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 Eheschliessung in Vietnam, FZF Visum.

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linhde
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Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 62



BeitragVerfasst am: 28.03.2014, 19:35    Eheschliessung in Vietnam, FZF Visum. Antworten mit ZitatNach oben

Ich bin Deutsche mit Vietnamesse Wurzen, Geschieden wohne in D, Sie ist Vietnamesin Ledig wohnt in Mitte Vietnam.
Wir haben uns vor Paar Jahre kenengelernt, sie hat schon mal versucht Besuchtvisum zubekommen, leider ohne Erfolg. Also Fernbeziehung auf dauer geht nicht, Heiratet in D ist dauer zu lang wegen Urkunderprüfung, wir haben uns entschlossen in Vietnam zuheiraten.
Zuerst muss Deutsche Scheidungsurteil in Vietnam registrieren, es hat 1 Monate gedauert, meine Frau hat mit mein Vollmacht gemacht.
Anfang 12-2013 hat meine Frau mit Vollmacht Heiratsantrag, Unterlage bei So Tu phap(Justizamt) abgegeben. Der Beamte teilt ihr mit, wegen alte Unterschied >20 muss Polizeilich prüfen werden um Scheinehe auszuschliessen. Am 17.12 Anruf von Justitzamt, wir sollen beide am 19.12 zum Interview erscheinen, es geht nicht weil ich noch in D bin. Auf Antrag wird Termin auf 14.01. Am 14.01 findet Interview statt Mann und Frau wird getrennt gefragt. Am 17.01 bekommen wir Heiratsurkunde.
Fazit: wenn man gut vorbereitet braucht man nur 1 Woche urlaub nehmen, kein Schmierengeld. Klein Geschenkt nach dem Hochzeit als Dankeschön werden gerne angenommen. Übrigen es wird kein Ehefähigkeitzeugnis verlangt sondern nur Aufenthaltbescheinigung. Wenn möglich sollt Papier direkt bei Justitzam übersetzen lassen, kostet etwas mehr, aber wird anstandlos akzeptieren. Gesundheitszeugnis, Beglaubigung Pass kann in Vietnam viel günstige machen.
Am 24.01 haben wir Termin bei Deutsche Botschaft. Am 22.01 sind wir in Hanoi mit Sinhcafe Bus gekommen. Mit Taxi zum Aussenministerium in 40 Tran phu, Heiratsurkunde beglaubigen lassen. 23.01 Heiratsurkunde fertig kostet nur 30000 vnd, wir gehen zum Copyladen nebenan und Übersetzen lassen, nach ca.2 Stunden ist fertig.
Am 24.01 um 10 Uhr haben wir FZF Visa Antrag abgegeben, ca.11 Uhr muss meine Frau allein zum Interview, weil A1 Urkunde mehr als 1 Jahre alt muss sie Paar Fragen auf Deutsch beantworten.
Anfang Februar fliege ich nach D. Am 17.02 rufe ich ALB an um zu wiessen ob Unterlage schon da ist, mir wurde mitgeteilt, es ist schon da Name der SB ist auch mit geteilt. Am 18.02 Brief von ALB, ich sollte 3 Monate Gehaltnachweis, Scheidungsurteil mit Protokol zum ALB mit bringen. 24.02 fahre ich zum ALB der SB hat aber keine Zeit, ok Papier bei Infoschalter abgegeben.
Montag 03.03 rufe ich an und frage nach der Stand der Dinge, der SB ist in Urlaub und kommt Mittwoch wieder. Mittewoch um 16 Uhr 30 ruft der SB mich am Handy an: Visumantrag ist zugestimmt. Donerstag Um 10 Uhr Anruf von Botschaft: Visa ist fertig bitte abholen.
Es ist nur 6 Wochen gedauert.

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vietnamfan123
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BeitragVerfasst am: 29.03.2014, 02:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Deine Information, dass das Ehefaehigkeitszeugnis in Nordvietnam nicht benoetigt wird, WAR richtig. Seit 17.02.2014 gibt es ein neues Gesetz, somit ist das Ehefaehigkeitszeugnis auch in Nordvietnam zwingend erforderlich.

Ansonsten herzlichen Glueckwunsch, dass bei euch alles reibungslos funktioniert hat!

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linhde
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Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 62



BeitragVerfasst am: 29.03.2014, 10:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« vietnamfan123 » hat folgendes geschrieben:
Seit 17.02.2014 gibt es ein neues Gesetz, somit ist das Ehefaehigkeitszeugnis auch in Nordvietnam zwingend erforderlich.

Das ist mir aber neu, bitte Quelle nenen.

