Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 Visa Problem Familienzusammenführung

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor Nachricht
Plauer
Gast





Anmeldungsdatum: 05.01.2013
Beiträge: 3


blank.gif

BeitragVerfasst am: 05.01.2013, 11:52    Visa Problem Familienzusammenführung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

toll, dass es dieses Forum gibt! Hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Mein Schatz und ich haben ein Problem.

Sie hat die VN Staatsbürgerschaft und ich DE.

Wir haben in den USA in unserem gemeinsamen Urlaub geheiratet und nun die Familienzusammenführung aus Vietnam nach Deutschland beantragt.

Das Visum war nach ca. 3 Monaten abholbereit. Aber in letzer Sekunde gab es Probleme und sie durfte es nicht abholen.

Mein Schatz reiste vor unserer Heirat mit Trourivisum nach Deutschland ein. Hier hatte sie leider angegeben, dass sie noch immer verheiratet wäre!!! Sie hatte dies angekreuzt und die Eheurkunde eingereicht. Das Scheidungsurteil hatte sie nicht eingereicht.

Nun will die Botschaft prüfen, ob unsere Ehe rechtmäßig geschlossen wurde!!! Sie wurde rechtmäßig geschlossen.

Aber wie sieht es mit dem Visum (alles korrekte Angaben beim Familienzusammenführungsvisa) aus? Schließlich bekam sie ihr Tourivisum für DE ja durch falsche Angaben!!!

Jetzt warten wir schon seit Wochen und es tut sich nichts. Wir trauen uns aber auch nicht mehr tätig zu werden.

Was kann uns passieren? Ist das ein Problem, möglicherweise eine Straftat? Wie sollten wir weiter vorgehen, womit müssen wir möglicherweise rechnen?

Ich danke Euch allen vielmals für Eure Hilfe!

Viele Grüße,
Pierre

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 05.01.2013, 12:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Drei Wochen für ein Visum zur Familienzusammenführung erscheinen mir sehr kurz. Das ist normalerweise die Zeit, die die Papiere von der Botschaft über das Bundesverwaltungsamt zu deiner ABH benötigt.
Wenn die Ehe bereits in Deutschland nachregistriert ist oder die ABH auf eine Dokumentenprüfung verzichtet dauert ein Verfahren zur Familienzusammenführung ca. 3 Monate.

Zitat:
Nun will die Botschaft prüfen, ob unsere Ehe rechtmäßig geschlossen wurde!!!

Das will die Botschaft nicht, sondern deine ABH in Deutschland. Und solange die ABH keine Zustimmung gibt, darf die Botschaft kein Visum erteilen.

Warst du schon auf deinem Standesamt und hast die Ehe nachregistrieren lassen? Das erleichtert die Sache ungemein.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
KarelPhung
Gast



Geschlecht:
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 31.12.2012
Beiträge: 12


vietnam.gif

BeitragVerfasst am: 05.01.2013, 13:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also mein eh. Kollegen hatte vor ca. 10 Jahre das fast gleiches Problem. Beide sind DE (!!!) und bei der deutschen Botschaft irgendwo in Karibik geheiratet, weiß ich nicht mehr so genau. Damals hatten sie schon ein gemeinsammes Kind, der inzwischen schon fast 15 J. a. ist.
Das alles hat es ca. über 1 Jahr gedauert, bis sie hier Standesamt in Peine annerkannt wurden.
Dabei wir beide, ich und meine Frau, beide VN, bei unsere Konsulat in Bonn (Jetzt in Frankfurt am Main) nur 2 Monate gebraucht für alles, von Papiere aus VN, Übersetzung + Beglaubigung,....
Da hatte mein eh. Kollege gesagt, daß die beiden wollten eigentlich nur etwas romantisch machen, daher Heirat in Karibik. Aber das so kompliziert sein würden, hätten sie nicht gedacht.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchenYahoo Messenger    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 05.01.2013, 13:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@KarelPhung,
was hat das denn mit dem Visaverfahren für Familienzusammenführung zu tun? Nichts !!!

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Plauer
Gast





Anmeldungsdatum: 05.01.2013
Beiträge: 3


blank.gif

BeitragVerfasst am: 05.01.2013, 18:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

vielen Dank für die Antworten! Habe aber was anderes auf dem Herzen.

