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Autor |
Nachricht |
Mario, Vbg.
Gast
Geschlecht:
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.09.2016
Beiträge: 3
Wohnort: Hard am Bodensee
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Verfasst am:
30.09.2016, 18:55 Eheschließung, Visa, Aufenthaltsrecht in Österreich |
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Hat hier jemand Erfahrung in diesem Bereich was Österreich betrifft?
Es ist ein Thema, dass irgendwann in den nächsten Monaten auf mich zukommen wird. Irgendwie ist die Informationsbeschaffung aber mühsam.
Wäre froh wenn es jemanden gibt, der aus eigenen Erfahrung weis, was alles zu tun bzw. welche Hürden zu meistern sind.
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
08.10.2016, 18:34 (Kein Titel) |
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Es wundert mich, dass es hier keine Antwort gab. Aber sofern hier keiner etwas beitragen kann, wäre es gut, wenn du Mario, Vbg. deine Erfahrungen kurz schildern könntest.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Mario, Vbg.
Gast
Geschlecht:
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.09.2016
Beiträge: 3
Wohnort: Hard am Bodensee
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Verfasst am:
09.10.2016, 18:35 (Kein Titel) |
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Viele Erfahrungen habe ich noch nicht, bin erst am Anfang der Reise.
Aber die Einstiegshürden sind recht groß, Informationen zu bekommen aus den verschiedensten Bereichen gestaltet sich als schwierig. Da sind die Informationen von den Behörden noch recht einfach
Hier mal Infos für die Anforderung der Ehefähigkeitsbescheinigung für den Mann der in Vietnam heiraten will. Um diese zu Erhalten muss der Mann folgende Informationen der Braut/Verlobten dem Standesamt vorlegen:
- Eine Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate)
- Eine Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung ausgestellt vom Volkskomitee des letzten Wohnsitzes in Vietnam
- Eine aktuelle konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung
- Eine eigene eidesstattliche Versicherung für das Standesamt Hard
- Eine (Melde-) Bestätigung des Hauptwohnsitzes aus Vietnam oder eine Meldebestätigung eines sonstigen Hauptwohnsitzes
- Ein gültiger Reisepass
- Falls sie schon verheiratet war die Heiratsurkunde und Scheidungsurtail mit rechtskraft oder eine Sterbeurkunde
Alle Unterlagen bitte im Original vorlegen. Die Dokumente Ihrer Verlobten benötigen nach Ausstellung eine diplomatische Beglaubigung. Außerdem müssen Sie in Österreich von einem gerichtilich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.
Weitere Informationen folgen, sobald verfügbar.
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MatthiasW
Gast
Geschlecht:
Alter: 53
Anmeldungsdatum: 31.08.2017
Beiträge: 1
Wohnort: Wien
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Verfasst am:
31.08.2017, 11:00 (Kein Titel) |
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Hallo Mario!
Dieses Thema würde mich auch interessieren, wenn alles glatt geht kommt
diese Problematik in 1-2 Jahren auch auf mich zu.
Erstmal viel Erfolg und alles Gute Euch beiden!
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Mario, Vbg.
Gast
Geschlecht:
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.09.2016
Beiträge: 3
Wohnort: Hard am Bodensee
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Verfasst am:
31.08.2017, 14:05 (Kein Titel) |
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Vielen Dank Matthias!
Jetzt fast ein Jahr nach meinem ersten Post haben wir unser Ziel fast erreicht.
Wenn nichts unvorhergesehenes auftritt, haben wir es bis Ende Jahr geschafft.
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