Verfasst am:
18.04.2016, 04:27 Dokumentenübersetzung bei FZF
Hallo,
zur Familienzusammenführung müssen alle fremdsprachigen Dokumente ins Deutsche übersetzt werden, aber wie definiert die Übersetzung denn genau?
werden Übersetzungen bei Botschaft/ABH wie hier akzeptiert:
eine einfache (unbeglaubigte) Fotokopie des Originals + beglaubigte Übersetzung => beide zusammen angeheftet mit Eselsohr-Stempel,
(das Original wird separat zum Vergleich eingereicht)
oder muss es zwingend sein:
das Original + beglaubigte Übersetzung => beide zusammen angeheftet mit Eselsohr-Stempel