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bienvang
Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 9
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Verfasst am:
25.04.2005, 01:34 kann ich auch als Student heiraten ? |
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Hallo,
darf ich als Student auch heiraten ? wo liegt der mindest Einkommt ?
vielen Dank
bienvang
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
25.04.2005, 11:11 (Kein Titel) |
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Na klar kannst Du als Student heiraten. Warum denn nicht?
Für die Heirat an sich gibt es auch kein Mindesteinkommen. Allerdings gibt es solche Anforderungen, wenn Dein Ehepartner Ausländer/in ist und mit Dir zusammen in Deutschland leben möchte (und kein eigenes Aufenthaltsrecht hat).
Gruß
HHFux
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Claudio
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 14.09.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Ho Chi Minh City
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Verfasst am:
26.04.2005, 17:56 (Kein Titel) |
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Du musst auf jeden Fall eigenen Wohnraum nachweisen können der groß genug für zwei leute ist. Und dein Einkommen muß so hoch sein das es für zwei Leute zum leben reicht und du für eventuelle Abschiebekosten aufkommen kannst. Das alles natürlich nur wenn du eine Ausländerin ohne Aufenthaltsberechtigung heiraten willst. Falls du zb. eine deutsche heiraten willst ist es egal.
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
02.05.2005, 21:09 (Kein Titel) |
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hallo,
möchte Claudio widersprechen. Wenn man einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, braucht man Wohnraum und Einkommen nicht nachweisen. Einige Ausländerbehörden verlangen einen Nachweis, aber eine Aufenthaltserlaubnis bekommt der ausländische Partner trotzdem, auch wenn das Paar von Sozialhilfe lebt.
hien
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Claudio
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 14.09.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Ho Chi Minh City
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Verfasst am:
03.05.2005, 02:48 einspruch :-) |
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Das ist aber nur so wenn du schon geheiratet hast .......
Wenn du zb. in deutschland heiraten möchtest wird deine Frau mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit kein visum bekommen wenn du nicht für die kosten einer eventuelle ausweisung aufkommen kannst, nicht genügend wohnraum hast oder theoretisch nicht genug geld hast um sie zu versorgen .......
Der Staat will dadurch sicher stellen das ihm keine kosten entstehen .......
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
03.05.2005, 11:04 (Kein Titel) |
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@Claudio
Du hast Recht.
Wir wissen eigentlich gar nicht, unter welchen Umständen bienvang eigentlich heiraten will.
Wenn beide Partner in Deutschland sind, dann braucht man keinen Einkommensnachweis.
Wenn der Partner in Vietnam ist und das Paar hat auch vor, in Vietnam zu heiraten, dann ist ein E.nachweis ebenfalls nicht erforderlich.
Wenn der Partner in Vietnam ist und das Paar möchte in Deutschland heiraten, dann bräuchte man für die Verpflichtungserklärung einen Einkommensnachweis.
Grüße,
hien
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
03.05.2005, 11:17 (Kein Titel) |
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H(a)i,
« hien » hat folgendes geschrieben:
Wenn beide Partner in Deutschland sind, dann braucht man keinen Einkommensnachweis.
Sobald eine "Befreiung vom Ehefähigkeitszeugniss" notwendig ist (Heirat in Deutschland) wird ein Einkommensnachweis benötigt. Aus der Höhe des Einkommens berechnet sich die Gebühr, die das Oberlandesgericht für diesen Vorgang verlangt.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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thi-andreas
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl
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Verfasst am:
03.05.2005, 11:35 (Kein Titel) |
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Maßgeblich ist aber das Einkommen der vietn. Verlobten. Danach bemessen sich die Kosten für das OLG. Immerhin braucht sie oder er die Befreiung und nicht der deutsche Teil.
Wir haben damals 30.-EUR monatliches Einkommen angegeben. Die Kosten lagen dann bei ca. 20.-EUR.
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VFU999
Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland
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Verfasst am:
03.05.2005, 12:22 Re: einspruch :-) |
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« Claudio » hat folgendes geschrieben:
Der Staat will dadurch sicher stellen das ihm keine kosten entstehen .......
Ist das nicht auch irgenwie verständlich ? Auch sollte nicht unberücksichtig werden, dass es viele "Zweckehen" eingegangen werden.
VFU
_________________ - Wo hatte Honecker nur die ganzen Idioten versteckt -
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bienvang
Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 9
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Verfasst am:
31.05.2005, 22:44 (Kein Titel) |
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Hallo Leute,
war lange nicht mehr hier sorry. Bin Student und hat die deutsche Staatbürgerschaft. Ich verdiene schon etwas aber es reicht natürlich nicht für 2 Personen trotzdem möchten wir heiraten da das Studium noch ne weilchen dauert . Meine Eltern beide Rentner haben genug Platz können wir dort anmelden ? Sie ist noch in Vietnam. Heiratort ist wahrscheinlich Vietnam wegen den ganzen Verwandten dort.
Gruss bienvang
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thi-andreas
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl
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Verfasst am:
01.06.2005, 13:58 (Kein Titel) |
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Wenn die Heirat in Vietnam erfolgt ist habt ihr ein gesetzlich verbürgtes Recht auf die Fammilienzusammenführung. Schutz der Ehe und der Familie.
Dann ist Einkommen und Wohnraum egal. Über die Visaerteilung entscheidet dann auch eigendlich nicht mehr die Botschaft in VN, sondern die Innenbehörde. Die Botschaft ist dann auch nur ausführendes Organ und somit praktisch de ABH weisungsgebunden. Die ABH kann natürlich den Prozess bis zur Visaerteilung in die Länge ziehen. Somit immer recht freundlich aber auch bestimmt und präzise Argumentieren.
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bienvang
Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 9
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Verfasst am:
02.06.2005, 11:55 (Kein Titel) |
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Danke euch für infos ..dann kann ja jetzt los gehn
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