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 Eheschliessung in Deutschland - leben aber in VN: Scheidung

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tomstall
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Anmeldungsdatum: 01.12.2020
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BeitragVerfasst am: 01.12.2020, 13:53    Eheschliessung in Deutschland - leben aber in VN: Scheidung Antworten mit ZitatNach oben

Wir haben vor 3 Jahren in Deutschland geheiratet. Frau ist Doppelbürgerin (DE/VN).

Wir hatten damals u.a. geheiratet, weil wir nach Vietnam auswandern wollten und von meiner Rente leben. Soweit sogut. Seit beinahe 3 Jahren wohnen wir hier und haben uns gemeinsam/hälftig ein Haus gekauft.

Wir haben Gütertrennung damals bereits in DE beim Anwalt geregelt.

Nun wollen wir uns scheiden lassen, da zu viel Dramatik in der Ehe herrscht.

Ich würde aber am liebsten in Vietnam bleiben.

Meine Fragen:

1) Weiss jemand, ob ich mit der Scheidung als DE-Bürger automatisch meine Niederlassung verliere und ausreisen muss?
2) Kennt jemand einen deutschsprachigen Anwalt in Vietnam (HCM), der diese Scheidung transparent aufsetzen kann?

Danke Euch und beste Grüsse aus HCM City

Thomas

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Flan
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BeitragVerfasst am: 02.12.2020, 01:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es gibt in Saigon eine Deutsche Rechtsanwaltskanzlei, auch hat die DE Botschaft Empfehlungen für Vertrauensanwälte. Muss dich aber gleich Vorwarnen, die sind extrem teuer und am besten Angebot machen lassen. . Ein Guter VN Anwalt macht das selbe für das halbe Geld. Und vergiss "Scheidung Transparent aufsetzen" so was gibt es in VN nicht.

SNB Suite 302, 3rd Floor, Empire Tower, 26-28 Ham Nghi Street, District 1,Ho Chi Minh City, Vietnam
alles gute

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tomstall
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BeitragVerfasst am: 02.12.2020, 11:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für Deine Antwort.

Ja, klar, ein VN-Anwalt wäre günstiger.
Nur weiss ich dann nicht genau, was meine Noch-Ehefrau ihm alles erzählt.
Sie ist ziemlich aufs Geld aus und wahrscheinlich will Sie sich das Haus zum grossen Teil "schnappen"...

Du siehst... schwierig mit einem nur vietnamesisch sprechenden Anwalt (mein English ist nicht grandios Winken)

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GerdM
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BeitragVerfasst am: 02.12.2020, 22:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielleicht erst einmal schauen, welches Recht und welche Gericht zuständig sind.

Schau mal hier: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2013/internationales-scheidungsrecht-wichtige-fragen-und-antworten/08/#zustaendigkeit

Da Deine Noch-Ehefrau auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, würde ich an deiner Stelle den Fall vor ein deutsches Gericht und auf jeden Fall nach deutschen Recht entscheiden zu lassen.

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Flan
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BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 00:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

es gilt das Scheidungsrecht von dem Land wo der Lebens Mittelpunkt ist,
bin in Österreich durch alle Instanzen gegangen, meine Ehe wurde in Ö nach Chinesischen recht geschieden, da unser Lebens Mittelpunkt Shanghai ist/war. Bis auf Gütertrennung ist alles klar, nun geht es eben ums Geld.
klar das deine Noch-Ehefrau aufs Geld aus ist, datum heiraten die Vietnamesinnen uns ja.

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GerdM
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BeitragVerfasst am: 04.12.2020, 02:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Steht im Link aber anders:

"Treffen die Gatten keine Wahl, so gilt vorrangig das Recht des Staates:

dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten haben oder während der Ehe hatten, wenn einer von ihnen sie weiterhin besitzt. Wie oben gesagt, ist in diesem Fall auch schon gar keine Rechtswahl möglich."

Da sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, würde ich sagen, es gilt deutsches Recht.

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Flan
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BeitragVerfasst am: 04.12.2020, 04:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Laut EU recht ist es so, Meine Ex-Frau hat das angefochten und es ist bis zum Obersten Gerichtshof gegangen. Als Österreichischer Staatsbürger habe ich das recht im Land die Gerichtverhandlung zu machen , aber mit dem Recht des Landes wo der Lebensmittel punkt ist.
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tomstall
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BeitragVerfasst am: 04.12.2020, 05:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke erstmals für Euer Feedback.
Ich hab nochmals die Gütertrennungsvereinbarung konsultiert.
Wie ich sehe hatten wir tatsächlich darin vertraglich als Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen Deutsche Gerichte vermerkt.
Das hilft schon mal in meinem Falle, ja.

Aber die Diskussion darüber denke ich ist sehr sinnvoll für uns Alle.

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GerdM
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BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 23:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Flan
Schau auf der Webseite, es gibt ein Unterschied ob in Europa oder außerhalb, daher kann das im Fall Österreich schon wieder ganz anders sein.

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Frank-Mario
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BeitragVerfasst am: 06.12.2020, 11:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mögliche Antworten auf tomstall´s erste gestellte Frage würde mich auch interessieren. Frage
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