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 Nachzahlung Endbindungskosten?????

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garoto






Anmeldungsdatum: 29.02.2004
Beiträge: 11



BeitragVerfasst am: 22.04.2005, 10:05    Nachzahlung Endbindungskosten????? Antworten mit ZitatNach oben

Hi zusammen,
meine vietnamesische Freundin und ich sind seit Nov.´04 stolze Eltern unserer Tochter.
Hatten deswegen schon letztes Jahr ein Thema in diesem Forum.
Eigentlich wollten wir letztes Jahr heiraten, das Risiko war aber doch zu hoch, da uns das Ausländeramt ständig mit Abschiebung drohte trotz Schwangerschaft.
Bei Vorlage Ihres Reisepasses beim Standesamt hätte es die AB ja mitbekommen.Zudem hätte die Zeit bis vor Endbindung eh nicht gereicht.
So entschlossen wir uns alles so weiterlaufen zu lassen, also das meine Freundin weiterhin Sozialhilfe empfängt und Sie halt versichert ist. Die Vaterschaft habe ich dann erst nach der Geburt anrkannt.
Jetzt, 5 Monate später kommt das Sozialamt und will von mir die Rückerstattung der Endbindungskosten.
Meine Tochter und Freundin sind ab Jan. ´05 bei mir angemeldet, vorher waren Sie in einer Asylantenunterkunft angemeldet und wie gesagt Sozialhilfe-empfänger.
Hat jemand von Euch auch schon die Erfahrung gemacht und was kann man dagegen machen?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 22.04.2005, 11:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

Entbindungskosten sind keine Leistung der Sozialversicherung, sondern müssen vom Verursacher bezahlt werden. Bei einer D/D Geburt werden diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse des Vaters übernommen, privat versicherte müssen unter Umständen selbst zahlen.

Das das Sozialamt die vorgeschossenen Leistungen vom Vater einfordert, wenn er deutscher ist ist normal und kann nicht verhindert werden.
Zur Zahlung können aber nur die Mittel vom Vater in anspruch genommen werden, die über den Lebenshaltungskosten liegen. Als ungefähre Richtlinie kann man den Sozialhilferechner nehmen. Alles, was an Einkommen über dem Wert liegt, kann zur bezahlung der Kosten herangezogen werden, wenn man darunterliegt, wird die Zahlung gestundet (ich weis jetzt aber nicht, ob es 10 oder 20 Jahre sind).

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 22.04.2005, 20:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garoto,

erst einmal herzlichen Glückwunsch. Sehr glücklich

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Entbindungskosten sind keine Leistung der Sozialversicherung, sondern müssen vom Verursacher bezahlt werden. Bei einer D/D Geburt werden diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse des Vaters übernommen, privat versicherte müssen unter Umständen selbst zahlen.

Das ist nicht ganz richtig. In der Reichsversicherungsordnung (RVO) heißt es im Abschnitt Krankenversicherung:

Zitat:
§ 195
Leistungsumfang bei Schwangerschaft und Mutterschaft

(1) Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen

1. ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
3. stationäre Entbindung,
4. häusliche Pflege,
5. Haushaltshilfe,
6. Mutterschaftsgeld.

Somit trägt die gesetzliche Krankenversicherung (als Zweig der Sozialversicherung) durchaus die Kosten der Entbindung. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Vater privat krankenversichert ist. (Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.)

Im hier vorliegenden Fall bestand aber wohl gar keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern es erfolgte eine Kostenübernahme durch das Sozialamt. Die Mutter hat nach BGB einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vater des Kindes:

Zitat:
§ 1615l
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

Dieser Erstattungsanspruch geht auf das Sozialamt über, weil es die Kosten für die Entbindung ja verauslagt hat. Daran führt kein Weg vorbei. Winken

Gruß
HHFux

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