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vietnamfan123
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BeitragVerfasst am: 02.04.2014, 15:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nghị định số 24/2013/NĐ-CP am 28.03.2013
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linhde
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Beiträge: 62



BeitragVerfasst am: 02.04.2014, 23:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« vietnamfan123 » hat folgendes geschrieben:
Deine Information, dass das Ehefaehigkeitszeugnis in Nordvietnam nicht benoetigt wird, WAR richtig. Seit 17.02.2014 gibt es ein neues Gesetz, somit ist das Ehefaehigkeitszeugnis auch in Nordvietnam zwingend erforderlich.

Erst das ist kein Gesetz sondern ähnlich wie Verwaltungsvorschrift zum Gesetz. Zweiten wie kommst du darauf ab 17.02.2014 EFZ zwingend erforderlich? Wenn du Vietnamesisch lesen kannst dann liest mal Punk 45.1 Gültigkeit ab 15.05.2013.
Also bitte nicht Unsinn verbreiten wenn du nicht genau wissen, du schreckst andere Leute ab. Heirat in in Vietnam und FZF Visum kann auch schnell und unbürokratisch sein. Wenn man oft über Schmiergeld, Urkunderprüfung, oder abgelaufen A1 Certificard liest dann verliert mann sehr schnell Mut.

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vietnamfan123
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BeitragVerfasst am: 03.04.2014, 04:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich kann dir das vorliegende dokument gern einscannen und zumailen, wenn du mir per pn deine mail gibst.
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linhde
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BeitragVerfasst am: 05.04.2014, 18:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nein wozu? Wenn du meinen Beitrag gelesen hast dann weiss du dass ich diese Verwaltungsvorschrift schon durch gelesen habe, und wo steht ab 02-2014 EFZ wird benötigt?
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Hanoier
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BeitragVerfasst am: 06.04.2014, 03:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja,vietnamfan123 hat recht ab 17-02-2014 EFZ wird benötigt.
Link http://www.moj.gov.vn/hoidappl/Lists/DanhSachCauHoi/View_Detail.aspx?ItemID=23406.
Englisch ist auch dabei.
Soweit ich weiß wenn du deutsche Staatangehörigkeit hast , brauchst du keine Verdiensnachweis sowie Wohnraum , laut Information von Botschaft in Ha noi.
Frage an linhde: Was wurden an Interview gefragt?

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Curi
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 10:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hanoier, ??Bist du dir da sicher das man kein verdienstnachweis braucht ? Hast du Erfahrungen damit gemacht ?
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 11:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei Familiennachzug zum deutschen Ehepartner/Kind wird kein Verdienstnachweis benötigt.
Nachweis von Wohnraum ist notwendig, da sich daraus die zuständige ABH ergibt. Bei Nachzug zu deutschen ist aber die Größe des Wohnraums unwichtig.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Curi
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 11:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

garfield2008, aber wieso hat linhde oben in sein Bericht geschrieben das er 3 monatiger Nachweis des Einkommens einreichen musste obwohl er deutscher ist ?
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 11:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Weil es wahrscheinlich im Standardbrief der ABH so drin stand.
Die Briefe einer Behörde werden nun mal nicht individuell geschrieben sondern aus Textbausteinen zusammengefügt. Da stehen dann in den Briefen Sachen drin, die im konkreten Fall nicht notwendig sind.

Im AufenthG §28 Abs 1 steht eindeutig
Zitat:
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen.

§5 Abs.1 Nr. 1 ist die Forderung nach gesicherten Lebensunterhalt.
Da dieser beim Nachzug zu Deutschen nicht gefordert ist, ist auch kein Verdienstnachweis erforderlich.

Einfach bei der Abgabe der unterlagen bei der ABH darauf hinweisen, das man als Deutscher seinen Lebensunterhalt nicht nachweisen muss und gut ist.

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Curi
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 11:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ah wenn das so ist ..fällt mir Grad ein Stein vom Herzen. Danke nochmals garfield2008, ..hättest du schon mal Erfahrungen damit gemacht das es auch ohne Nachweis funktioniert ? Ich muss mir ziemlich sicher sein da ich selbstständig bin und diese wahrscheinlich für meine zukünftige Ehefrau aufgeben werde ( familiäre Gründe )
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 12:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Für Beantragung oder Verlängerung einer AE ist das kein Problem und wird von tausenden so gemacht. Erst wenn eine Niederlassungaerlaubnis beantragt wird ist bei deutsch verheirateten der Verdienstnachweis notwendig. Aber das ist bei euch frühestens in drei Jahren.
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Curi
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 12:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ahh das heisst ich könnte meine zukünftige Ehefrau ohne weiteres hierhin holen ..und wenn sie nach 3 Jahre oder mehr die Niederlassung bzw eine Einbürgerung machen will benötigt man dann den verdienstnachweis? und eine Frage habe ich noch wie wird es dann geregelt wenn sie hier ist ? Kriegt sie Unterstützung vom Staat ( unterhalt) oder wie wird es geregelt falls ich auch noch arbeitslos bin?
Entschuldige mich für diese vielen Fragen ich bin noch ziemlich jung und sehr unerfahren bei solchen Sachen.

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