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 Visum abgelehnt

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Kurzer
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BeitragVerfasst am: 03.10.2013, 12:20    Visum abgelehnt Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Jetzt hat meine Freundin bescheid bekommen, leider eine Ablehnung. Ist wirklich traurig, dass es nicht einmal möglich scheint jemanden aus Vietnam nach Deutschland einzuladen. Dabei hatten wir alle erforderlichen Papiere zusammen und sogar noch eine Bescheinigung von ihrem Chef, dass sie dort weiterarbeiten kann, wenn sie zurück ist.
Da ich zur Zeit noch an Bord bin, wird sich wohl auch kaum was machen lassen, um dadegen anzugehen Traurig


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Courti
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BeitragVerfasst am: 03.10.2013, 12:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Du kannst dagegen auch nichts tun. Das kann nur sie. Ich würde das ihr auch raten (Stichwort: Remonstration). Nicht deswegen, um doch noch ein Visum zu bekommen, sondern natürlich, um die näheren Gründe zu erfahren wie es zu der Entscheidung kam - nächstes mal kann man es dann besser machen oder zumindest eine bessere Einschätzung der Situation treffen. Und ein bisschen gehts da ja auch ums Prinzip.

Schade ists allemal.

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Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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Kurzer
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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 01:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für den Tipp, dass machen wir dann auf alle Fälle, auch wenn es nichts mehr ändern wird.

Hab jetzt wieder Anfang November einen Flug nach Vietnam gebucht, wenn sie nicht hier her kommen kann, dann flieg ich zu ihr Sehr glücklich

Und mal schauen, was die bei der Remonstration heraus kommt, was wir nächstes Mal besser machen können...

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Choki
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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 05:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo! Und alles Gute fuer euch Zwei!

Aber gewundert hat es mich auch nicht wegen des Visums. Ja, nach dem Grund fragen. Ich denke, wenn ihr Studium fertig ist und sie "richtig" arbeitet, irgendwas "festes" da in Vietnam hat, wirds evt leichter.

Ich hab 2x ein Visum versucht zu beantragen fuer meinen Freund. Negativ. Einmal sagten sie: der Grund sei, dass er kein Englisch und kein Deutsch koenne. Ich antwortete (war mit ihm am Konsulat in Saigon), dass quasi jeder Tourist aus China auch weder deutsch noch quasi kaum englisch spricht. Ich sagte, dass wenn ich zB nach Kamboscha oder Japan reise, auch kein kambodschanisch oder japanisch was weiss ich spreche. Er ist ja Tourist und ist bei mir, ich spreche fliessend deutsch. Deren Argument war: wenn er auf sich allein gestellt sei, koenne er sich nicht verstaendlich machen. Mein Gegenargument dass er ja nicht allein sei, hat ihn (dem Angestellten/Beamten dort) nur mit dem Kopf schuetteln lassen.

Das zweite mal gabs keinen Grund. Nur die Antwort: wir nehmen an oder lehnen ab nach unserem Ermessen.

Seitdem haben wir es nicht mehr versucht. Ich hatte auch alle Papiere, die Verpflichtungserklaerung hat mir auch Magenweh bereitet, weil ich sie schon heftig finde, gabs aber innerhalb 3 Minuten. Aber kein Visum fuer ihn.

Darf ich fragen, wie lange du pro Einsatz so unterwegs bist? Und fahrt ihr feste Strecken oder wartet ihr auf "Kunden"? Sorry, aber du hast dich so vorgestellt, mich wuerds interessieren... Smilie

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csba
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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 08:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Es ist nur traurig, Eure Ergebnisse "so" lesen zu muessen. Sind die denn alle so "inkompotent" - diese Beamten? Nehmt es einfach nicht so hin!!

Choki! Mit Deinen Argumenten, die ich ja wirklich gut finde, hast Du den jeweiligen Beamten sicherlich sprachlos gemacht!

csba

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Samxxx
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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 09:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo erstmal .
Ich weiss von 2 Fällen wo Viatnamesen ( in Deutschland lebend ) je Ihre Schwester für 3 Monate eingeladen haben . Doch da wird erst mal nach dem Alter bemessen . Bei jüngeren Menschen ist das fasst unmöglich . Bei älteren , die keine Arbeit mehr haben geht das eher . Aber es muss genügend Geld ( Vermögen )da sein . Da wird zum Beispiel das Haus verpfändet oder ein Geldbetrag und das als Sicherheit verpfändet . Kommt diejenige Persohn nicht nach Vietnam zurück schluckt der Staat die Bürgschaft . Aber wie gesagt : jeder Fall / Beamte ist anderst . In Hanoi hat es jetzt 2x geklappt . Aber immer ältere Menschen .

