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 Spass mit der Botschaft in Hanoi

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thi-andreas




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Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl


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BeitragVerfasst am: 29.06.2005, 10:56    Spass mit der Botschaft in Hanoi Antworten mit ZitatNach oben

Hallo

Ist jetzt drei Wochen her das wir mal wieder bei der Botschaft in Hanoi waren. Meine vietnamesische Frau wollte ihre Schwester nach Deutschland einladen. Jedenfalls wurde das Visum verweigert.
Ich wede nun Klage einreichen wenn ich wieder in Deutschland bin. Immerhin bin ich finanziell geschaedigt worden. Die Verpflichtuingserklaerung und die Krankenversicherung haben nun mal Geld gekostet. Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir gute Aussichten auf Erfolg der Klage gemacht.
Es ist ein Unding das eine Verpflichtungserklaerung nicht das Papier wert ist worauf es gedruckt wurde.

Halte euch up to date

Andreas

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 29.06.2005, 20:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das hört sich ja interessant an! Bin ja echt gespannt, wie es ausgeht!
hien

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VFU999






Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland


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BeitragVerfasst am: 30.06.2005, 20:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Verpflichtungserklärung ist die eine Seite der Medaille !
Gibt nicht die zuständige deutsche Ausländerbehörde eine "kurze Erklärung/Hinweise" auf dieses Papier ab ? Aus diesem Text kann man sich schon einiges Ableiten wie es ausgehen wird..

Es sollte mich schon wundern, wenn der RA Erfolg hat und Dir die Kosten für den Verwaltungsakt (Verpflichtungserklärung) und KV erstattet werden. Aber es interessiert mich natürlich auch. (Also halt uns auf den laufenden und veröffentliche bei Erfolg bitte die Begründungen) Da aber nirgendwo steht, daß die Abgabe der Verpflichtungserklärung automatisch die Visaerteilung "garantiert" habe ich ein schlechtes Gefühl.

Incomming-KV - hier der Rat oder meine Erfahrung: Erstmal nur einen Antrag ausfüllen und als Kopie den ganzen Unterlagen beifügen. Das hatte bei uns immer gereicht, auch wenn es sonst immer und immer andere Problemchen und Probleme gab. Selbstverständlich für uns war und ist, bei Visaerteilung und genauer Kenntnis der Reisedaten, diese Versicherung auch abzuschließen.

VFU

Vielleicht findet auch Mitglied t hoering die Zeit, eine kurzes Erfolgschancenstatment abzugeben !

_________________
- Wo hatte Honecker nur die ganzen Idioten versteckt -

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erich






Anmeldungsdatum: 19.12.2004
Beiträge: 194


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BeitragVerfasst am: 01.07.2005, 07:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei einer Incomming-KV von ADAC gibt es auch eine (Teil-) Rückerstattung, wenn die Reise nicht oder kürzer als geplant war. Wenn die Reise kürzer als vorgesehen war, reicht eine Kopie des Reisepasses mit Ein- und Ausreisestempel für die Teil-Rückerstattung der Prämie.

Erich

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t_hoering






Anmeldungsdatum: 26.12.2003
Beiträge: 27
Wohnort: Frankfurt/Main


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BeitragVerfasst am: 15.07.2005, 02:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zu Fällen, die man nicht kennt, soll man auch nichts sagen. Aber wenn VFU999 mich schon darum bittet, will ich es mal versuchen.

Mir ist nicht klar, was das Ziel des rechtlichen Vorgehens ist: ein Schengen - Visum, damit die Reise nach Deutschland doch noch möglich wird, oder nur eine Schadensersatzforderung?

