung entfällt natürlich, wenn die Übersetzung in der Botschaft oder direkt im Bestimmungsland angefertigt wird.
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