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 Familiengründung

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sflaris1964
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Alter: 59
Anmeldungsdatum: 29.10.2015
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BeitragVerfasst am: 29.10.2015, 19:54    Familiengründung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo und einen scchönen Abend,

Nach dem mich meine Ehefrau 2014 wegenn eines anderen Mannes verlassen hatte, bin ich auf dem Internetportal "OKCupid" auf "Brautschau. Daraufhin wurde ich von einer Vietnamesin angschrieben. Wir empfanden schon sehr zeitig sehr viel für einander. Im April diesen Jahres reiste ich nun nach Hanoi. Ab diesem Zeitpunkt fühlten wir uns nicht nur intellektuell sondern auch körperlich sehr stark anngezogen.

Wir erlebten einen sehr scchönen gemeinsamen Urlaub. Ein Schwangerschaftstest nach dem Urlaub war positiv und wir waren und sind sehr glücklich darüber. Im September war ich schließlich zum zweiten Mal in Vietnam. Meine Freundin hatte inzwischen die Scheidung vollzogen Somit konnte ich die Vaterschaft anerkennen. Soweit so gut.

Nun haben wir mit einigen Problemen zu kämpfen, die wir Schritt für Schritt lösen möchten:

1. Probleme mit dem Familiennamen des Kindes
Bei meiner Schließung der noch bestehenden Ehe hatte ich den Namen meiner noch Ehefrau angenommen. Erst nach der Scheidung kann ich wieder meinen Geburtsnamen annehmen. Wegen der Bürokratie und der Überlastung der Gerichte wird dieses erst nach dem voraussichtlichen Geburtstermin Anfang Januar sein. Somit stehen wir vor der Problematik einen Familiennamen zu geben. Welchen Namen kann unser Kind nach dem vietnamesischen Recht bekommen? Den Namen meiner Freundin, meinen aktuellen Familiennamen oder meinen Geburtsnamen? Am besten wäre es für uns, wenn wir meinen Geburtsnamen nach vietnamisischen Recht wählen könnten.Wesentlich wahrscheinlicher ist es jedoch, dass wir meinen aktuellen Familiennamen nehmen müssen und werden. Dieser Name wird auch dann auf der vietnamesischen Geburtsurkunde stehen. Nach einer Hochzeit können wir dann alle meinen Geburtsnamen nehmen. Da unsere Tochter wahrscheinlich neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die vietnnamesische Staatsbürgerschaft habben wird bekommt sie wahrscheinlich auch zwei Reisepässe. Wie wird dann nach der Heirat und dem geänderten Familiennamen das vietnamesische Namensrecht umgesetzt?

2. Meine Freundin hat eine 5 jährige Tochter
Die Tochter lebt seit der Geburt bei der Mutter. Der leibliche Vater hat sich seitdem nicht um den Unterhalt gekümmert. Lediglich Besuche fanden statt. Um schnell geschiedennnnn werden zu können stimmte meine Freundin auf Anraten ihres Anwaltes der Sorgerechtsübertragung auf den leiblichen Vater zu. Der Leibliche Vater lebt jedoch nicht mehr in Vietnam sondern in Japan. Auf Grund seiner Arbeit kann er sich nicht angemessen kümmern. Auch ist er bisher nicht seiner Pflicht zum Unnterhalt nachgekommen. Meine Freundin möchte nun wieder das Sorgerecht bekommen. Gibt es zu diesem Thema schon Erfahrungen oder Kenntnisse?

Der Text war lang und ich entschuldige mich schon einmal



Ich hoffe auf viele gute Antworten

Danke Sflaris

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Courti
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BeitragVerfasst am: 31.10.2015, 16:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich kann dir nur wenige deiner Fragen beantworten, aber vielleicht ist dir damit schon etwas geholfen:
Das Kind kann ohne weiteres deinen aktuellen, aber auch den Familiennamen deiner Freundin erhalten. Fraglich, ob auch dein ehemaliger Familienname direkt möglich ist.

Grundlage für die Sorgerechtgeschichte ist Artikel 84 des neuen Familienrechts. Eigentlich ist es nicht wohl eher nicht vorgesehen, dass derjenige das Sorgerecht hat, der vom Kind getrennt lebt. Eine einvernehmliche Lösung wird das einfachste sein.

