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 Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt

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Raudi
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BeitragVerfasst am: 04.01.2024, 11:19    Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

wie bekommen wir die vietnamesische Staatsbürgerschaft bei unserem Sohn bei den deutschen Meldebehörden entfernt?

Durch die Geburt, meine Frau war zu der Zeit noch vietnamesische Staatsbürgerin, hat unser Sohn hier in Deutschland beide Staatsbürgerschaften. So ist es nun auch in den Meldebehörden eingetragen.

Die vietnamesischen Behörden wissen davon aber ja nun nichts, und er wird sicherlich auch nie einen Vietnamesischen Pass bekommen können, das habe ich hier auch schon gelesen. Das ist auch gar nicht unser verlangen.

Die Frage ist nur, wie kann ich bei den deutschen Behörden die vietnamesische Staatsbürgerschaft löschen lassen, denn die ist ja eigentlich nicht korrekt und das verursacht immer wieder unnütze Fragen bei den Behörden.

Hat das schon mal jemand gemacht? Bzw. Erfahrungen damit?

Viele Grüße
Stefan

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 04.01.2024, 17:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Laut dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz (2010) von Vietnam hat das Kind aber die VN STA automatisch durch Geburt erhalten.
Dabei ist es unerheblich, ob man die Geburt bei der Botschaft registriert um einen Pass für das Kind zu erhalten oder nicht.

Vor Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes war es tatsächlich so, das das Kind keine VN STA erworben hat wenn es durch Geburtsort und oder Abstammung eine andere STA erworben hat.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 04.01.2024, 19:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann gäbe es jetzt eine doppelte Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil deutsch ist und auf der deutschen Staatsbürgerschaft besteht.

Falls das nicht möglich ist und die Familie (wie gewöhnlich) in Deutschland wohnt, dann dürfte das vn Gesetz nicht gelten.

Kaum vorstellbar, daß Deutschland darauf verzichtet und das Kind eines deutschen Staatsbürgers vienamesischer Zwangseinbürgerung überläßt.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 04.01.2024, 21:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was für eine Zwangseinbürgerung?

Hier geht es um den Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Geburt.

Eine Staatsangehörigkeit erwirbt man bei seiner Geburt durch Abstammung von den Eltern und teilweise auch auf Grund des Geburtsortes.

Wenn das Staatsangehörigkeitsgesetz eines Landes sagt, das das Kind seiner Bürger die Staatsangehörigkeit auf Grund der Abstammung erwirbt, gilt das natürlich überall auf der Welt.

Das alte VN STA Gesetz bis 2010 hat bei Geburt im Ausland keinen Erwerb der VN STA gekannt wenn nicht beide Elternteile Vietnamesen waren und gleichzeitig durch Abstammung oder Geburtsort eine andere STA erworben wurde.
Aus diesem Grund haben meine Kinder leider nur die deutsche STA.

Das wurde 2010 mit dem neuen Gesetz geändert, so das die VN STA durch Geburtserwerb auch dann besteht, wenn auf Grund lokaler Gesetze am Geburtsort oder durch Abstammung weitere STA erworben wurde.

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Raudi
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BeitragVerfasst am: 05.01.2024, 09:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe gestern mit den Konsulat gesprochen, da scheint es zwischen 2010 und 2017 möglich gewesen zu sein, dass man eine vietnamesische Geburtsurkunde bekommen hätte. Nun geht das nur noch wenn ein Vietnamesischer Name vorhanden ist.

Aber das war ja auch nicht mein Ziel, ich möchte ja auf dem deutschen Amt die vietnamesische austragen lassen.

Da unser Sohn keinen vietnamesischen Namen hat und auch bis jetzt keine vietnamesische Geburtsurkunde besitzt, ist es nach aktuellem Stand nicht möglich dass er noch eine bekommt.

Da stellt mir das Konsulat nun eine Bescheinigung aus, dass er keine vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt, damit kann ich dann zum Meldeamt gehen und das austragen lassen.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 12.01.2024, 17:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Niedlich, was die Botschaft/das Konsulat da macht und sich selbst nicht an die eigenen Gesetze hält.
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GerdM
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BeitragVerfasst am: 02.02.2024, 22:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was ist ein "vietnamesischer" Name? Dürfen Vietnamesen keine ausländische Namen haben, wenn sie wollen?

Ansonsten, meine beiden Töchter haben beide Staatsbürgerschaften. Ich musste gegenüber dem Meldeamt beweisen, dass dies der Fall ist. Wie kam die Meldebehörde denn darauf, dass das Kind eine zweite Staatsbürgerschaft hat?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 03.02.2024, 10:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Faulheit Überlastung der Einwohnerämter bringt die meisten zu der Aussage, das einn das deutsche Gesetz den Erwerb der STA durch Geburt vorsieht, ist es im anderen Gesetz auch so, so das man Doppelstaatler ist. Stimmt ja auch bei über 80% aller Länder.

Seit dem neuen vn Gesetz von 2010 zählt auch Vietnam zu diesen Ländern.

Zumindest die zentralen oder übergeordneten Einwohnerämter haben auch Beamte, die sich mit diesen Staatsangewöhrigkeitsangelegenheiten auskennen und Zugriff auf die entsprechenden Gesetze aller Länder haben. Wenn diese in solchen Fällen hinzugezogen werden kommt im normalfall auch die richtige Antwort.

Ich musste bei meinem Amt erst mehrmals laut werden, das der Schalterbeamte die entsprechende Abteilung fragt, weil meine Kinder unter das alte Gesetz fallen und er mir der Pass für die Kinder verweigern wollte, wenn ich nicht unterschreibe, das es eine zweite STA gibt. Ich hatte damals das entsprechde Gesetz dabei und im alten Pass des Kindes klebt eine Visabefreiung für Familienangehörige von Vietnamesen. DIe ANtwort es Beamten war nach kurzen Blick in das Gesetz nur, das der Schalterbeamte anhand der Visabefreiung hätte sehen können, das keine VN STA vorliegt.

Anscheinend gibt es in Vietnam ein Gesetz, das man einen Vietnamesichen Vornamen tragen muss. Genaues könnte Katrin sagen, die mal hier im Forum war und sich in VN einbürgern lassen hat.
Deshalb wird die Botschaft erst die Geburt registrieren, wenn man einen vn Namen angibt. Allerdings besitzt man auch ohne Registrieung die Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörigkeiten, die man aufgrun der Geburt besitzt kann man sich nicht aussuchen, man hat sie einfach, auch wenn man im betreffenden Land nicht registriert ist.

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