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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
25.02.2018, 11:26 (Kein Titel) |
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@htmivn,
dazu müsste dann aber vietnamesisches Recht für die Bildung des gemeinsamen Ehenamens gewählt werden. Da das Vietnamesische Recht aber keinen gemeinsamen Ehenamen vorsieht klappt das nicht.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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htmivn
Gast
Anmeldungsdatum: 22.10.2017
Beiträge: 58
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Verfasst am:
25.02.2018, 11:42 (Kein Titel) |
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Das geht etwas über meinen Horizont hinaus und der Wiki Artikel scheint mir auch nicht 100 % präzise geschrieben zu sein. Ich verstehe es so, dass man auch nach deutschem Recht den ausländischen Namen wählen dürfte (siehe auch Fußnote 11). Zudem gibt es laut Namensrechtverzeichnis auch in Vietnam die Möglichkeit, dass die Frau den Namen des Ehemannes trägt.
Bisher habe ich auch noch nicht gelesen, dass die Vornamen von Ausländern dem deutschen Namensrecht angepasst werden müssen. Wo ist das nachzulesen?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
25.02.2018, 14:07 (Kein Titel) |
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Das ist in der Tat eine sehr komplizierte Sache.
Man kannst nicht nach deutschen Recht den ausländischen Namen wählen, man wählt ob für den gemeinsamen Namen deutsches oder ausländisches Recht gelten soll.
Da das vietnamesische Recht keine Wahl eines gemeinsamen Ehenamens vorsieht, kann es nicht angewendet werden. Die Mögliche Annahme des Namens des Ehemanns durch die vietnamesische Frau würde am fehlenden vietnamesischen Namen des Ehemanns scheitern.
Zitat:
Bisher habe ich auch noch nicht gelesen, dass die Vornamen von Ausländern dem deutschen Namensrecht angepasst werden müssen. Wo ist das nachzulesen?
Wie soll denn ein deutscher Name gebildet werden, wenn ein Name nicht den deutschen Namensschema einstricht. Deshalb gibt es Artikel 47 EGBGB
. Absatz 1 Punkt 1,3,4,5 wären bei vietnamesischen Namen anzuwenden.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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jepro69
Gast
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Alter: 54
Anmeldungsdatum: 20.07.2016
Beiträge: 52
Wohnort: Schwerin
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Verfasst am:
26.02.2018, 09:38 (Kein Titel) |
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Ich habe die Einträge mit Interesse gelesen.
Fakt ist, dass dieses Thema perspektivisch auf mich zukommt =)
Fakt ist auch, dass das was ich will wohl nicht geht aber der entscheidende Hinweis kam von garfield . . . das die Namenswürfelung in der ermessensfreiheit des jeweiligen standesbeamten liegt ^^ darin sehe ich meine hoffnung. wenn es eine ältere dame ist, bekomme ich sie sicher um den finger gewickelt ^^
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
26.02.2018, 15:51 (Kein Titel) |
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« jepro69 » hat folgendes geschrieben:
Ich habe die Einträge mit Interesse gelesen.
Fakt ist, dass dieses Thema perspektivisch auf mich zukommt =)
Fakt ist auch, dass das was ich will wohl nicht geht aber der entscheidende Hinweis kam von garfield . . . das die Namenswürfelung in der ermessensfreiheit des jeweiligen standesbeamten liegt ^^ darin sehe ich meine hoffnung. wenn es eine ältere dame ist, bekomme ich sie sicher um den finger gewickelt ^^
Meine Frau und ich haben uns darüber gar keine Gedanken gemacht und nach der Heirat hat sie weiterhin alle ihre drei Vornamen + neuen Familiennamen. Da musste keiner um den Finger gewickelt werden. Ich glaube den meisten Standesbeamten ist das egal, Hauptsache sie können irgendwas eintragen und haben kein Stress.
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Crymeeark
Gast
Geschlecht:
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 15.01.2018
Beiträge: 17
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Verfasst am:
22.02.2019, 08:40 (Kein Titel) |
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Schade, dass es so kompliziert gemacht wird.
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