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 Namensrecht "Thi"

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Kart
Gast





Anmeldungsdatum: 22.08.2020
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BeitragVerfasst am: 16.04.2021, 17:03    Namensrecht "Thi" Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,

ich habe zwar die folgenden Threads gefunden aber so ganz schlau bin ich dann doch nicht daraus geworden bzw. es passt nicht ganz zum Fall meiner Verlobten.

http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=12491&highlight=thi+namensrecht

http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=9545&highlight=thi+namensrecht

http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=11871&highlight=thi+namensrecht

Wir wollen Heiraten und sie will ihren Namen so wie er ist behalten als Thi X Nguyen. Das Standesamt will dennoch eine Namensanpassung vornehmen. D.h. wir haben die Wahl entweder Thi oder X als Mittelnamen zu definieren.

Hat jemand Erfahrung was hier am besten ist? Damit "Thi X" weiter im Vornamenfeld und "Nguyen" weiter im Nachnamenfeld aller Dokumente bleiben müsste man dann "Thi" als Vornamen und "X" als Mittelnamen definieren, nehme ich an?

Danke
Kart

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.04.2021, 17:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn ihr keinen gemeinsamen Ehenamen führen wollt, bleibt es bei der Namensführung nach dem jeweiligen Heimatrecht und das Standesamt kann gar keine Namensanpassung durchführen.
Das andere Problem ist rein kosmetischer Natur ob das Thi in den deutschen Formularen zum Feld Vor- oder zum Feld Familienname gerechnet wird.
Interessant wird es erst wenn gemeinsame Kinder auf die Welt kommen. Dort muss dann gewählt werden, ob das deutsche oder das vietnamesische Namensrecht für das Kind gelten soll.
Bei deutschen Namensrecht dann Vorname und als Familienname der des deutschen Ehepartners, bei vietnamesischen Recht die vietnamesische Nameskette.
Diese Wahl gilt dann für alle weiteren Kinder und kann nachträglich für die Kinder nur geändert werden, wenn sich die Eltern für einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschen Recht entscheiden.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Kart
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Anmeldungsdatum: 22.08.2020
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BeitragVerfasst am: 17.04.2021, 13:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das Standesamt hatte bei uns angerufen und meinte wir müssten uns entweder entscheiden ob wir das "Thi" weg lassen wollen oder in das deutsche Namensrecht überführen. Das meinte ich mit "Namensanpassung." Unter der Anpassung verstehe ich die "rein rechtliche" Konvertierung in einen Vor- und Mittelnamen. Ich vermute das vorher "Thi X" als einziger Vorname geführt wurde, sonst wüßte ich nicht wieso das nötig ist. Danke auch für die anderen Hinweise.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 17.04.2021, 16:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sieht nach überforderten Standesamt aus. Die sollen sich mal von ihrer Standesamtsaufsicht beraten lassen. Wenn man seinen Namen und das Heimatsnamensrecht lässt wie es ist, braucht man keine Namensanpassung.
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GerdM
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BeitragVerfasst am: 18.04.2021, 17:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau hat weiterhin ihre drei Vornamen und unsere gemeinsamen Familiennamen. Vielleicht sollte man das Standesamt mal auf die Rechtslage hinweisen.
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andy
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BeitragVerfasst am: 20.04.2021, 10:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau hat ebenfalls auf den offiziellen Dokumenten ihre drei Vornamen (Thi XX YY) und dazu unseren gemeinsamen Ehenamen. Hat noch nie Probleme gemacht.
Auf "normalen" Dokumenten wird sie überall als "YY Nachname" geführt. Hat auch noch nie jemand was dazu gesagt.

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Kart
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Anmeldungsdatum: 22.08.2020
Beiträge: 4


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BeitragVerfasst am: 28.04.2021, 07:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

Muss Artikel 10 aus dem EGBGB angewendet werden? Der liest sich für mich zumindest sehr eindeutig so, dass der Name so bleiben kann wie er ist?

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garfield2008
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Beiträge: 3207
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BeitragVerfasst am: 28.04.2021, 07:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Genau, deshalb Antwort Nummer 4.
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ReinerH
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BeitragVerfasst am: 11.02.2022, 20:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau (ohne gemeinsamen Ehenamen) hat jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und im Zuge dieses Verfahrens alle Mittelnamen abgelegt. Jetzt ist endlich Schluss mit den ständigen Fragen, was denn Vor- oder Nachname sei und für das Ausfüllen von Formularen ist's auch gut.
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Araki9
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BeitragVerfasst am: 22.07.2022, 21:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
leider muss ich mich mit unserem Standesamt auch wegen "THI" streiten.
Meine Frau ist vietnamesische Staatsbürgerin und will es auch bleiben. Ich bin Deutscher, wir haben in Dänemark geheiratet und wir leben z.Zt. in Deutschland. Meine Frau hat ihren Geburtsnamen beibehalten. Wir führen also keinen gemeinsamen Familiennamen. Sowohl in ihrem Aufenthaltstitel als auch in der Niederlassungserlaubnis wurde ihr Name in der vietnamesischen Form von zwei verschiedenen Ausländerämtern korrekt, sogar mit "Ton" erfasst. Also z.B. wie Nguyen Thi Kim Thao, also Nachname, 2 Mittelnamen, Vorname.
Jetzt haben wir ein Kind bekommen, dessen Name nach deutschem Namensrecht gebildet wurde, also z.B. Nguyen, Sarah Ha Ly. In der Geburtsurkunde hat nun das Standesamt den Namen meiner Frau derart verunstaltet und das "Thi" zum Nachnamenszusatz degradiert und lässt sich auf keine Diskussion ein. Also Nguyen thi, Kim Thao.
Begründet wird das mit den angeblich rechtlich maßgeblichen Informationen des Verlags für Standesamtswesen.
Das ist m.E. gegen jedwede Logik:
1. weil die Praxis in Vietnam eine andere ist. Dort ist "Thi" eindeutig Mittelname, wie auch die Deutsche Botschaft formuliert.
2. weil hier offenbar ein Verlag Namensrecht setzt und es hiergegen wohl keine Widerspruchsmöglichkeit gibt.
Gibt es bei Euch ähnliche Erfahrungen? Gibt es ein Standesamt, das Thi in vietnamesischen Namen als Mittelname stehen lässt?
Bin sehr gespannt, auf Eure Meinung/Hinweise/Tipps ... Cam on!

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pacisso




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BeitragVerfasst am: 23.07.2022, 15:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sowas?
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Micha L






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BeitragVerfasst am: 24.07.2022, 16:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Araki9 » hat folgendes geschrieben:
Hallo,
...............Also Nguyen thi, Kim Thao..............


Stimmt doch, bis auf die Großschreibung und das Komma.

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Araki9
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BeitragVerfasst am: 26.07.2022, 08:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, Pacisso,
danke Dir vielmals. Das ist genau das, was ich gesucht habe. Kannst Du mir vielleicht noch den Ort des Standesamtes verraten?
💚liche Grüße Claus

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pacisso




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BeitragVerfasst am: 22.08.2022, 05:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sorry Claus,
bin nur sehr selten hier, hab Dir gerade eine Nachricht gesandt.

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