Man sollte vieleicht mal fragen wie hoch die Sicherheit ist die man hinterlegen muss .

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Choki
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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 09:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Csba, naja, so richtig viel "muessen" sie ja nicht sagen. Aber fuer ein Touristenvisum find ich das auch was happig, dass der Beamte Deutschkenntnisse "verlangte". Es handelte sich ja nun nicht um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenfuehrung oder sowas. Wenn ein Deutscher ein vietnamesisches Touristenvisum haben moechte, braucht er auch nicht vietnamesisch sprechen zu koennen. Leider kann man aber keinen trifftigen Grund verlangen, es wird vom Beamtenentschieden. Wenn Person A ein Visum bekommt aber Person B es abgelehnt bekommt obwohl gleiche Voraussetzungen galten, kann man da leider nichts machen.

Sam, ja, das ist ja richtig. Junge Menschen ohne besonderen Besitz oder etwas haben es sehr schwer mit dem Visumsantrag. Bloss zB im Falle meines Freundes frag ich mich, wovor die Beamten Angst haben. Ich haette eher Angst, dass ich ihm "umsonst" ein Flugticket etc plus Krankenversicherung und vor allem deutschlandtaugliche Klamotten gekauft haette, wennihm nach wenigen Tagen Deutschland womoeglich zu kalt und geordnet gewesen waer, es keine getrockneten Tintenfische und kein Karaoke gibt und er nirgends rauchen darf. Singapore war ihm ja bereits zu westlich, er konnte nicht schnell genug zurueck nach Saigon..... Mit den Augen rollen Sehr glücklich ich haette bei ihm jedenfalls weniger Angst als die Beamten, dass er haette ab- und untertauchen koennte... :oops:

PS: csba, hm, wuerd es nicht direkt inkompetent nennen. Ich denke, kompetent sind sie schon, handeln aber mit Sicherheit nach eigenem Ermessen und Gutduenken, quasi willkuerlich, so denke ich das. Einige Auflagen (wie Sicherheiten, nach VN zurueckkehren zu wollen) gibt es sicher auch. Aber zB im Falle meines Freundes denke ich, da war die Begruendung der Ablehnung vorgeschoben da wirklich bloedsinnig.

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Kurzer
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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 13:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Choki

Also mit dem Studium ist sie seit über einem halben Jahr fertig und seitdem arbeitet sie schon. Von ihrem Chef aus wäre es auch kein Problem gewesen, dass sie nach Deutschland kommt. Er hat ihr sogar eine Bescheinigung für die Botschaft geschrieben, dass sie dort sofort weiterarbeiten kann, wenn sie wieder zurück ist.
Dann würde ich es jetzt auf das Alter schieben, sie ist 23.
Von meiner Seite aus wäre es auch kein Problem einen Geldbetrag bei der Botschaft zu hinterlegen. Aber für mich sieht das danach aus, dass die das nicht genehmigen wollen...

Zu mir: Ich bin immer 4 Monate an Bord und habe dann ca 2,5 Monate Urlaub. Wodurch ich relativ viel unterwegs bin, beruflich wie privat. Die Reederei in der ich arbeite hat knapp100 Schiffe, die weltweit fast überall hinfahren. Normalerweise fahren wir nach Fahrplänen, diese Tour zum Beispiel Portugal-Sao Tome-Angola.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 13:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Choki, du darfst zwei Dinge nicht verwechseln: Bei der Botschaft nach dem Grund der Ablehnung informell fragen oder den bürokratischen Weg gehen und zu remonstrieren. Bei Ersterem wird man dir mitteilen, was der Grund für die Ablehnung war. Das sind dann abstrakte Begriffe wie "mangelnde Rückkehrbereitschaft", die dabei ohne weitere Erklärung unterstellt werden. Bei Letzterem wird man dir allerdings schriftlich darlegen (müssen), wie man zu dieser Einschätzung kam. Diese Stellungnahme füllte bei einer Freundin meiner Frau mehrere Seiten und war nach Aussage ihres Freundes/Mannes schlüssig.

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 07.10.2013, 15:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Choki » hat folgendes geschrieben:
Aber fuer ein Touristenvisum find ich das auch was happig, dass der Beamte Deutschkenntnisse "verlangte".

