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 Einbürgerung unter Beibehaltung der viet. Staatsbürgerschaft

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Maximilian
Gast



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Anmeldungsdatum: 09.01.2017
Beiträge: 35


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BeitragVerfasst am: 10.09.2019, 15:38    Einbürgerung unter Beibehaltung der viet. Staatsbürgerschaft Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, vielleicht ist es ja schon jemandem gelungen die alte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung beizubehalten. Bei der Einbürgerung gibt es ja ein paar Ausnahmen was die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft angeht (§12 STAG). Mich interessiert konkret die in Absatz 1, Satz 2 unter Punkt 5 beschriebene Situation:

"...bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden..."

Nach meinen Recherchen ist dieser Punkt 5 inbesondere in den 3 Fällen
- Verlust von Rentenansprüchen
- Nachteile, die aus dem (vietn.) Erbrecht erfolgen
- Nachteile aus einer bestehenden geschäftlichen Aktivität in Vietnam
möglich.

Hier wiederum interessiert mich Fall 2 im Zusammenhang mit Grundstücken/Immobilien. Angenommen meine Frau bekommt ein Haus oder Grundstück von ihren Eltern geschenkt oder soll es später mal vererbt bekommen, entstehen ihr dann durch die Aufgabe der vietnamesischen Staatsbürgerschaft in diesen Fällen erhebliche wirtschaftliche
bzw. vermögensrechtliche Nachteile oder ist das völlig irrelevant? Und falls ja, wie ist das zu dokumentieren? Mir ist bekannt, dass erheblich eine Größenordnung von mind. 10.226 Euro bedingt.

Vielen Dank!

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garfield2008
Moderator



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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


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BeitragVerfasst am: 10.09.2019, 19:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mir ist keiner bekannt dem es tatsächlich gelungen ist. Die Trauben hängen sehr hoch. Für Normalbürger ist das eher nichts, da geht es eher um sechsstellige Beträge oder Beteiligungen.

Eine weitere Hürde wäre noch, das das vietnamesische Staatsangehörigkeitsrecht im Regelfall auch keine doppelte Staatsangehörigkeit kennt.
Im Gegensatz zum deutschen kennt es keine Beibehaltungsgenehmigung. Es ist zwar für möglich, nach Erwerb einer anderen STA die vn STA wiederzuerwerben, dafür muss man aber entweder als Heimkehrer beträchtliche Investitionen in VN tätigen oder in anderer Art und weise für den VN Staat wichtig sein. Allerdings würde das im Regelfall den Verlust der deutschen STA bedeuten.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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