Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 Binationale Ehe, Staatsangehörigkeit der Kinder

Neues Thema eröffnenDieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.
Autor Nachricht
Florian




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


blank.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 12:51    Binationale Ehe, Staatsangehörigkeit der Kinder Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

die Frage wurde glaube ich früher schon so ähnlich mehrfach diskutiert, aber ich habe das nicht wieder gefunden. Ausserdem gibts vieleicht aktuellere Infos und Erfahrungen, deshalb stell ich die Frage einfach nochmal.

Meine Frau ist Vietnamesin, ich bin Deutscher. Unsere Kinder sind Deutsche, sie sind nicht in Vietnam geboren, und haben daher nicht automatisch die vietnamesische Staatsagehörigkeit erhalten.

Wir möchten nun aber doch für sie die vietnamesische St.angeh. beantragen, aber natürlich die deutsche behalten.

Ums noch etwas komplizierter zu machen leben wir in der Schweiz.

Was sind die Regeln und Verfahren?

Von deutscher Seite wird, soweit ich das verstanden habe, verlangt, dass wir eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, bevor wir die vietnamesische St. beantragen, damit die deutsche nicht verloren geht.

Ist das richtig? Und ist das eher eine Formsache, oder gibt es die Möglichkeit, dass diese Genehmigung verweigert wird? Und habe ich es richtig verstanden, dass die Kinder dann beide Staatsangehörigkeiten behalten können, und sich nicht bei Volljährigkeit entscheiden müssen?

Von vietnamesischer Seite lauten die Infos bislang, dass das nicht weiter kompliziert sei, man beantragt einfach einen vietnamesischen Pass für die Kinder und das wars. Auch sei es kein Problem, 2 Staatsangehörigkeiten zu behalten.

Ich hätte irgendwie erwartet, dass man zunächst die Staatsangehörigkeit beantragt, und dann den Pass, stimmt das also, dass das in einem Aufwasch geht? Und wirklich kein Problem mehr mit Doppelstaatsangehörigkeit?

Vielen Dank für Infos und Erfahrungen!
Florian

HiddenBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 13:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Kinder können die VN STA durch Registrierung erhalten. Dazu müssen beide Elternteile vor dem Volkskomitee/Botschaft erklären, das das Kind die VN STA bekommen soll.
Das ist gleichwertig dem Erwerb durch Geburt und man wird damit auf Lebenszeit Doppelstaatler.
Wenn das aus deutscher Sicht vor dem 16 Lebensjahr erfolgt ist auf deutscher Seite nichts notwendig.
Zumindest bei der Botschaft in Berlin scheint das allerdings nicht möglich zu Sein. Meine Frau und ich haben es mehrmals versucht, und wir haben immer nur die Antwort erhalten das das nicht geht, da das Kind schon deutsch ist. Kann allerdings auch daran liegen, das wir kein Teegelt dabei hatten.

Zitat:
Von deutscher Seite wird, soweit ich das verstanden habe, verlangt, dass wir eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, bevor wir die vietnamesische St. beantragen, damit die deutsche nicht verloren geht.

Des gilt, wenn man eine zweite STA durch Einbürgerung erwerben will. Die Genehmigung ist allerdings kein Selbstläufer, man braucht schon sehr gute Gründe um sie zu bekommen.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Florian




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


blank.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 13:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Kinder können die VN STA durch Registrierung erhalten. Dazu müssen beide Elternteile vor dem Volkskomitee/Botschaft erklären, das das Kind die VN STA bekommen soll.
Das ist gleichwertig dem Erwerb durch Geburt und man wird damit auf Lebenszeit Doppelstaatler.
Wenn das aus deutscher Sicht vor dem 16 Lebensjahr erfolgt ist auf deutscher Seite nichts notwendig.


Ok, das hört sich ja gut an, d.h. dass die Sache mit der Beibehaltungsgenehmigung nicht auf uns zutrifft. Könntest du mir noch sagen, wo ich das von dir beschriebene im Gesetz etc. nachlesen kann? Ich habe das noch nicht gefunden...

Danke nochmal, und Grüsse!
Florian

HiddenBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 14:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Artikel 16 Punkt 2 vietnamesisches Staatsangehörigkeitsgesetz. Hab leider keine öffentlich zugängliche deutsche Quelle wo man das Gesetz komplett findet.

Zitat:
2. Ein Kind, das einen Elternteil hat, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt, während der andere Elternteil im Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist, hat die vietnamesische Staatsangehörigkeit, sofern beide Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung der Geburt ihr schriftliches Einverständnis hierzu erklärt haben. In Fällen, in denen das Kind innerhalb des vietnamesischen Hoheitsgebietes geboren wird und in denen die Eltern keine Einigung über die Staatsangehörigkeit des Kindes er-zielen, hat das Kind die vietnamesische Staatsangehörigkeit.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Florian




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


blank.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 14:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Super, danke!

