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 Hochzeit in DK, Vor- & Nachbereitung

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Guz
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BeitragVerfasst am: 05.07.2017, 06:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« littleme » hat folgendes geschrieben:
Einziges Problem jetzt: Einen Termin zu bekommen.

Ist das bei euch auch so schwer? Anscheinend muss man den 12 Wochen vorher in Hanoi beantragen. Das Generalkonsulat in Ho Chi Minh hat zwar ein Online-Interface, das spuckt aber auch nur sehr späte Termine (in 3 Monaten) aus. Ist das normal?


Jain.
Nach einer wunderschönen Hochzeitsfeier im Mai war der frühestmögliche Prüfungstermin für A1 leider Mitte Juni gewesen. Mittlerweile hat meine Frau ihr Zertifikat schon in den Händen und natürlich umgehend einen Termin bei der deutschen Botschaft in Hanoi beantragt (normalerweise eine Frage von Tagen laut deren Auskunft).
Gestern Abend kam die Mail: Termin in gut 6 Wochen.
Das heißt nach fast 2 Monaten warten auf einen Prüfungstermin nochmal 1,5 Monate warten auf einen Termin für den Antrag, der dann wiederum ca. 3 Monate dauert.
Generell glaube ich also ja, warten ist normal. Traurig

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offi
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BeitragVerfasst am: 08.07.2017, 05:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Generell glaube ich also ja, warten ist normal.

und dann geht das nach Deutschland zur Ausländerbehörde. Die muss eine Stellungnahme abgeben. Ich habe die Papiere dazu Anfang Januar abgegeben. (bin extra dafür nach Deutschland geflogen) Am 15.Mai durfte ist sie dann einreisen.

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Maximilian
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BeitragVerfasst am: 10.07.2017, 14:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« littleme » hat folgendes geschrieben:
Einziges Problem jetzt: Einen Termin zu bekommen.

Ist das bei euch auch so schwer? Anscheinend muss man den 12 Wochen vorher in Hanoi beantragen. Das Generalkonsulat in Ho Chi Minh hat zwar ein Online-Interface, das spuckt aber auch nur sehr späte Termine (in 3 Monaten) aus. Ist das normal?



Für ein Schengen-Visum kann der Vorlauf in der "Hochsaison" schon mal mehrere Monate dauern. Einen Termin für das Ehegattennachzug-Visum bekommt man jedoch kurzfristig. Wir haben den in Hanoi innerhalb 1 Woche bekommen (im April). Da wir in Vietnam geheiratet haben, warten wir jetzt auf das Ergenis der "Echtheitsprüfung" der Heiratsurkunde. Standardbearbeitungszeit ist 4-5 Monate derzeit.

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Guz
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BeitragVerfasst am: 10.07.2017, 16:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Maximilian » hat folgendes geschrieben:
Einen Termin für das Ehegattennachzug-Visum bekommt man jedoch kurzfristig. Wir haben den in Hanoi innerhalb 1 Woche bekommen (im April).


Wie gesagt, Stand Juni liegt die Wartezeit für einen Termin bei 6 Wochen beim Ehegattennachzug-Visum, natürlich auch in Hanoi.

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Maximilian
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BeitragVerfasst am: 10.07.2017, 17:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Guz » hat folgendes geschrieben:
Wie gesagt, Stand Juni liegt die Wartezeit für einen Termin bei 6 Wochen beim Ehegattennachzug-Visum, natürlich auch in Hanoi.


Interessant! Wie gesagt ging das im April ohne Wartezeit. Die Botschaft in Hanoi hatte mir das vorab auch so bestätigt:

"Sehr geehrter Herr .....,

Bei Terminen für Familienzusammenführung gibt es keine Wartezeiten. Sie sollten daher erst den Antrag stellen, wenn die Heiratsurkunde vorliegt."

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Guz
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BeitragVerfasst am: 11.07.2017, 06:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Maximilian » hat folgendes geschrieben:
"Sie sollten daher erst den Antrag stellen, wenn die Heiratsurkunde vorliegt."


Das ist korrekt - Wenn man den Termin ohne guten Grund nicht wahrnimmt oder absagt, gibt es 3 Monate Sperre.
Deshalb haben wir auch erst einen Termin angefragt, als das letzte Dokument vorlag, auch wenn wir den wahrscheinlichen Stichtag schon lange wussten.