Es hatte keine 3 Wochen sondern 3 Monate gedauert. Nach 3 Monaten kam das OK, dass mein Schatz das Visum abholen kann.

Dann aber, kurz bevor sie es holen wollte, kam ein Anruf, dass es wegen ihrem Touristenvisum, das sie 6 Monate vorher beantragt hatte Probleme gibt!

Für das Touristenvisum hatte sie damals angegeben, noch verheiratet zu sein. Allerdings nicht mit mir! Wir hatten erst nach ihrem Tourivisum geheiratet.

1. Einreise mit Tourivisum nach DE, Angabe, dass sie noch mit Ex verheiratet sei.
2. Einreise mit Tourivisum nach USA. Dort Heirat mit mir
3. Visum zur Familienzusammenführung beantragt.

Bei 3. gibt es nun wegen 1 die Probleme :(

Die Botschaft will nun prüfen, ob unsere Ehe, die sie mit mir geschlossen hat, rechtsgültig ist.

Bei der ABH in DE hieß es, dass alles OK sei.

Aber wie sieht es mit der Botschaft in Vietnam aus?

Sie hatte dort doch falsche Angaben gemacht um das Tourivisum zu erhalten.

Was sind mögliche Folgen? Strafe, Visaablehnung der Familienzusammenführung?
@ Garfiled2008: Die ABH hat ihr OK gegeben. Aber die Botschaft macht mir Sorgen.

Kann da noch was kommen, oder geht es jetzt mit OK der ABH weiter? Die ABH weiß nichts von den falschen Angaben bei dem Tourivisum. Mit den Augen rollen

Sie hatte falsche Angaben gemacht. Der Fragebogen für das Visum ist sehr kompliziert. Schützt das denn?
LG,
Pierre

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
AndyNguyen




Geschlecht:
Alter: 66
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong


australia.gif

BeitragVerfasst am: 05.01.2013, 20:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Fragebogen für das Touristenvisum sind nun wirklich nicht schwer. Leider geht man auf den Botschaften davon aus, dass falsche Angaben nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gemacht werden, was in den meisten Fällen ja wohl auch zutrifft.

Was hier bleibt ist nun aber einmal die Tatsache, dass Ihr verheiratet seid, und sich daraus Rechtsansprüche ableiten lassen, Prüfung hin- oder her. Und eines dieser Rechtsansprüche ergibt sich aus Art. 66 GG dem Schutz der Ehe. und Familie.

Ich würde, wie bereits von Garfield gesagt, mit mit dem Standesamt schnell um die Nachregistrierung der Eheschleißung kümmern. Damit sollten die Prüfungen der ABH und der Botschaft hinfällig werden. Was dann bestenfalls noch bleibt ist eine Ordnungswidrigkeit wegen der Falschangabe, nur das wäre ein ganz anderes Verfahren.

_________________
Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Plauer
Gast





Anmeldungsdatum: 05.01.2013
Beiträge: 3


blank.gif

BeitragVerfasst am: 05.01.2013, 23:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Andy,

Vielen Dank!

Nachdem es die Probleme mit der Botschaft gab, war ich sofort bei der ABH. Die sagte mir, dass sie bereits das OK an die Botschaft geleitet hatte. Da sprach ich ein klein wenig über das Problem. Die gaben mir erneut ein OK, als ich denen alle Papiere vorgelegt hatte und sagte, dass die Botschaft die Eheschließung prüfen wolle. Das OK wollte die ABH an die Botschaft leiten.

Von den falschen Angaben bei dem Tourivisum wusste die ABH aber nichts. Ich wollte keine schlafenden Hunde wecken. Smilie

Seitdem haben wir uns weder bei Botschaft noch bei der ABH gemeldet.

Muss unsere Ehe tatsächlich nachregistriert werden? Bis zu dem Problem mit den falschen Angaben bei dem Tourivisum war alles OK. Wir haben eine internat. Eheurkunde bekommen in 3 Sprachen, auch in Deutsch. Wenn wir die Ehe nachregistrieren lassen, bekommt mein Schatz dann das Visum ohne Probleme? Ohne Nachregistrierung wäre es also problematisch?

Du sagst, dass das Visum für die Familienzusammenführung nicht betroffen ist? Habe ich das so richtig verstanden? Also muss mein Schatz das Visum ausgehändigt bekommen, sprich es geht nun doch weiter?