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Wenn das aus deutscher Sicht vor dem 16 Lebensjahr erfolgt ist auf deutscher Seite nichts notwendig.


Weisst du auch wo ich das hier im deutschen Recht nachlesen kann?

HiddenBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 15:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Im Staatsangehörigkeitsgesetz Winken
_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.


Zuletzt bearbeitet von garfield2008 am 31.01.2017, 17:52, insgesamt einmal bearbeitet

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Florian




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


blank.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 15:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, das dachte ich mir Smilie Ich finde halt keinen Paragraph, der das explizit sagt. Ich vermute, dass §4 (1) "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." die relevante Passage ist? Da steht halt nicht explizit darüber, dass auch eine 2. Staatsangehörigkeit daran nichts ändert.

Ok, aber soweit hilft mir das alles sehr weiter, vielen Dank! Ich werde dann mal berichten, was die Praxis ergeben hat.

HiddenBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 31.01.2017, 15:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Richtig. Geburtserwerb hat bei der deutschen Prio.
_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
andy
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227


blank.gif

BeitragVerfasst am: 01.02.2017, 08:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Florian,

hat das einen bestimmten Grund, warum ihr für eure Kinder die vietnamesische Staatsangehörigkeit anstrebt? Hat man dadurch Vorteile?

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Guz
Gast



Geschlecht:
Alter: 32
Anmeldungsdatum: 21.08.2016
Beiträge: 58
Wohnort: Dülmen


germany.gif

BeitragVerfasst am: 01.02.2017, 15:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
... hat die vietnamesische Staatsangehörigkeit, sofern beide Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung der Geburt ihr schriftliches Einverständnis hierzu erklärt haben.


Auch wenn es bei uns noch zu früh ist, wissen möchte mann es ja trotzdem:
Heißt das, ein in DE geborenes Kind bei DE+VN Eltern hat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft + bei zusätzlichem ausfüllen eines Antrags(?) auch die vietnamesiche?

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 01.02.2017, 16:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Kein Antrag, Registrieren der Geburt bei der Botschaft und dann Pass beantragen.
_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Micha L






Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig


blank.gif

BeitragVerfasst am: 01.02.2017, 17:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das würde auf eine doppelte Staatsbürgerschaft hinauslaufen.
Ich denke die gibt es für Vietnamesen nicht.
Jedenfalls war der Erwerb der deutschen bei Bekannten zwingend mit der Abgabe der vietnamesischen verbunden.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 01.02.2017, 20:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Seit dem neuen VN STA Gesetz von 2010 ist das für Kinder möglich. Ansonsten geht VN genau wie D nur von einer STA in der Regel aus.
_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Micha L






Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig


blank.gif

BeitragVerfasst am: 01.02.2017, 22:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke.
Also kein gleiches Recht für alle.

Aber praktisch gesehen ist das den meisten wohl egal. Meine Frau ist vn Staatsbürgerin geblieben, ihre Freundin hat die dt.
Ich schreibe bewußt Staatsbürgerschaft, denn Vietnamesen bleiben sie allemal, auch aus eigener Überzeugung.

Unsere Kinder haben keinerlei Ambitionen zur vn Staatsbürgerschaft, trotz Bindung an Land und Familie.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft entspricht m. E. nur den Ambitionen der Eltern.
Ich verstehe das Bedürfnis nicht - weil es keine wesentlichen Vorteile gibt.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
Florian




Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


blank.gif

BeitragVerfasst am: 02.02.2017, 09:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« andy » hat folgendes geschrieben:
hat das einen bestimmten Grund, warum ihr für eure Kinder die vietnamesische Staatsangehörigkeit anstrebt? Hat man dadurch Vorteile?


Praktische Vorteile hat das nicht, solange wir in Europa wohnen. Aber falls die Kinder später mal in Vietnam leben und arbeiten wollen, dann natürlich schon.

Ausserdem, unsere Kinder haben eine vietnamesische Mutter, Grosseltern, Onkel, sie sind so vietnamesisch, wie sie deutsch sind. Ich finde es normal dass sie dann auch die Staatsangehörigkeit haben.

Ob ihnen das später mal wirklich wichtig oder nützlich sein wird, weiss ich natürlich jetzt noch nicht. Vielleicht ja aber doch, und dann würden sie wohl ziemlich sauer auf uns Eltern sein, hätten wir damals entschieden dass das nicht wichtig sei oder wären wir zu faul gewesen, um uns um die Papiere zu kümmern.

HiddenBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenDieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.0525s (PHP: 67% - SQL: 33%) | SQL queries: 19 | GZIP enabled | Debug on ]