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 Vornamensänderung nach der Einbürgerung

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weberin86
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Anmeldungsdatum: 16.11.2011
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BeitragVerfasst am: 16.12.2011, 10:44    Vornamensänderung nach der Einbürgerung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ich hätte eine Frage hat eine von euch schon nach der Einbürgerung seine Vorname geändert? Geht das überhaupt das man seine Vorname ändern? Bitte um Info
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.12.2011, 12:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, das geht. Einfach nach erfolgter Einbürgerung aufs Standesamt gehen.

Rechtsgrundlage ist Art. 47 Abs. 1 EGBGB.

Zitat:
Art 47 Vor- und Familiennamen
(1) Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt
1. aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen,
2. bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen,
3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
4. die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen,
5. eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder ihres Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen.
Ist der Name Ehename, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe nur von beiden Ehegatten abgegeben werden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Bildung eines Namens nach deutschem Recht, wenn dieser von einem Namen abgeleitet werden soll, der nach einem anwendbaren ausländischen Recht erworben worden ist.
(3) § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
(4) Die Erklärungen nach den Absätzen 1 und 2 müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden.


mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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weberin86
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BeitragVerfasst am: 17.12.2011, 11:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Und hat es schon jemand gemacht nach der Einbürgerung die Name zu ändern?
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Kun
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BeitragVerfasst am: 25.07.2017, 02:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hat jemand damit schon Erfahrungen? Wie sind die Gebühren?
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roger1705
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BeitragVerfasst am: 18.08.2017, 20:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wir haben das so ähnlich für unsere Tochter gemacht, als ich sie nach Deutschland holte. Sie hatte erst nur eine Vietnamesische Geburtsurkunde und somit auch einen vietnamesischen Namen. Wir wollte zusätzlich einen deutschen Vornamen.
Da sich unser Standesamt aber damit nicht auskannte und unfähig war sich das Wissen zu beschaffen ging das ewig. Erst nach Androhung einer Beschwerde und dem Hinweis sich bei Standesamt 1 in Berlin zu erkundigen ging es dann. Hoffe du wohnst in einer größeren Stadt.
Ich weiß nicht mehr was das gekostet hat, wenn überhaupt etwas dann nicht viel.

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Kun
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BeitragVerfasst am: 19.08.2017, 15:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Achso, ich bin in Deutschland geboren und ich weiß nicht an welches Standesamt ich mich wenden soll. Entweder Wohnort oder Geburtsort. Aber das Standesamt (Geburtsort) antwortet nicht. Vielleicht rufe ich da mal an. Smilie
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 19.08.2017, 16:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das am Wohnort ist zuständig.
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BeitragVerfasst am: 20.08.2017, 14:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Das am Wohnort ist zuständig.


Vielen Dank!
Weißt du zufällig ob man jederzeit seinen Vornamen ändern kann? Meine Einbürgerung ist schon ein paar Jahre her und mein Reisepass läuft bald ab, deswegen möchte ich meinen Vornamen ändern.

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 20.08.2017, 16:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zwei Vornamen finde ich am Besten.
Damit kommen alle zurecht.
Die Familie in Vietnam wäre sicherlich nicht glücklich, wenn der vn Name wegfällt.
Ohnehin würden die den bisherigen Namen weiterverwenden.

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BeitragVerfasst am: 20.08.2017, 16:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also ich möchte schon meinen vn. Namen behalten und einen deutschen Namen dazu nehmen. Ich weiß aber nicht, ob ich 2 vn. Vornamen behalte oder nur eine.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 20.08.2017, 16:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Jederzeit Namensänderung ist nicht möglich.
Du kannst einmalig eine Namensangleichung auf deutsches Recht durchführen. Dabei kannst du Mittelnamen ablegen oder gegen einen weiteren Vornamen austauschen.

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Kun
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BeitragVerfasst am: 20.08.2017, 21:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, also ich möchte nicht andauernd ändern. Nur das eine Mal. Ich hoffe es klappt alles. Möchte meine Vornamen in richtiger Reihenfolge haben plus einen deutschen Namen.
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Kun
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BeitragVerfasst am: 22.08.2017, 14:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Kann man eigentlich seine zwei Vornamen tauschen und einen deutschen annehmen? Meine zwei vn. Vornamen sind nämlich verkehrt.
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Kun
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BeitragVerfasst am: 02.09.2017, 11:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nachtrag: Ja, man kann die Vornamen vertauschen.
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Kun
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BeitragVerfasst am: 01.10.2017, 16:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wird die Geburtsurkunde eigentlich verändert, wenn man einen neuen Vornamen hat?
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