Eine Ordnungswidrigkeit? Also brauchen wir einen Anwalt? Was ist da im schlimmsten Fall zu erwarten?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag! Smilie

LG,
Pierre

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 06.01.2013, 03:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was jetzt bei der Botschaft genau läuft kann dir hier keiner sagen.

Zitat:
Muss unsere Ehe tatsächlich nachregistriert werden?

Das ist keine Pflicht, aber spätestens wenn Kinder ins Spiel kommen notwendig.
Zitat:
Wir haben eine internat. Eheurkunde bekommen in 3 Sprachen, auch in Deutsch.

Die Urkunde gibt nur den Anschein, das eine Ehe besteht. Probleme hast du nur nicht, wenn sie aus einen der 12 Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) wäre. Leider ist keiner der Vertragsstaaten bekannt dafür, das dort Heiratstourismus stattfindet.
Zitat:
dass sie noch immer verheiratet wäre!!! Sie hatte dies angekreuzt und die Eheurkunde eingereicht. Das Scheidungsurteil hatte sie nicht eingereicht.

Zitat:
Wir haben in den USA in unserem gemeinsamen Urlaub geheiratet

Anscheinend hat die Botschaft Zweifel, das es überhaupt eine nach deutschen Recht gültige Eheschließung gibt. Durch die Heirat einer geschiedenen Person in einen Drittstaat wird die Sache auch kompliziert, da nicht alle Staaten Ehehindernisse nach allen beteiligten Heimatrechten (in deinen Fall D, VN, USA) prüfen. Ich sag nur Anerkennung von Scheidungsurteilen. Bei einer Heirat in VN oder D wäre das geschehen, schon bei einer Heirat in Dänemark ist es leider nicht mehr so. Bei den USA hätte ich da auch so meine Zweifel, zumal dort jeder Bundesstaat eigene Voraussetzungen hat. Ob eine wirksame Eheschließung stattgefunden hat kann in so einen Fall nur das Standesamt im Zuge der Nachregistrierung der Ehe sagen.
Seit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 2011 entscheidet übrigens das Finanzamt anhand der vorgelegten Urkunden selbst, ob es eine bessere Lohnsteuerklasse gibt. Eine Eintragung der Ehe beim Einwohneramt führt nur noch zur Klasse 4/4, 3/5 gibt es nur noch auf Antrag beim Finanzamt. Auch dort ist dann eine Urkunde aus den CIEC-Staaten oder die deutsche Eheurkunde, die mann nach der Nachregistrierung erhält, angebracht.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
julius
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 17.12.2011
Beiträge: 142
Wohnort: 76120 Cha-Am/Thailand


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.01.2013, 19:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo @Plauer,mach dir keine Sorgen.

Ihr habt eine Rechtsgültige Ehe geschlossen,die Deutschland anerkennen muß!

Die Botschaft ist gestolpert über das Touristenvisum.: " Familienstand verheiratet "

Alles kein Beinbruch,die Botschaft hat das Recht das zu überprüfen,da hier eine
Ehe vorgetäuscht wurde,nun kommt der Antrag auf Familienzusammenführung.

Deine Frau gibt gegenüber der Botschaft eine eidesstattliche Erklärung ab.

"" Ich habe bei der Beantragung des Touristenvisum am ::: bei der Deutschen Botschaft eine falsche Aussage getätigt über meinen Familienstand,in diesem Antrag habe ich mich als Ehefrau ausgegeben,was nicht der Wahrheit entsprach. ""

Ohne weitere Begründung,die kann die Botschaft auch nicht verlangen,nur ein Gericht könnte das.

Diese Eidesstattliche Erklärung muß vor einem Konsularbeamten erfolgen,
Unterschrift nur im Beisein des Beamten,mit einer Copie für deine Frau,worin der Beamte bestätigt,die Eidesstattliche Erklärung erhalten zu haben.

Das Visum müßte nun sofort erteilt werden,da das OK der ABH vorliegt.

Noch ein Hinweis für dich.

Ab 4.9.2012 braucht deine Frau keinen AI Sprachkurs mehr vorlegen.

Das Urteil des BVerwG kann ich dir per E-Mail zusenden.

wolfgangbee@msn.com

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenSkype Name    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.01.2013, 19:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« julius » hat folgendes geschrieben:
Ab 4.9.2012 braucht deine Frau keinen AI Sprachkurs mehr vorlegen.
Das Urteil des BVerwG kann ich dir per E-Mail zusenden.

