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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 43
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 480
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
03.09.2019, 15:40 Au Pair - Welcher Verwandschaftsgrad ist zulässig |
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Hallo,
da meine Frau (und ich) ein Kind erwarten und nach dem Jahr Elternzeit sie wieder arbeiten möchte, habe ich mich darüber informiert, welche Voraussetzungen für ein Au-Pair-Aufenthalt notwendig sind.
Dazu habe ich bei der Bundesagentur für Arbeit folgendes gefunden:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013163.pdf
Dort steht:
"Es soll keine Au-pair-Beschäftigung zugelassen werden, wenn zwischen der
Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis besteht."
Leider steht nirgends, wie ein Verwandtschaftsverhältnis genau definiert ist. Laut Genetik sind wir ja alle miteinander verwandt. Kennt sich hier jemand genauer aus? Sind nur direkte Linien gemeint oder wie viele Personen dürfen zwischen meiner Frau (oder zählt das Kind?) und der mehr oder weniger Verwandten liegen. Wie wird das überhaupt nachgeprüft, sprich welche Belege sind zu liefern?
Anmerkung, zwischen meiner Frau und der Person um die es geht, besteht gemäß BGB ein Verwandtschaft 4. Grades.
Nachtrag, hab noch bissl selbst recherchiert und das im BGB gefunden:
§ 1589
Verwandtschaft
(1) 1Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. 2Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. 3Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.
Damit sollten Cousinen laut BGB nicht verwandt sein, da ja noch eine vierte Personen dazwischen ist (Person - Elternteil - Geschwister des Elternteils - Cousine)
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