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Florian
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Verfasst am:
31.01.2017, 12:51 Binationale Ehe, Staatsangehörigkeit der Kinder |
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Hallo,
die Frage wurde glaube ich früher schon so ähnlich mehrfach diskutiert, aber ich habe das nicht wieder gefunden. Ausserdem gibts vieleicht aktuellere Infos und Erfahrungen, deshalb stell ich die Frage einfach nochmal.
Meine Frau ist Vietnamesin, ich bin Deutscher. Unsere Kinder sind Deutsche, sie sind nicht in Vietnam geboren, und haben daher nicht automatisch die vietnamesische Staatsagehörigkeit erhalten.
Wir möchten nun aber doch für sie die vietnamesische St.angeh. beantragen, aber natürlich die deutsche behalten.
Ums noch etwas komplizierter zu machen leben wir in der Schweiz.
Was sind die Regeln und Verfahren?
Von deutscher Seite wird, soweit ich das verstanden habe, verlangt, dass wir eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, bevor wir die vietnamesische St. beantragen, damit die deutsche nicht verloren geht.
Ist das richtig? Und ist das eher eine Formsache, oder gibt es die Möglichkeit, dass diese Genehmigung verweigert wird? Und habe ich es richtig verstanden, dass die Kinder dann beide Staatsangehörigkeiten behalten können, und sich nicht bei Volljährigkeit entscheiden müssen?
Von vietnamesischer Seite lauten die Infos bislang, dass das nicht weiter kompliziert sei, man beantragt einfach einen vietnamesischen Pass für die Kinder und das wars. Auch sei es kein Problem, 2 Staatsangehörigkeiten zu behalten.
Ich hätte irgendwie erwartet, dass man zunächst die Staatsangehörigkeit beantragt, und dann den Pass, stimmt das also, dass das in einem Aufwasch geht? Und wirklich kein Problem mehr mit Doppelstaatsangehörigkeit?
Vielen Dank für Infos und Erfahrungen!
Florian
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
31.01.2017, 13:46 (Kein Titel) |
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Kinder können die VN STA durch Registrierung erhalten. Dazu müssen beide Elternteile vor dem Volkskomitee/Botschaft erklären, das das Kind die VN STA bekommen soll.
Das ist gleichwertig dem Erwerb durch Geburt und man wird damit auf Lebenszeit Doppelstaatler.
Wenn das aus deutscher Sicht vor dem 16 Lebensjahr erfolgt ist auf deutscher Seite nichts notwendig.
Zumindest bei der Botschaft in Berlin scheint das allerdings nicht möglich zu Sein. Meine Frau und ich haben es mehrmals versucht, und wir haben immer nur die Antwort erhalten das das nicht geht, da das Kind schon deutsch ist. Kann allerdings auch daran liegen, das wir kein Teegelt dabei hatten.
Zitat:
Von deutscher Seite wird, soweit ich das verstanden habe, verlangt, dass wir eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, bevor wir die vietnamesische St. beantragen, damit die deutsche nicht verloren geht.
Des gilt, wenn man eine zweite STA durch Einbürgerung erwerben will. Die Genehmigung ist allerdings kein Selbstläufer, man braucht schon sehr gute Gründe um sie zu bekommen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Florian
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Verfasst am:
31.01.2017, 13:58 (Kein Titel) |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Kinder können die VN STA durch Registrierung erhalten. Dazu müssen beide Elternteile vor dem Volkskomitee/Botschaft erklären, das das Kind die VN STA bekommen soll.
Das ist gleichwertig dem Erwerb durch Geburt und man wird damit auf Lebenszeit Doppelstaatler.
Wenn das aus deutscher Sicht vor dem 16 Lebensjahr erfolgt ist auf deutscher Seite nichts notwendig.
Ok, das hört sich ja gut an, d.h. dass die Sache mit der Beibehaltungsgenehmigung nicht auf uns zutrifft. Könntest du mir noch sagen, wo ich das von dir beschriebene im Gesetz etc. nachlesen kann? Ich habe das noch nicht gefunden...
Danke nochmal, und Grüsse!
Florian
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
31.01.2017, 14:35 (Kein Titel) |
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Artikel 16 Punkt 2 vietnamesisches Staatsangehörigkeitsgesetz. Hab leider keine öffentlich zugängliche deutsche Quelle wo man das Gesetz komplett findet.
Zitat:
2. Ein Kind, das einen Elternteil hat, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt, während der andere Elternteil im Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist, hat die vietnamesische Staatsangehörigkeit, sofern beide Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung der Geburt ihr schriftliches Einverständnis hierzu erklärt haben. In Fällen, in denen das Kind innerhalb des vietnamesischen Hoheitsgebietes geboren wird und in denen die Eltern keine Einigung über die Staatsangehörigkeit des Kindes er-zielen, hat das Kind die vietnamesische Staatsangehörigkeit.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Florian
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Beiträge: 1920
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Verfasst am:
31.01.2017, 14:45 (Kein Titel) |
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Super, danke!