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Guz
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BeitragVerfasst am: 02.08.2017, 06:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wir fragen uns grade (bzw der Antrag verlangt eine Auskunft diesbezüglich) wie es mit dem Versicherungsschutz in DE aussieht.
Als Tourist schließt man eine Auslandskrankenversicherung ab um nach DE zu kommen, klar.
Meine Versicherung (Viactiv) würde meine Frau künftig über mich mitlaufen lassen, nur dafür muss Sie erst hier gemeldet sein. Diese Zusage habe ich auch schriftlich - reicht das oder benötigt man für das FZF-Visum auch eine klassische Auslandskrankenversicherung?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 02.08.2017, 07:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Einfach reinschreiben Familienversicherung oder PKV ab Wohnsitznahme in D.
Das muss nicht weiter nachgewiesen werden, da man dazu gesetzlich verpflichtet ist. Das weis auch die Botschaft. Das Antragsformular ist für alle möglichen Visaanträge, so das dort durchaus Fragen drin stehen, die für eine Familienzusammenführung nicht von Belang sind, z.B. Einkommen beim Familienzusammenführung zu Deutschen.

Eine Auslandskrankenversicherung oder Inkommingversicherung leitet nicht, wenn die Einreise zum Daueraufenthalt erfolgt und braucht daher nicht abgeschlossen werden. Ihr meldet der Kankenkasse einfach die Wohnsitznahme ab Tag x, auch wenn die AE erst beantragt wurde.
Die Krankenkassenpflicht besteht ab dem ersten Tag des Aufenthalts, nicht erst ab erteilung der AE. Bei gesetzlichen Kassen gibt es da im Normalfall keine Probleme, die privaten verweisen öfters mal auf die Incoming, die aber in diesem Fall nicht zuständig ist.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Guz
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BeitragVerfasst am: 02.10.2017, 12:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wie üblich hat dein Rat sehr geholfen garfield, danke dafür. =)

Laut telefonischer Rückmeldung durch die Botschaft wird meine Frau nächste Woche ihr Visum abholen können & im November dann letztendlich hier sein! =)

Ich weiß ehrlich gesagt sowieso noch nicht wirklich was wir dann machen müssen außer erstmal zum Bürgerbüro zu gehen und sie dort zu melden.
Was noch alles so zu tun ist, wird uns dann hoffentlich dort mitgeteilt.

Zudem kommt hinzu, das meine Adresse in den Anträgen (Mietwohnung) bis zu ihrer Ankuft veraltet ist, wir haben uns Eigentum in einer anderen Stadt (& anderer Kreis inkl. anderen Behörden) gekauft. Hoffe das es dadurch keine zusätzlichen Probleme gibt.

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littleme
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BeitragVerfasst am: 07.10.2017, 09:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

super... dann ist ja alles gut gelaufen bei euch.

wie lange hat es bei euch vom Botschaftstermin bis zum Visum gedauert? Ich hatte gelesen, dass es 6-8 Wochen dauert, aber auf der Botschaftsseite steht jetzt 8-12 Wochen.

Mit Warten auf den Konsulartermin in HCM sind wir jetzt schon bei knapp 5 Monaten. Hätte gedacht, dass es schneller gehen würde, aber auch nicht mit den Wartezeiten für einen Beantragungstermin gerechnet.

Wenn deine Frau dann hier ist musst du glaube ich

1) Krankenkasse anmelden
2) Bei der Verwaltung ihren neuen Wohnsitz melden
3) Bei der Ausländerbehörde ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen

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Maximilian
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BeitragVerfasst am: 12.10.2017, 13:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Einfach reinschreiben Familienversicherung oder PKV ab Wohnsitznahme in D.
Das muss nicht weiter nachgewiesen werden, da man dazu gesetzlich verpflichtet ist. Das weis auch die Botschaft. Das Antragsformular ist für alle möglichen Visaanträge, so das dort durchaus Fragen drin stehen, die für eine Familienzusammenführung nicht von Belang sind, z.B. Einkommen beim Familienzusammenführung zu Deutschen.

Eine Auslandskrankenversicherung oder Inkommingversicherung leitet nicht, wenn die Einreise zum Daueraufenthalt erfolgt und braucht daher nicht abgeschlossen werden.


