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 Urkundenprüfung bei FZF-Visa nach Heirat in DK

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noshky
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BeitragVerfasst am: 05.11.2017, 21:22    Urkundenprüfung bei FZF-Visa nach Heirat in DK Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebes Forum,
ich habe schon viel gestöbert und viele wichtige Erfahrungen von euch und viele hilfreiche Informationen bekommen. Vielleicht könnt ihr mir auch mit eurem Rat helfen.

Meine Freundin kommt aus Ho Chi Minh City und wir werden im Dezember traditionell dort heiraten. Wir haben schon alles für die Heiratsregistrierung beim People Committee vorbereitet und wollen danach das Familienzusammenführungsvisum beantragen, damit wir für die nächsten Jahre gemeinsam in D leben können.
Nun machen wir uns aber sorge vor der möglicherweise anstehenden Urkundenprüfung bei diesem Weg, da diese bekanntlich sehr lange dauern kann. Da sie im Dezember ohnehin noch einmal beruflich nach D kommt, überlegen wir, eine Abkürzung über Dänemark zu nehmen. Dies würde zumindest die offizielle Hochzeit verkürzen, da wir in Ho Chi Minh City ohnehin nicht allzu viel Zeit haben und ein bisschen auf gutes Gelingen hoffen.

Daher meine Frage:
Ist eine Urkundenpfrüfung beim FZF-Visa-Antrag mit einer in Dänemark abgeschlossenen (und legalisierten) Ehe wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher?

Hier im Forum lese ich bisher, dass eine Prüfung in allen Fällen anstehen kann, auch bei einer DK Heirat. So wie ich das sehe, sind für das FZF-Visum aber lediglich vorzulegen: Reisepass, Ausgefülltes Formular, Belehrung, Heiratsurkunde, Deutschkenntnisse und Krankenversicherung.
Für die DK Heiratsurkunde werden wir eine Apostille bekommen. Welches Dokument wäre also noch auf Echtheit zu prüfen?

Ich würde mich über euren Rat sehr freuen!

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 06.11.2017, 06:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Heirat in DK verschiebt den Papierkram nur auf die Zeit nach der Hochzeit. Bei der Urkundenprüfung wird also ihre Geburtsurkunde geprüft werden.
Selbst wenn es im Rahmen der Familienzusammenführung zu keiner Urkundenprüfung kommen sollte, sobald es Kinder gibt wird es eine geben.
Deshalb am besten nach der Heirat in DK noch vor der Rückreise nach VN beim zuständigen Standesamt in D die Nachregistrierung der Ehe in Auftrag geben. Mit der Urkunde die ihr dort erhaltet gibt es keine Urkundenüberprüfung im Visaverfahren, das Standesamt wird allerdings mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf eine Überprüfung bestehen.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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noshky
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BeitragVerfasst am: 06.11.2017, 23:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garfield2008, danke für deine Antwort.
Ich würde den Papierkram gerne nicht nur auf die Zeit nach der Hochzeit, sondern auf die Zeit nach der Familienzusamenführung schieben.

Wenn wir die Nachregistrierung der DK Ehe in Deutschland machen, dann müssen wir ja auf jeden Fall auf die Urkundenprüfung warten.

Deshalb wäre meine Strategie eher:
1. Heirat in DK -> schnell. 2. FZF Visa ohne Urkundenpfüfung -> schnell. 3. Nachregistrierung -> darf mit der zusammengeführten Familie von mir aus so lange dauern wie es möchte.

Deshalb stelle ich mir die Frage, ob bei der DK Heirat überhaupt eine Urkundenprüfung anstehen kann. Die einzige für das Visum benötigte Urkunde ist ja der Reisepass und die DK Heiratsurkunde, deren Echtheit durch das Apostillenverfahren anerkannt werden soll.

Ist es problematisch, die Nachregistrierung der Ehe zu machen, während die vietnamesische Ehegattin schon in Deutschland ist? Oder muss sie, um die Urkundenprüfung zu unterstützen, in Vietnam sein?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 07.11.2017, 06:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Du kannst leider nicht beeinflussen, ob die Urkundenüberprüfung stattfindet.
Im Falle der Familienzusammenführung wird die Urkundenüberprüfung durch die deutsche ABH veranlasst, also ca. 3 Wochen nachdem die Papiere auf der Botschaft abgegeben wurden. Und diese Überprüfung wird nur mit dem Zweck der Identitätsprüfung durchgeführt, so das das Standesamt später durchaus eine weitere kostenpflichtige Überprüfung verlangen kann. Solange du die Ehe nicht nachregistrierst und dadurch eine deutsche Urkunde hast kann jede Behörde die die Urkunden benötigt eine weitere Überprüfung verlangen.

Der Weg, die Nachregistrierung der Ehe vor der Rückreise nach VN ist definitiv der kürzeste und aufs ganze gesehen auch der preiswerteste, da ihr sofort mit einer deutschen Eheurkunde arbeiten könnt.

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okidoki
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BeitragVerfasst am: 10.11.2017, 23:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi...

wir haben 2011 kurzentschlossen mit einem Schengenvisum in DK geheiratet. Meine Frau ist dann ganz normal nach VN zurück, hat da Deutsch A1 gemacht und dann für sich und ihrem damals 5 jährigen Kind ein Visum zur Familienzusammenfühung in HCM beantragt.

Im Visumsverfahren wurde absolut garnichts hinterfragt oder geprüft.

Nach der Familienzusammenfühung haben wir dann die Ehe hier beim Stadtteilstandesamt nachregistriert. Auch dort gab es keine Urkundsüberprüfung. Die einzige Forderung war, das die Geburtsurkunde übersetzt werden mußte und das sie einen Dolmetscher dabei haben wollten.

Gemeinsame Kinder gibt es allerdings nicht.

Gruß aus Berlin

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