Im ersten Fall, bietet sich nach einer Ablehnung, die nicht begründet wird, immer an, beim Auswärtigen Amt zu remonstrieren. So erfährt man jedenfalls die Gründe. Der übliche Rat von Anwälten lautet dann aber nicht zu klagen, sondern zu versuchen, den Antrag nachzubessern und die Ablehnungsgründe auszuräumen. In den meisten Fällen geht es ja um die Rückkehrbereitschaft. Da kann das Nachreichen von Verwurzelungsunterlagen schon hilfreich sein. Die zeigen, warum man gerade zurück nach Vietnam gehen wird (Arbeitsvertrag, eigenes Vermögen, eigene Familie dort etc.). In anderen Fällen sollte man, wenn man mit der Rückreise des Eingeladenen fest rechnet und es sich leisten kann, durchaus auch überlegen, Sicherheitsleistung anzubieten, zusätzlich zur Verpflichtungserklärung also eine Kaution zu erbringen, die verfällt, wenn der Ausländer doch hier bleibt. Ziel der ganzen Aktion ist entweder der Sichtvermerk oder aber, die Begründung der Ablehnung dem Auswärtigen Amt jedenfalls so schwer wie möglich zu machen. Kommt man dann immer noch nicht weiter, kann man natürlich klagen. Aber die Erfolgsquoten sind nicht gerade hoch. Das liegt vor allem daran, dass dem Außenministerium hier ein Ermessen zusteht, in welchem die Gerichte sich mit ihrer Überprüfung sehr zurückhalten. Am ehesten kommt man da noch ran, wenn das Konsulat von falschen Tatsachen ausging oder Interessen und Argumente völlig quer gewichtet hat. Verfahrens- oder Formfehler der Behörde im Einzelfall können oft geheilt werden oder führen auch nur zu einem Anspruch auf Neubescheidung. Da kann dann wieder eine Ablehnung herauskommen. Es sind also nicht viele Fälle, in denen dieser Weg erfolgreich ist.

Geht es nur noch um einen Amtshaftungsanspruch (Geld), dann müsste die Behördenentscheidung zunächst einmal falsch sein. Das wäre genau so zu bewerten wie oben die Frage nach einem Recht auf das Visum. Nur dass die Staatshaftungkammern kaum Ahnung von Ausländerrecht haben, da sie aus Zivilrichtern bestehen. Aber selbst wenn sie mal einen solchen Fehler bejahen (vielleicht auch unter dem Aspekt einer Falschberatung oder ähnlichem), bliebe das Argument, man hätte sich zuerst gegen die Versagung des Visums wehren müssen und könne jetzt nicht wegen des Schadens aus diesem selbst hingenommenen Zustand liquidieren. Auch hier sind die Chancen im Allgemeinen - und zum konkreten Fall kann ich eben nichts sagen - nicht gerade positiv zu bewerten.

Aber wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, kann man ja unabhängig von Erfolgsaussichten versuchen, Druck zu machen und auf einen Vergleich hoffen.

Nur nebenbei sollte man sich als Anwalt natürlich schon Gedanken machen, wer aktivlegitimiert ist, also ob thi-andreas oder doch seine Schwägerin klagen müsste. Seine Aussage, er werde Klage einreichen, hat mich da schon etwas überrascht. Wenn überhaupt, kann doch nur sie ein Visum bekommen.

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thi-andreas




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Beiträge: 139
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BeitragVerfasst am: 19.07.2005, 16:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hier geht es nicht darum ein Visum auf dem Klageweg zu erlangen. Es geht einfach darum meine Auslagen als Einladender zurück zu bekommen. Immerhin ist eine Verpflichtungserklärung nicht das Papier wert worauf sie geschrieben wurde.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 19.07.2005, 19:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« thi-andreas » hat folgendes geschrieben:
Es geht einfach darum meine Auslagen als Einladender zurück zu bekommen. Immerhin ist eine Verpflichtungserklärung nicht das Papier wert worauf sie geschrieben wurde.


Das Ausfüllen der VE und das bekommen eines Visums sind leider zwei verschiedene Schuhe.
Die Kosten für den Verwaltungsakt der Überprüfung deiner Bonität fallen ja auf jeden Fall an, egal, ob dann die Botschaft ein Visum erstellt oder nicht. Und ob die aktuell 25 Euro für die VE die tatsächlichen Kosten, die die ABH damit hat, deckt, wage ich zu bezweifeln.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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thi-andreas




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Beiträge: 139
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BeitragVerfasst am: 29.07.2005, 12:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der ganze Kram dauert gerade mal 5 Minuten.
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