Das Thema hatten wir schon im Forum http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?p=57604#57604.
In dem Urteil geht es um Personen die aus Gesundheitlichen Gründen oder wegen Analphabetismus nicht in der Lage sind den Test in der Heimat zu machen.

Den Rest von der Juliuschen Ergüsse kommentiere ich lieber nicht.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
neuber




Geschlecht:
Alter: 68
Anmeldungsdatum: 14.07.2010
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.01.2013, 19:45    Er lebt noch, ich lebe noch, wir leben noch! Antworten mit ZitatNach oben

Er lebt noch, ich lebe noch, wir leben noch!
Die besten Wünsche für 2013 nach Thailand! Idee

Matthias

_________________
http://www.youtube.com/watch?v=6rT2fJcBNCw&feature=related - Über 7 Brücken musst du gehen - http://www.youtube.com/watch?v=rP0vn9PZ3kU - Menschen sind wie Feuer... die einen hinterlassen ein Licht in Deinem Leben, die anderen einen Brandfleck...

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.01.2013, 20:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Offtopic von Julius gibt es hier, falls es jemanden interessiert.
_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
julius
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 17.12.2011
Beiträge: 142
Wohnort: 76120 Cha-Am/Thailand


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.01.2013, 20:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
« julius » hat folgendes geschrieben:
Ab 4.9.2012 braucht deine Frau keinen AI Sprachkurs mehr vorlegen.
Das Urteil des BVerwG kann ich dir per E-Mail zusenden.

Das Thema hatten wir schon im Forum http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?p=57604#57604.
In dem Urteil geht es um Personen die aus Gesundheitlichen Gründen oder wegen Analphabetismus nicht in der Lage sind den Test in der Heimat zu machen.

Den Rest von der Juliuschen Ergüsse kommentiere ich lieber nicht.

mfg
Thomas Böttcher


An welchem Tag wurde dein zitiertes Urteil gesprochen?Ist das noch Rechtsgültig?
Oder ist es mit dem 4.Sept.2012 den Bach runtergegangen?


Nur meinen Namen lesen und schon ist man vor dem Herzinfarkt.

Da du ja die Begründung zum Urteil vom 4.9.2012 kennst,verstehe ich nicht,wie du nun die AI Sprachkursfreie Einreise von außereuropäischen Ehepartnern zu Deutschen hier mit "" Nur Berechtigt sind für Analphabeten und Kranke""
begründest?

Dem BVerwG kannst du ja schreiben,was sie für "" Ergüsse in ihren Beschlüssen fassen ""

Im Urteil wird extra erwähnt,außereuropäische Ehepartner von Deutschen sind Previligiert!


Nun Erkläre den Usern hier,was ist es für ein Erguss,das ich den Hinweis gebe,wie der Familienstand aus dem Antrag für das Touristenvisum verschwindet?

Welchen Rechtsrat hast du dem User Plauer gegeben?

KEINEN!


Zuletzt bearbeitet von julius am 08.01.2013, 20:30, insgesamt einmal bearbeitet

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenSkype Name    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.01.2013, 20:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Julius es reicht.
Bisher kennen wir noch nicht die schriftlische Ablehnung der Botschaft so das es sinnfrei ist darüber zu diskutieren warum die Botschaft das Visum ablehnt.

Mit Ergüssen meine ich übrigens die tollen Tips, die du hier gibst um die User durch Verlängerung der Visaverfahren ins Unglück zu stürzen.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.01.2013, 21:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
An welchem Tag wurde dein zitiertes Urteil gesprochen?Ist das noch Rechtsgültig?
Oder ist es mit dem 4.Sept.2012 den Bach runtergegangen?

Sorry, der Link ist schiefgegangen, er sollte auf http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?p=57600#57600 zeigen, nich ...604.
Und da geht es genau um das Urteil was du aufführst aber wieder mal nicht verstanden hast. Die ganze Diskussion dazu kannst du auch auf www.info4alien.de nachlesen. Obwohl du dort als Berliner10555 angemeldet bist traust du dich ja schon seit Jahen nicht mehr zu posten. Ich frage mich warum?

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.0407s (PHP: 65% - SQL: 35%) | SQL queries: 19 | GZIP enabled | Debug on ]