|
Autor |
Nachricht |
Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
|
Verfasst am:
17.08.2017, 09:35 Binationale Ehe, Staatsangehörigkeit der Kinder (2) |
|
Da die ursprüngliche Diskussion zugemacht wurde, mach ich mal eine neue auf (ein mod kann das vielleicht noch an die alte dranhängen?)
Nur kurz eine Rückmeldung dazu, wie es ausgegangen ist: Wir haben es letzte Woche endlich auf die Botschaft in Bern geschafft. Dort wurde die Geburt der beiden Kinder nachregistriert (die Eltern mussten eine Einverständniserklärung unterschreiben) und die Pässe beantragt. Eine Woche später war alles da. Soweit super.
Für alles haben sie 400 CHF verlangt (dabei war auch noch ein neues 5-Jahre Visum für mich), was wohl deutlich über den offiziellen Gebühren ist. Meine Frau hat sich sehr darüber geärgert, aber vergessen oder sich nicht getraut, nach einem Beleg zu fragen, und wollte dann natürlich auch kein Theater anfangen solang die Pässe noch nicht in unseren Händen sind. Und jetzt ist es auch irgendwie egal...
|
|
|
|
Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
|
Verfasst am:
20.08.2017, 20:52 (Kein Titel) |
|
Ok, da das nicht an die ursprüngliche Diskussion angehängt wurde, kopier ich der Verständlichkeit halber noch meine Frage und die dazu relevanten Antworten rein:
Ich, 31.01. :
Zitat:
Hallo,
die Frage wurde glaube ich früher schon so ähnlich mehrfach diskutiert, aber ich habe das nicht wieder gefunden. Ausserdem gibts vieleicht aktuellere Infos und Erfahrungen, deshalb stell ich die Frage einfach nochmal.
Meine Frau ist Vietnamesin, ich bin Deutscher. Unsere Kinder sind Deutsche, sie sind nicht in Vietnam geboren, und haben daher nicht automatisch die vietnamesische Staatsagehörigkeit erhalten.
Wir möchten nun aber doch für sie die vietnamesische St.angeh. beantragen, aber natürlich die deutsche behalten.
Ums noch etwas komplizierter zu machen leben wir in der Schweiz.
Was sind die Regeln und Verfahren?
Von deutscher Seite wird, soweit ich das verstanden habe, verlangt, dass wir eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, bevor wir die vietnamesische St. beantragen, damit die deutsche nicht verloren geht.
Ist das richtig? Und ist das eher eine Formsache, oder gibt es die Möglichkeit, dass diese Genehmigung verweigert wird? Und habe ich es richtig verstanden, dass die Kinder dann beide Staatsangehörigkeiten behalten können, und sich nicht bei Volljährigkeit entscheiden müssen?
Von vietnamesischer Seite lauten die Infos bislang, dass das nicht weiter kompliziert sei, man beantragt einfach einen vietnamesischen Pass für die Kinder und das wars. Auch sei es kein Problem, 2 Staatsangehörigkeiten zu behalten.
Ich hätte irgendwie erwartet, dass man zunächst die Staatsangehörigkeit beantragt, und dann den Pass, stimmt das also, dass das in einem Aufwasch geht? Und wirklich kein Problem mehr mit Doppelstaatsangehörigkeit?
Vielen Dank für Infos und Erfahrungen!
Florian
Garfield, 31.01.:
Zitat:
Kinder können die VN STA durch Registrierung erhalten. Dazu müssen beide Elternteile vor dem Volkskomitee/Botschaft erklären, das das Kind die VN STA bekommen soll.
Das ist gleichwertig dem Erwerb durch Geburt und man wird damit auf Lebenszeit Doppelstaatler.
Wenn das aus deutscher Sicht vor dem 16 Lebensjahr erfolgt ist auf deutscher Seite nichts notwendig.
Zumindest bei der Botschaft in Berlin scheint das allerdings nicht möglich zu Sein. Meine Frau und ich haben es mehrmals versucht, und wir haben immer nur die Antwort erhalten das das nicht geht, da das Kind schon deutsch ist. Kann allerdings auch daran liegen, das wir kein Teegelt dabei hatten.
Zitat:
Von deutscher Seite wird, soweit ich das verstanden habe, verlangt, dass wir eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, bevor wir die vietnamesische St. beantragen, damit die deutsche nicht verloren geht.
Des gilt, wenn man eine zweite STA durch Einbürgerung erwerben will. Die Genehmigung ist allerdings kein Selbstläufer, man braucht schon sehr gute Gründe um sie zu bekommen.
Ich, 16.2.:
Zitat:
Die deutsche Botschaft in Bern bestätigt das was Garfield gesagt hat: Unter unseren Umständen können wir die vietnamesische Staatsangehörigkeit für die minderjährigen Kinder geltend machen, ohne dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Mal schaun wie es dann mit der vietnamesischen Botschaft klappt, ich sag Bescheid.
|
|
|
|
hanoi66
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 17.04.2016
Beiträge: 42
Wohnort: Dresden
|
Verfasst am:
22.08.2017, 01:57 (Kein Titel) |
|
Das Thema interessiert mich auch sehr, da meine Frau (DE) und ich (VN) für unsere 4 Kinder schon immer die VN-Staatbürgerschaft beantragen wollen. Obwohl die Kinder von Misch-Ehen durch die Geburt beide Bürgerschaften erworben haben bzw. haben sollen, und selbst die deutschen Behörden nichts gegen die Doppelstaatbürgerschaft (bei solchen Kindern) haben, möchte die VN-Botschaft in Berlin davon irgendwie nicht so richtig wissen. Es gibt angeblich immer noch keine genauere Anweisung dafür.
Anders als bei den reinrassigen Kindern müssen sich die "Mischlingen" mit 18 Jahren nicht für eine Staatbürgerschaft entscheiden, sondern können beides behalten, wenn die Eltern gleich nach der Geburt für sie die VN-Staatbürgerschaft beantragen, die DE-Staatbürgerschaft haben sie so wie so durch den deutschen Elternteil. Wenn die Kinder schon groß sind wird es schwieriger, und mit 18 müssen sie selbst beantragen.
Ein Botschaft-Mitarbeiter rät uns, bei einer (langen) VN-Urlaub die VN-Pässe für die Kinder vor Ort zu beantragen, denn auf VN Boden sind die Kinder Vietnamesen.
Bisher ist alles jedoch nur Theorie. Wer in Deutschland lebt und für seine Kinder schon tatsächlich beide Pässe bzw. beide Staatbürgerschaften hat, möchte sich bitte melden und uns die Erfahrung mitteilen.
P.S. Eine Klassenkameradin von mir hat einen Mann aus Australien, der zusätzlich auch noch den englischen Pass hat. Ihr Kind hat alle 3 Pässe. Die leben aber in VN.
|
|
|
|
Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
|
Verfasst am:
22.08.2017, 11:10 (Kein Titel) |
|
Hallo, ja Garfield schrieb in seiner Antwort auch, dass die Botschaft in Berlin da offenbar nicht mitmacht (s.o.). Ich denke auch, dass der beste Weg dann sein sollte, das bei einem Vietnamaufenthalt in Angriff zu nehmen.
An Papieren brauchte es Geburtsurkunden von den Kindern und Heiratsurkunde von den Eltern. Vermutlich müsst ihr das dann noch ins Vietnamesische beglaubigt übersetzen lassen.
|
|
|
|
|
Geschützt durch CBACK CrackerTracker2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.
Powered by Orion based on phpBB
© 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
| |
|