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 Gültigkeit A1-Zertifikat

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skandy1000
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Anmeldungsdatum: 06.09.2012
Beiträge: 14
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BeitragVerfasst am: 08.05.2013, 15:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mit AA meine ich das Ausländeramt genauer in Bietgiheim-Bissingen in der Nähe von Stuttgart
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.05.2013, 15:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der Visuaantrag wird von der Botschaft eh erst angenommen, wenn alle Papiere vorhanden sind. Also jetzt Termin machen, damit man wenn das Zertifikat vorhanden ist zeitnah den Antrag stellen kann.
Beim Ausländeramt kann man kein Visum beantragen, das Geht nur bei der Botschaft.
AA ist übrigens die offlizielle Abkürzung für das Auswärtige Amt Smilie

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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GummiBaerchen
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Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 182


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BeitragVerfasst am: 08.05.2013, 20:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Der Visuaantrag wird von der Botschaft eh erst angenommen, wenn alle Papiere vorhanden sind. Also jetzt Termin machen, damit man wenn das Zertifikat vorhanden ist zeitnah den Antrag stellen kann.
Beim Ausländeramt kann man kein Visum beantragen, das Geht nur bei der Botschaft.
AA ist übrigens die offlizielle Abkürzung für das Auswärtige Amt Smilie


Die Botschaft oder das Konsulat macht so gut wie nichts. Die Auslaenderbehoerde prueft und gibt dann ihr ok. Woraufhin das Konsulat oder die Botschaft das Visum ausstellt - innerhalb von 24 Stunden.

Es ist moeglich, dass man schon vorher, also bevor der Test mit Antrag eingereicht wird, zur Auslaenderbehoerde geht und schon alles einruehrt, und die dann schon pruefen, waehrend der Partner den Test macht.
Das geht aber nicht ueberall. Wie gesagt, Berlin macht das z.B. nicht mehr.

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der_tomtomtom




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Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
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BeitragVerfasst am: 09.05.2013, 03:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Die Botschaft oder das Konsulat macht so gut wie nichts. Die Auslaenderbehoerde prueft und gibt dann ihr ok. Woraufhin das Konsulat oder die Botschaft das Visum ausstellt - innerhalb von 24 Stunden.


Naja ganz so würde ich das nicht sagen. Ich tippe mal darauf dass die Arbeit geteilt wird - Die AB prüft alles was Finanzen und den deutschen Ehepartner und die Ehe in DE selbst angeht. Die Botschaft prüft die einreisende Person, in ihrem Herkunftsland, z.B. auf kriminelle Aktivitäten, oder die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen.

Die Verantwortung trägt am Ende die ausstellende Behörde, d.h. die Botschaft/das Konsulat. Der ausstellende Beamte wird sich mit Sicherheit rückversichern bevor blind ein Visum stempelt. Im Falle einer Ablehnung geht das Remonstrationsschreiben auch immer an die ausstellende Behörde - d.h. die Botschaft und nicht die AB.
Vielleicht erscheint es so, dass die Botschaft nix macht, da sie vielleicht den Antrag zuerst prüft und nach einem positiven Ergebnis diesen überhaupt erst an die zuständige AB weiterreicht.

Oft läuft es sogar so, dass sich die AB gar nicht melden muss nach Eingang eines Visumsantrages. Es gibt wohl eine Schweigefrist von, glaube, 3-4 Wochen - meldet sich die AB in dieser Zeit nicht bei der Botschaft ist alles okay von Seiten der AB. Im Falle Berlins meldet sich die AB in der Regel ziemlich oft, denn sie schaffen es nicht die Anträge innerhalb von 3 Wochen durchzugehen - weshalb das Verfahren über Berlin meistens länger dauert. Witzigerweise sieht es z.B. in Potsdam ganz anders aus....

Ich hatte schon Anträge die einfach durchgewunken wurden obwohl da so einiges nicht in Ordnung war, was dann als die betreffende Person in DE war zu Problemen geführt hat. Da wurde z.B. bei Studentenvisa nur die Eröffnung des Sperrkontos akzeptiert obwohl gar kein Geld eingegangen ist. Dann hast du spätestens dann ein großes Problem, wenn du das Visum in einen AT umwandeln willst und eben nicht 8T EUR auf Tasche hast...

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