Wenn jemand schon gut Deutsch kann wäre das doch theoretisch erstmal ein Argument dafür, dass jemand vielleicht eben nicht mehr nach VN zurückkommen will.... - Zumindest unter der Annahme, dass die Rückkehrbereitschaft eine wichtige Rolle spielt beim Touristenvisum.

Von daher finde ich grade das Argument mit der Sprache echt lächerlich.

Vielleicht sagen sie genau das beim nächsten Mal wenn er Deutsch kann. Winken

Überleg dir vielleicht das echt mal mal der Remonstration.

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Samxxx
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BeitragVerfasst am: 08.10.2013, 17:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das heißt : Man dreht sich im Kreis . Egal von welcher Warte aus man es sieht . OK die 2 Frauen von denen ich schrieb sind nach Vietnamesischen ansichten schon älter . Vieleicht wird da anderst entschieden .

Gruß Walter

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Kurzer
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BeitragVerfasst am: 25.11.2013, 03:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Die Antwort auf die Remonstration ist jetzt da und macht eigentlich wenig Mut fuer die Zukunft. 6 Seiten mit viel bla bla, Paragraphen und Wiederholungen.

Die wesentlichen Punkte sind zusammengefasst:

Eine ausreichende familiere Verwurzelung im Heimatland konnte nicht nachgewiesen werden. Dafuer muesste sie entweder verheiratet sein
oder die Existenz von minderjaehrigen Kindern nachweisen.

Desweiteren wurde eine ausreichende wirtschaftlichen Verwurzelung ebenfalls nicht nachgewiesen. Ein Arbeitsvertrag hat nicht ausgereicht, da dieser erstens befristet war und zweitens der Nachweis ueber tatsaechliche Lohnzahlungen gefehlt. hat.
In ihrer jetztigen Firma ist es aber gaengige Praxis erst 3 befristete Arbeitsvertraege zu bekommen, bevor man dort fest angestellt wird.
Sie ist 24 und hatte vor 2 Jahren ihr Studium abgeschlossen und zwei Mal die Firma gewechselt, um Zeit zu haben, wenn ich hier bin.
In ihrem jetztigen Job ist sie flexibler und kann auch von zu Hause / unterwegs aus arbeiten und sie hatte extra mit ihrem Chef abgeklaert, dass sie nach einem 2,5 monatigen Aufenthalt in Deutschland auch dort weiterarbeiten koenne. Die Botschaft bemaengelt dies aber und schrieb:
Auch der Umstand, dass sie nach Ablauf der Probezeit einen 2,5 monatigen (vermutlich unbezahlten) Urlaub nehmen kann, deutet auf keine hinreichende wirtschaftliche Verwurzelung besteht.

Meine finanziellen Verpflichtungen fuer sie oder die Bereitschaft zum Beispiel einen Sicherheitsbeitrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen wurde ebenfalls nicht anerkannt, ihre Rueckkehrbereitschaft nachzuweisen.

Jetzt sehe ich aber wenig Chancen auch in Zukunft bei einem Neuantrag einen positiven Bescheid zu bekommen, denn heiraten oder Kinder moechten wir noch nicht, bei ihrem Job koennte jediglich die Kontoauszuege ueber den Geldeingang nachgereicht werden. Den Punkt bezueglich des unbezahlten Urlaubs kann ich gar nicht verstehen, da sie bei ihren vorherigen Jobs keine solche Moeglichkeit gehabt haette und 100 % ihren Job verloren haette.
Ihre Familie besitzt auch Land, wovon ein Teil auf sie ueberschrieben werden koennte, allerdings bin ich mittlerweile der Meinung, dass es dann wieder am verheiratetsein oder an den Kindern liegt oder wieder etwas anderes ist...

Eigentlich sollte sie in diesem Urlaub meine Familie und Deutschland kennenlernen, da sie vor hatte naechstes Jahr in Deutschland zu studieren (wahrscheinlich nochmal ihren Bachelor - Automatisierung/Elektrotechnik, da ihr Abschlauss in Deutschland nicht anerkannt wird). Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie jetzt ein Studiumvisum bekommt, da gerade ihr Tourivisum abgelehnt wurde.

In wie weit macht es Sinn, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen?

Habt ihr aehnliche Erfahrungen gemacht oder koennt ihr mir den ein oder anderen Tipp aus eigener Erfahrung geben?

