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 Eheschliessung in Vietnam, FZF Visum.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 12:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Kriegt sie Unterstützung vom Staat ( unterhalt) oder wie wird es geregelt falls ich auch noch arbeitslos bin?

Das ist genau so geregelt wie bei bei Deutschen.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Curi
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 12:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke vielmals!!!
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Curi
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 14:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das habe ich vorhin auf eine anwaltsseite gelesen.


"Alle genannten Personen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie nach Deutschland einreisen dürfen, auch wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis kann aber nach § 27 III AufenthG verweigert werden, wenn die Person, zu der der Zuzug erfolgt, auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen ist."

Da steht ja "kann" das heiss also muss aber nicht sein.. auf gut Glück oder wie ist es zu verstehen?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 15:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

§27 sind die Grundsätze, §28 regelt den Zuzug zu Deutschen, §29 den zu Ausländern.
Was in §28 zum Thema Lebensunterhalt steht kannst du in diesen Posting von vor vier Stunden lesen.

Zitat:
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen.


Ist zu erteilen dürfte doch klar genug sein Winken

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Curi
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BeitragVerfasst am: 10.08.2014, 15:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Alles klar wenn s so steht ..hatte nur meine bezweifeln nachdem ich es gelesen habe. Bist du Anwalt ? Du kennst dich ziemlich gut mit den § aus .
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Curi
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 12:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich brauch nochmal deine Hilfe...
Hab folgendes bedenken und zwar ist das ein Problem für die arge wenn ich jetzt z.b ein halbes Jahr vom Hartz 4 lebe und dann nach Vietnam will um zu heiraten? Muss ich den das sagen? komm es dann eh nicht raus wenn ich das heimlich tun würde? Und spätesten wenn ich den familiennachzug machen werde komm es raus falls es schlimm ist was kommt da auf mich zu ?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 12:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zwei Möglichkeiten: entweder das ganze in der Zeit erledigen, die einem als ALG2 Empfänger als Urlaub zustehen oder für die Zeit des VN Aufenthalts auf ALG2 verzichten.
Für Fragen dazu bist du aber hier besser aufgehoben.

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Curi
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 16:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Okay danke ich werd mich morgen mal zum ABH fahren und mal ausführlich drüber sprechen Winken werde all die Punkte auflisten die ich hier gelernt habe .. danke nochmals Winken
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 17:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hat denn deine Frau das Visum beantragt und die ABH hat dich eingeladen? Ohne das es eine Akte gibt ist das reine Zeitverschwendung.
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Curi
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 17:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nein ist noch alles in Planung ich hole nur die Informationen zu allem ... Bei mir ist das sehr schwierig allein durch Familie und alles deswegen wollte ich erstmal alle Infos haben bevor ich loslege
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Courti
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 17:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich finde das auch sehr vernünftig. Wer will, dass Spielräume genutzt werden, der sollte seinen Sachbearbeiter rechtzeitig mit ins Boot holen bzw. mit ihm kommunizieren, um Problemen ggf. schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Es geht dabei mehr um den Eindruck den du machst als um das Erreichen eines konkreten Ziel.

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Curi
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 17:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Genau Courti ich habe hier sehr vieles gelesen doch auch sehr viele unterschiedlichen Sachen und bin zwar viel schlauer geworden doch diese Ungewissheit ist immer noch da ..diese kann ich nur durch die Sachbearbeiter aus dem weg schaffen .
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Courti
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 17:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Curi » hat folgendes geschrieben:
Genau Courti ich habe hier sehr vieles gelesen doch auch sehr viele unterschiedlichen Sachen und bin zwar viel schlauer geworden doch diese Ungewissheit ist immer noch da ..diese kann ich nur durch die Sachbearbeiter aus dem weg schaffen .

Naja, zu viel solltest du dir jetzt auch nicht erhoffen. Noch liegen dort ja keinerlei Informationen vor. Ein Vorab-Ok oder eine Vorab-Ablehnung kannst du nicht erreichen. Aber einen ungefähren Fahrplan durchaus.

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Curi
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BeitragVerfasst am: 11.08.2014, 19:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja ich weiss nur mein Problem ist halt die Situation in der ich Grad bin ...bin jetzt "noch" selbstständig doch das wird sich ändern da es zu sehr an die Familie geknüpft ist und die gegen meine verlobte sind.. So werde ich dann Hartz4 die Frage ist stets ob das funktionieren wird mit Hartz4 nach Vietnam zu reisen um dort zu heiraten ..und ob das funktioiniert die Frau hierzuholen ...ich weiss ja nicht ob ich bis dahin einen neuen Job gefunden habe oder nicht ...das einzig positive ist nur das der Onkel meiner verlobte im Amt für familiennachzug in Vietnam arbeitet und er uns ziemlich gut helfen kann doch was hier mit Hartz4 und des weiteren für Gesetze gibt das weiss er nicht ..
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IPhung
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BeitragVerfasst am: 12.09.2014, 13:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo linhde,
Endlich mal lese ich fast den gleichen Fall wie bei mir, und genauso habe ich auch vor in VN zu heiraten. Deswegen dann diese folgende Fragen noch an dich:
- soviel ich weiß, benötigt man doch die Bescheinigung vom aktuellen Fam.Stand oder? und wenn schon wo kann ich sie in D bekommen (sicherlich von Notar würde auch gehen aber es kostet was mehr als von Stadt oder)
- wo hast du bzw. wo könnte man in VN am schnellsten die Gesundheitszeugnis bekommen, weil ohne es kann ich oder meine Freundin doch keinen Heiratsantrag einreichen oder?
- meine letzte Infos war dass man evtl. 25 Tage ab dem Einreichen des Antrages warten muß. Stimmt es so noch?
Vielen Dank im voraus für deine schnelle Antwort!

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