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 Schweiz- Probleme bei Beglaubigung vietnamesischer Dokumente

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Noqui
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Anmeldungsdatum: 27.03.2018
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BeitragVerfasst am: 27.03.2018, 09:00    Schweiz- Probleme bei Beglaubigung vietnamesischer Dokumente Antworten mit ZitatNach oben

Für ein Schweizer Ehefähigkeitszeugnis braucht es eine Bescheinigung über den Zivilstand, eine Bescheinigung über den aktuellen Wohnsitz sowie einen Auszug aus dem Geburtsregister meiner Verlobten.
Das alles muss von der Konsularabteilung des Aussenministeriums in Ho Chi Minh beglaubigt werden.
Die Dokumente konnten nach X Anläufen tatsächlich beschaffen, jedoch nicht beglaubigt werden, weil die unterzeichnenden "Governors" (oder was das für Leute sind) ihre Unterschriften nicht aktualisiert haben.
Ich verstehe nicht wirklich, was damit gemeint ist. Wir können dieses Aktualisieren der Unterschriften nicht veranlassen, die Dokumente können nicht beglaubigt werden.

Hat jemand dasselbe Problem oder kennt jemand eine Lösung?
Besten Dank für jede Hilfe und jeden Hinweis.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 27.03.2018, 10:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Damit hast du erstmal ein innervietnamesisches Problem. Bei einer Beglaubigung bescheinigt das Außenministerium, das das Papier von der richtigen Innenbehörde ausgestellt wurde sowie das der Stempel, das Papier und die Unterschrift darauf stimmen.
Wenn es zu einer Unterschrift kein hinterlegtes Muster gibt muss das Ministerium das von der Behörde anfordern b.z.w. die Behörde dem Ministerium das Muster liefern.

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Noqui
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Anmeldungsdatum: 27.03.2018
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BeitragVerfasst am: 27.03.2018, 12:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nur machen sie das einfach nicht. Und wie soll ich irgendeinen Provinzgouverneur aus Zentralvietnam davon überzeugen nach HCM zu fahren und seine Unterschrift einzutragen? Das Lustige ist, ja, dass es das EFZ gar nicht brauchen würde, für die Heirat in Vietnam, nur halt die Schweiz will es, um die Ehe dann anzuerkennen. Ach. Wir versuchen es jetzt noch einmal mit einer Agentur, scheint ja sonst einfach keine Lösung zu geben.
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Ben
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BeitragVerfasst am: 27.03.2018, 14:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Noqui

sprich am besten nochmal mit entsprechender Schweizer Behörde ob die Beglaubigung zwingend erforderlich ist. Ich habe mir mir vor drei Wochen ein Ehefähigkeitszeugnis (allerdings in Deutschland) ausstellen lassen.
Am Anfang hieß es auch noch das die Originalunterlagen von der deutschen Botschaft legalisiert werden sollten. Dann habe ich der guten Frau mal vorgerechnet was für die Legalisierung für Zusatzkosten entstehen, vom Aufwand mal abgesehen.
Am Ende wollte Sie nur die Originaldokumente mit beeidigter Übersetzung haben.
Mein Eindruck war, das die meisten Beamten wohl nicht so viel Erfahrung damit haben und erstmal das All Inklusiv Gesamtpaket anfordern um selber keinen Fehler zu machen um dann in näheren Gesprächen zu sehen das es da einen gewissen Ermessensspielraum gibt. Ob das in der Schweiz, auch so ist kann ich aber leider nicht sagen.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 27.03.2018, 15:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Ben,
das der Standesbeamte auf die Legalisierung verzichtet hat lag eher daran, das er beim Ausstellen des EFZ nichts ins Register eintragen muss.
Wenn du nach deiner Heirat in VN die Ehe in D nachregistrieren (ist zwar freiwillig, baer sehr nützlich) lässt, oder Kinder geboren werden, wird der Beamte mit 99,x % Wahrscheinlichkeit auf die Legalisierung der Botschaft bestehen.

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Ben
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BeitragVerfasst am: 27.03.2018, 17:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Garfield

ja, das ist mir bewusst. Das Ehefähigkeitszeugnis dient ja einzig dazu um abzuchecken ob keine ehe hinderlichen Gründe vorhanden sind, sprich vor der Ehe werden alle Papiere eh nochmal von den Vietnamesischen Behörden auf Echtheit überprüft, daher ja auch die Legalisierung der deutschen Dokumente für Vietnam.

Ich hoffe mal, das ich beim Ministerium nicht die selben Probleme habe wie Noqui. Aber da stellt sich bei mir jetzt grade direkt eine Anschlussfrage. Benötigt das Standesamt dann nur die legalisierte Eheurkunde oder die anderen Papiere (Geburtsurkunde etc.) auch nochmal?

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