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 Binationale Ehe, Staatsangehörigkeit der Kinder

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Courti
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BeitragVerfasst am: 20.02.2017, 18:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« andy » hat folgendes geschrieben:
Als einer der Gründe wurde genannt, dass sie in Vietnam dann als Vietnamesen gelten (logisch) und in einem Rechtsstreit keinerlei Hilfe von deutscher Seite (Botschaft) erhalten könnten.

Naja, du siehst es ja gerade in der Türkei am Beispiel des inhaftierten Journalisten Deniz Yücel. Auch hier hat sich die Botschaft eingeschaltet, obwohl er neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitze.
Es gab aber damals als Entführungen deutscher Staatsbürger in Krisenregionen im medialen Fokus standen durchaus die Forderung, dass sich hier Deutschland beim Freikaufen zurückhält, wenn noch weitere Staatsbürgerschaften bestehen. Ich weiss jedoch nicht, wie diese Diskussion endete - und ich glaube auch, dass das für Normalbürger doch recht konstruierte Fälle sind, die bei der Entscheidung für oder gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft kaum eine Rolle spielen sollten.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 20.02.2017, 20:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zum Thema des Türken kam gerade was im Deutschlandfunk. Sinngemäß kam da raus, das es der Botschaft nicht möglich, ist mehr als eine Zahnbürste ins Gefängnis zu bringen. Selbst über einen Anwalt bekommen sie keine Akteneinsicht, die sie bekommen würde, wenn er nur Deutscher wäre.

Aber die ganze Diskussion über die Vor und Nachteile der doppelten STA gehört eher ins Userforum.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Vierteldeutscher
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BeitragVerfasst am: 28.02.2017, 23:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich kann Florian nur zustimmen, für die Kinder hat die doppelte Staatsangehörigkeit ja erstmal keine Nachteile. Das Abmelden ist zwar dann auch wieder mit Kosten verbunden, aber wer weiss schon was in 18 Jahren richtig ist. Noch dazu hat unser Meldeamt von vornherein die vietnam. Staatsangehörigkeit unterstellt.

Ich habe das ganz problemlos über das Frankfurter Konsulat in 2015 gemacht.
- Formulare heruntergeladen, meine Frau hat zum Ausfüllen noch einige Male dort angerufen
- die deutsche Geburtsurkunde, unsere vietnam. Heiratsurkunde und unsere Pässe in Original und Kopie, Passbilder, sie haben noch nicht einmal die Beglaubigung der dt. Dokumente gefordert.
Dann früh nach Frankfurt ins Konsulat mit Kind, Antrag auf Geburtsurkunde und Reisepass, Bearbeitungsgebühr in Bar, vielleicht 15min Smalltalk am Schalter, ich wurde gefragt ob ich einverstanden sei. Und nachmittag zum Abholen von Geburtsurkunde und Reisepass.

Meine Frau ist dann ganz problemlos nach VN mit vn. Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung und unser Kind mit 2 Pässen zu den Schwiegereltern gefahren.

Wer jetzt für deinen speziellen Fall zuständig ist???
Der Kontakt mit dem Konsulat persönlich oder telefonisch war für uns eigentlich immer problemlos. Ein Anruf in Frankfurt kostet ja nicht die Welt.

Viel Glück!

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 01.03.2017, 06:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Vierteldeutscher » hat folgendes geschrieben:
Das Abmelden ist zwar dann auch wieder mit Kosten verbunden, aber wer weiss schon was in 18 Jahren richtig ist.


Hier bringst du etwas durcheinander. Im Threat ging es um Kinder, die eine doppelte STA auf Lebenszeit erhalten können.
Die Optionsregelung, wo man sich mit 18 Jahren für eine STA entscheiden muss gillt nur für Kinder, wo beide Eltern Ausländer sind, und das Kind die deutsche STA auf Grund der Geburt in Deutschland und dem Aufenthatlsstatus der Eltern in Deutschland bekommen haben. Beim Fall D/VN Eltern ist es egal, wo auf dieser Welt das Kind geboren wurde, Nach Registrierung der Geburt in VN hat das Kind zwei Staatsangehörigkeiten auf Lebenszeit. Manschmal auch noch eine dritte Winken

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Vierteldeutscher
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BeitragVerfasst am: 01.03.2017, 12:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
ier bringst du etwas durcheinander.


Immo habe ich die doppelte STA auf Lebenszeit auch so verstanden, dass man eine davon aus freiwilligen Zwang heraus wieder abgeben kann. Deutsches STA-gesetz verbietet z.B. den Wehrdienst in einer ausländ. Armee außerhalb der NATO, und nennt einige andere Gründe aus denen man die deutsche STA verlieren kann. Der Doppelstaatler wird ja, durch die per Gerichtsbeschluss verfügte Ausbürgerung, nicht staatenlos.
Das ist immo der Haken an der Doppelten STA, um den es hier geht.

Als krasses Beispiel: Ich kenne einen Türken der schon 20 Jahre in Dtl. lebt und nur deshalb die türkische STA behält, da er mit Absicht vergaß seinen Wehrdienst in der Türkei abzuleisten, bzw. die Befreiungsgebühr zu zahlen. Nun ist er zu alt, die Türkei läßt ihn nicht ziehen, ohne daß er vorher seine Strafe wegen Wehrdienstverweigerung abgesessen hat.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 01.03.2017, 13:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Vierteldeutscher » hat folgendes geschrieben:
Immo habe ich die doppelte STA auf Lebenszeit auch so verstanden, dass man eine davon aus freiwilligen Zwang heraus wieder abgeben kann.

Zitat:
Freiwillige Abgabe ist nicht vorgesehen. Auch nicht für Doppelstaatler.
Deutsches STA-gesetz verbietet z.B. den Wehrdienst in einer ausländ. Armee außerhalb der NATO,

Das gilt aber nicht für Doppelstaatler, wenn die zweite STA durch Geburt erworben wurde.

@all, bitte die Diskussion über die Vor- und Nachteile der doppelten STA ins Userforum verlegen. In diesem Unterforum geht es um konkrete Fragen zur Rechtslage und nicht um persönliche Befindlichkeiten o.ä.
Da sich der Thread schlecht trennen lässt mache ich hier jetzt zu, da die eigentliche Frage beantwortet ist.



Edit von Courti: Eine Rückmeldung von Florian zu den Erfahrungen mit diesem Thema gibt es hier.

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