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Wenn das aus deutscher Sicht vor dem 16 Lebensjahr erfolgt ist auf deutscher Seite nichts notwendig.
Weisst du auch wo ich das hier im deutschen Recht nachlesen kann?
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
31.01.2017, 15:33 (Kein Titel) |
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Im Staatsangehörigkeitsgesetz
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Zuletzt bearbeitet von garfield2008 am 31.01.2017, 17:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Florian
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Verfasst am:
31.01.2017, 15:45 (Kein Titel) |
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Ja, das dachte ich mir Ich finde halt keinen Paragraph, der das explizit sagt. Ich vermute, dass §4 (1) "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." die relevante Passage ist? Da steht halt nicht explizit darüber, dass auch eine 2. Staatsangehörigkeit daran nichts ändert.
Ok, aber soweit hilft mir das alles sehr weiter, vielen Dank! Ich werde dann mal berichten, was die Praxis ergeben hat.
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
31.01.2017, 15:53 (Kein Titel) |
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Richtig. Geburtserwerb hat bei der deutschen Prio.
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andy
Gast
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227
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Verfasst am:
01.02.2017, 08:14 (Kein Titel) |
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Hallo Florian,
hat das einen bestimmten Grund, warum ihr für eure Kinder die vietnamesische Staatsangehörigkeit anstrebt? Hat man dadurch Vorteile?
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Guz
Gast
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Beiträge: 58
Wohnort: Dülmen
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Verfasst am:
01.02.2017, 15:36 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
... hat die vietnamesische Staatsangehörigkeit, sofern beide Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung der Geburt ihr schriftliches Einverständnis hierzu erklärt haben.
Auch wenn es bei uns noch zu früh ist, wissen möchte mann es ja trotzdem:
Heißt das, ein in DE geborenes Kind bei DE+VN Eltern hat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft + bei zusätzlichem ausfüllen eines Antrags(?) auch die vietnamesiche?
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garfield2008
Moderator
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Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
01.02.2017, 16:38 (Kein Titel) |
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Kein Antrag, Registrieren der Geburt bei der Botschaft und dann Pass beantragen.
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
01.02.2017, 17:46 (Kein Titel) |
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Das würde auf eine doppelte Staatsbürgerschaft hinauslaufen.
Ich denke die gibt es für Vietnamesen nicht.
Jedenfalls war der Erwerb der deutschen bei Bekannten zwingend mit der Abgabe der vietnamesischen verbunden.
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
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Verfasst am:
01.02.2017, 20:09 (Kein Titel) |
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Seit dem neuen VN STA Gesetz von 2010 ist das für Kinder möglich. Ansonsten geht VN genau wie D nur von einer STA in der Regel aus.
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
01.02.2017, 22:34 (Kein Titel) |
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Danke.
Also kein gleiches Recht für alle.
Aber praktisch gesehen ist das den meisten wohl egal. Meine Frau ist vn Staatsbürgerin geblieben, ihre Freundin hat die dt.
Ich schreibe bewußt Staatsbürgerschaft, denn Vietnamesen bleiben sie allemal, auch aus eigener Überzeugung.
Unsere Kinder haben keinerlei Ambitionen zur vn Staatsbürgerschaft, trotz Bindung an Land und Familie.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft entspricht m. E. nur den Ambitionen der Eltern.
Ich verstehe das Bedürfnis nicht - weil es keine wesentlichen Vorteile gibt.
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Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
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Verfasst am:
02.02.2017, 09:38 (Kein Titel) |
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« andy » hat folgendes geschrieben:
hat das einen bestimmten Grund, warum ihr für eure Kinder die vietnamesische Staatsangehörigkeit anstrebt? Hat man dadurch Vorteile?
Praktische Vorteile hat das nicht, solange wir in Europa wohnen. Aber falls die Kinder später mal in Vietnam leben und arbeiten wollen, dann natürlich schon.
Ausserdem, unsere Kinder haben eine vietnamesische Mutter, Grosseltern, Onkel, sie sind so vietnamesisch, wie sie deutsch sind. Ich finde es normal dass sie dann auch die Staatsangehörigkeit haben.
Ob ihnen das später mal wirklich wichtig oder nützlich sein wird, weiss ich natürlich jetzt noch nicht. Vielleicht ja aber doch, und dann würden sie wohl ziemlich sauer auf uns Eltern sein, hätten wir damals entschieden dass das nicht wichtig sei oder wären wir zu faul gewesen, um uns um die Papiere zu kümmern.
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