_________________
Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 12.03.2016, 10:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Sflaris,

wenn das Thema noch aktuell ist kann ich dir evtl ein paar Tips geben.
Ich selber habe eine Tochter (noch) in VN. Habe den ganzen Akt mit Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige usw. durch.
Nächsten Monat kommen beide nach Deutschland.
Gruß
Roger

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sflaris1964
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BeitragVerfasst am: 22.03.2016, 22:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ein kleines Update

- die Kleine wurde ein Weihnachtsgeschenk, 25.12.2015
- wir haben eine vietnamesische Geburtsurkunde mit vietnamesischen Vornamen und eine deutsche Geburtsurkunde mit deutschen Vornamen sowie deutschen Pass
- meine Freundin und ihre erstgeborene Tochter haben nun ein Visum für Deutschland und ich hole alle Drei im April ab.

gruß Sflaris

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 23.05.2016, 20:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Sflaris,

erst mal noch herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs, hoffe ihr seid gut hier angekommen und es geht es allen gut.
Seid Mitte April sind nun auch meine beiden Mädels hier in Deutschland. Die Kleine ist mittlerweile 8 Monate alt.
Leider hat sie noch keine deutsche Geburtsurkunde.

Wenn ich deinen Beitrag
Zitat:
- wir haben eine vietnamesische Geburtsurkunde mit vietnamesischen Vornamen und eine deutsche Geburtsurkunde mit deutschen Vornamen sowie deutschen Pass

richtig verstehe, dann lautet der Vorname auf der vietnamesischen Geburtsurkunde anders als der auf der Deutschen Geburtsurkunde ? Ihr habt also bei der Geburtsanzeige einen anderen bzw zusätzlichen Vornamen gewählt?

Genau das hatten wir auch getan, zum vietnamesischen Vornamen haben wir bei der dt. Geburtsanzeige noch einen dt Vornamen angegeben und dies begründet. Nun macht mein einheimisches Standesamt Probleme. Sie sagen der zusätzliche deutsche Vorname sei nicht möglich da er auf der vietnamesischen nicht genannt ist und sie wüssten nicht auf welcher Basis das Konsulat in HCM den Pass (inkl. dt. Vornamen) ausgestellt hat.

Ich habe widersprochen und darauf aufmerksam gemacht, daß ja selbst das Formular zur Geburtsanzeige diesen Fall erwähnt. Auf der website des Standesamt 1 Berlin sind auch Hinweise zu finden. Leider habe ich keine rechtliche Basis dafür gefunden.
Das war vor zwei Wochen, eine zwischenzeitliche Anfrage per email blieb unbeantwortet.

Für Hilfe oder Hinweise in der Sache bin ich dankbar

Gruß
Roger

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sflaris1964
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BeitragVerfasst am: 02.06.2016, 06:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Roger,

zunächst erst einmal Entschuldigung für die lange Zeit von der Anfrage bis zur Antwort.

Das Problem ist hierbei, dass in Vietnam nur vietnamesische Vornamen akzeptiert werden. Wir wollten den deutschen Namen in Hanoi ins Geburtenregister eintragen lassen und alle Formulare dementsprechend schon ausgefüllt. Und dann kam die Aussage "Don't go, Can not" . Botschaft angemailt. Und von dort kam die Antwort, kein Problem: es werde lediglich die vietnamesische Geburtsurkunde mit Namen der Mutter und Datum und Uhrzeit der Geburt in der Urkunde benötigt. Das war einfach, da ich vorher schon bei der gleichen Mitarbeiterin die Vaterschaftsanerkennung gemacht hatte.

Wir hatten schon vorher einen Termin für die Botschaft ausgemacht. Und bei diesem Termin schrieb die Mitarbeiterin rein zur Ergänzung, dass aus rechtlichen Gründen in Vietnam ich nicht als Vater und unsere Tochter nicht einen deutschen Namen haben kann. Wir haben also auch eine Namenserklärung mit angegeben.

Diese Namenserklärung ist bindend gewesen und somit hatte ich auch keine Probleme mit dem Namen in der deutschen Geburtsurkunde.

Habt ihr inzwischen eine deutsche Geburtsurkunde?



sflaris

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 02.06.2016, 19:16    Wird schon werden... Antworten mit ZitatNach oben

Hi Sflaris,

im Prinzip war es bei uns gleich, nur daß wir die Namenserklärung schon selbst geschrieben zum Konsulat mitgebracht hatten.
Nur eben hatte mein Standesamt zuerst gesagt daß ein anderer bzw. zusätzlicher deutscher Vorname nicht geht. Ich hatte ja dann widersprochen etc.
Nachdem ich nach zwei weiteren Wochen sehr diplomatisch die Beschwerdemöglichkeit (bei der Standesamtaufsicht) hab durchklingen lassen und der Beamtin vorgeschlagen habe sich beim Standesamt 1 in Berlin zu erkundigen, scheint der nun Weg geebnet. Wenn nächste Woche die Sachbearbeiterin wieder da ist, soll die Beurkundung von Statten gehen.
Das sind dann mehr als 5 Monate nach Aufnahme der Geburtsanzeige in HCM Mit den Augen rollen

Habt ihr die AE schon ? Gleich für drei Jahre? Ist wichtig, damit sie bei der GKV angenommen wird.

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