Viele Gruesse

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 25.11.2013, 05:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Kurzer,
ich glaube das macht keinen Sinn mit der Klage - ich bin aber auch kein Rechtsanwalt. Generell wird so ein Verfahren aber mit Sicherheit dauern mit ungewissem Erfolg (würde laienhaft tippen: keine Chance). Ich denke ihr seit da leider nicht die Einzigen, bei denen das Touristenvisum abgelehnt wurde. Das kommt schon öfters mal vor - aus welchen Gründen das am Ende auch immer sein mag.

Das mit dem Studentenvisum und dem Touristenvisum sind zwei verschiedene Dinge. Rückkehrbereitschaft spielt bei Studentenvisum keine Rolle und als Finanzierungsnachweis reicht das Sperrkonto. Hier ist dann vor allem positiver APS Bescheid + Unizulassung wichtig.

Ob das Visum am Ende dann gewährt wird, kann dir natürlich niemand jetzt sagen aber i.d.R. ist positiver APS Bescheid + ggf. TestAS + Sprachnachweis + Unizulassung + Sperrkonto + Versicherung eigentlich recht zuverlässig.

Das Problem ist hier eher die genannten Unterlagen erstmal alle beisammen zu haben - Rechne mit ca. 6-12 Monaten, abhängig von den APS/TestAS Terminen bzw. Bewerbungsfristen der Unis - dazu braucht sie auch Deutschkenntnisse min. auf dem Niveau B1-2 (das muss aber nicht unbedingt ein Goethe-Zertifikat sein). Damit bekommst sie dann ein Visum, was dann in einen Studiumsvorbereitungs AT umgewandelt wird in DE, denn sie muss ja dann noch TestDaF oder DSH (Sprachkenntnisse C1 fürs Studium) machen (Ich bezweifle mal, dass sie das schon in VN gemacht hat).

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 25.11.2013, 07:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
In wie weit macht es Sinn, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen?

Bei einem Besuchsvisum, auf das es keinen Anspruch gibt, macht es wenig Sinn. Da müsste schon die Botschaft grobe Fehler gemacht haben, was ich hier nicht sehen kann.

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BeitragVerfasst am: 26.11.2013, 03:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« der_tomtomtom » hat folgendes geschrieben:
Hi Kurzer,
ich glaube das macht keinen Sinn mit der Klage - ich bin aber auch kein Rechtsanwalt. Generell wird so ein Verfahren aber mit Sicherheit dauern mit ungewissem Erfolg (würde laienhaft tippen: keine Chance). Ich denke ihr seit da leider nicht die Einzigen, bei denen das Touristenvisum abgelehnt wurde. Das kommt schon öfters mal vor - aus welchen Gründen das am Ende auch immer sein mag.

Das mit dem Studentenvisum und dem Touristenvisum sind zwei verschiedene Dinge. Rückkehrbereitschaft spielt bei Studentenvisum keine Rolle und als Finanzierungsnachweis reicht das Sperrkonto. Hier ist dann vor allem positiver APS Bescheid + Unizulassung wichtig.

Ob das Visum am Ende dann gewährt wird, kann dir natürlich niemand jetzt sagen aber i.d.R. ist positiver APS Bescheid + ggf. TestAS + Sprachnachweis + Unizulassung + Sperrkonto + Versicherung eigentlich recht zuverlässig.

Das Problem ist hier eher die genannten Unterlagen erstmal alle beisammen zu haben - Rechne mit ca. 6-12 Monaten, abhängig von den APS/TestAS Terminen bzw. Bewerbungsfristen der Unis - dazu braucht sie auch Deutschkenntnisse min. auf dem Niveau B1-2 (das muss aber nicht unbedingt ein Goethe-Zertifikat sein). Damit bekommst sie dann ein Visum, was dann in einen Studiumsvorbereitungs AT umgewandelt wird in DE, denn sie muss ja dann noch TestDaF oder DSH (Sprachkenntnisse C1 fürs Studium) machen (Ich bezweifle mal, dass sie das schon in VN gemacht hat).


Wichtig auch: Mindestens 15 Punkte in allen 3 Prüfungsfächern, mindestens 4 in jedem Fach.

Das hat uns das Genick gebrochen, da sie zwar 15 Punkte hatte, aber in Mathe nicht ausreichend Punkte (dank 6-Tage-VZ-Job und ihren eigenen Unikursen abends kommt sie auch nur begrenzt zum Lernen).

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