Verfasst am:
19.01.2019, 01:18 Vorbeglaubigung und Legalisation von Meldebescheinigung?
Standesamt braucht auf jeden Fall die Meldebescheinigung der Verlobten (aus Vietnam) für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland.
Man sollte versuchen die Meldebescheinigung im Volkskomitee (Ủy ban nhân dân) zu bekommen?
Und zwar nicht in der Stadt wo die Verlobte z.Z. wohnt, sondern wo sie her kommt und wo ihre Familie lebt?
Und nur wenn dies (warum auch immer) nicht klappen sollte – bei der Polizei? Richtig?
Muss da drin stehen wo die Verlobte zurzeit wohnt? Oder wo sie in letzten X Jahren gewohnt hatte?
Leider habe ich nicht daran gedacht im Standesamt zu fragen ob auch für die Meldebescheinigung eine Vorbeglaubigung (und Legalisation im deutschen Konsulat) erforderlich sind. Braucht man sie?
Im “Legalisation öffentlicher vietnamesischer Urkunden” Dokument (180719-legalisation-oeffentlicher-vnm-urkunden-dt-data.pdf ) auf https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/-/1223286 ist Meldebescheinigung nicht erwähnt. Aber vielleicht gibt es einfach zu viele Urkunden um alle zu erwähnen...
Ich würde auch gern den vietnamesischen Namen für „Meldebescheinigung” wissen:
„Giấy xác nhận đăng ký tạm trú“ ?
„Giấy chứng nhận đăng ký” ?
„Giấy đăng ký” ?
Und der Antrag auf Meldebescheinigung ist „Đơn đăng ký chứng nhận“ ?
Dann wäre es noch diese Sache mit der Übersetzung der 2 bzw. 3 Urkunden für das deutsche Konsulat:
zuerst vorbeglaubigen und danach übersetzen, oder doch andersrum?