Das kann ich so gemäß unserer Erfahrung nicht bestätigen. Die Botschaft Hanoi hat auf einem Versicherungsnachweis (Incoming) bestanden und die Ausländerbehörde an meinem Wohnort hat mir das im Nachhinein auch so bestätigt. Liegt vielleicht daran, dass ich in der PKV bin und Familienmitversicherung nicht möglich ist.

Wir werden allerdings jetzt trotz meiner Versicherung in der PKV meine Frau in der GKV versichern können. Die ABH war so freundlich, den Aufenthaltstitel auf 1 Jahr plus 5 Tage auszustellen (die 3 Jahre wollten wir nicht hart einfordern). Da der Titel keine Auflage hat, dass meine Frau ihren Lebensunterhalt selbst sichern muß (normal bei Ehegatten), entsteht damit eine nachrangige Versicherungspflicht in der GKV nach §5 Abs. 11 SGB V.

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Guz
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BeitragVerfasst am: 13.10.2017, 07:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Maximilian » hat folgendes geschrieben:
Die Botschaft Hanoi hat auf einem Versicherungsnachweis (Incoming) bestanden (...)


Das war bei uns ähnlich, die Incoming Versicherung wurde uns, trotz Schreiben meiner Versicherung, zumindest sehr ans Herz gelegt.



Ansich sieht es bei uns aber sehr gut aus:
Wir haben eine neue Wohnung gekauft, wo ich nun seit einigen Tagen lebe.
Problem: es ist zwar nur einige Kilometer entfernt, aber ein anderer Kreis.

- Am 06.11. hole ich meine kleine in Frankfurt ab.
- Anschließend gehts zum Standesamt (alter Wohnort), den Namen ändern lassen.
- Dann zum Bügerbüro melden (neuer Wohnort) - Mich gleich mit, ich wollte warten bis sie hier ist, nicht das da irgendwas unglücklich läuft weil natürlich alle Papiere zum alten Wohnort ausgestellt wurden.
- Wenn das erledigt ist, den Pass zur Botschaft schicken und die Namensänderung eintragen lassen oder einen neuen Pass beantragen, da blicke ich noch nicht so durch.
- Und dann zur ABH (neuer Wohnort), wobei die mir schon gesagt haben das es etwas dauern wird.

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Maximilian
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BeitragVerfasst am: 13.10.2017, 09:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Guz » hat folgendes geschrieben:


- Und dann zur ABH (neuer Wohnort), wobei die mir schon gesagt haben das es etwas dauern wird.


Das haben wir gerade hinter uns gebracht. Ich wollte frühzeitig einen Termin haben, aber es dauert aussagegemäß bis zu 10 Tagen, bis die Daten der Meldebescheinigung auf den Systemen der ABH zugänglich werden. Also am besten jetzt schon einen Termin für ca. 2 Wochen nach der Anmeldung buchen. Nach Antragstellung dauert es dann aber nochmals 3-5 Wochen, bis die Bundesdruckerei die eAT ausliefert. Wir haben jedoch für die Vorlage bei anderen Behörden/Institutionen eine Bescheinigung über das bestätigte Aufenthaltsrecht und den Gültigkeitszeitraum (1 Jahr und 5 Tage) bekommen. Damit kann man aber nicht aus- und einreisen.

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Guz
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BeitragVerfasst am: 13.10.2017, 11:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

10 Tage sind ja noch okay, wir sollen uns 6-8 Wochen nach dem Termin beim Bürgerbüro nochmal telefonisch melden um dann einen Termin mit der ABH zu vereinbaren. Als ich die Dame dann am Telefon hatte (3 Tage und locker 30 Versuche später) und ihr erklärt habe, das ich bei 07.11 + 8 Wochen + X bestenfalls im Januar da wäre, das Visum aber am 26.12 ausläuft, wurde mir gesagt das ich Angang Dezember anrufen darf.

Diese Vorlage werden wir dann wohl auch kriegen, da zur Zeit "noch tausende" eAT's in der Warteschlange sind.

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Maximilian
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BeitragVerfasst am: 13.10.2017, 11:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

6-8 Wochen warten, um dann einen Termin zu vereinbaren, möglicherweise wiederum mit Vorlauf, ist ziemlich unverschämt. Ich würde mich an deiner Stelle nicht abwimmeln lassen und bereits einen verbindlichen Termin im vernünftigen Zeitrahmen haben wollen.
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