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 Wie kommt mein Freund nach Deutschland

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Em
Gast





Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 00:04    Wie kommt mein Freund nach Deutschland Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe die Niederlassungserlaubnis und bin Studentin. Mein Freund studiert in Dänemark auf Englische Sprache und wird am Ende dieses Jahres fertig. Wir sind seit über 2Jahren zusammen und denken auch schon ans Heiraten. Ich kann wegen meines Studium noch nicht nach Vietnam zurück und möchte es eigentlich auch nicht gern, da ich schon seit ca. 10Jahre hier lebe und mich sehr wohl fühle. Mein Freund aber muss ca. ende des Jahres nach Vietnam zurück. Wir möchten uns aber nicht trennen, er ist auch gewillt, die deutsche Sprache zu lernen und in Deutschland mit mir zuleben.
Wir wissen jetzt aber nicht wie! Geschockt
1. Wie kommt er an ein Visum zum Studien- bzw. Bewerbenzwecken? Er verfügt leider noch über kein bisschen Deutschkenntnis. Er hat aber zum Glück das Unterhaltsgeld für 1Jahr nach Bafög-satz.
2. Wäre ein Visum für ein Sprachkurs für uns auch sinnvoll? Er muss ja sowieso an einem dann teilnehmen. Und wenn ja, wie komme ich an solche Sprachkurse ran? Wir würden, wenn alles klappt, in Frankfurt M leben.
3. Ich lebe von Bafög und ca. 350€ Jobben. Also ca. 1000€ (Kindergeld+Bafög+Job) und wohne in ein 1-Raum-wohnung. Es würde dann nicht ausreichend sein für ein "ehegattennachzug", oder?
Haben wir überhaupt Chancen, zusammen zukommen? Ich möchte wirklich nicht alles wegschmeißen um ihm nach Vietnam zufolgen. Ich bin im Moment sehr verzweifeld. Ich hoffe ihr könnt mir helfen trotz der verwirrenen Fragestellung.

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VFU999






Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
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BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 19:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich entnehme Deinem Posting, dein Freund ist Vietnamese. Du bist welche Staatsbürgerschaft (Oder habe ich etwas überlesen) ? Ich glaube, diese Anfangsangabe wäre für unsere "Rechtsexperten" wichtig, um Dir Tips geben zu können.
VFU

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Em
Gast





Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« VFU999 » hat folgendes geschrieben:
Ich entnehme Deinem Posting, dein Freund ist Vietnamese. Du bist welche Staatsbürgerschaft (Oder habe ich etwas überlesen) ? Ich glaube, diese Anfangsangabe wäre für unsere "Rechtsexperten" wichtig, um Dir Tips geben zu können.
VFU


Oh Danke für deinen Tip! Och hab es in der Verwirrung völlig vergessen. Wir sind beide Vietnamesen. Ich wohne seit ca. 10Jahre hier und mein Freund war bis jetzt Student in Dänemark.
Weiß jemand von euch ob mann als Student mit ca. 1000€ (mit Bafög) Einkommen und eine 1-Raum-Wohnung auch heiraten kann?
Bitte bitte hilf mir!

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 07:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Moin!

Für ausländerrechtliche Fragen empfehle ich mal www.info4alien.de sowie das dortige Forum.

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Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de

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VFU999






Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland


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BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 07:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Em,

sicherlich ist der von ralfi "gepostete Link" eine richtige Adresse.

Nach meinem "Rechtsverständnis" bin ich folgender Auffassung. Die Niederlassungerlaubnis hat ja m.E. die bisher "unbefristete Aufenthaltserlaubnis ersetzt. Demzufolge hättest Du das Recht, vorausgesetzt Du bist verheiratet, den Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Es dürfte im Prinzip egal sein, ob dann Dein vietnamesischer Mann aus Dänemark oder Vietnam einreist.

Meines Erachtens hat beim Familiennachzug die Höhe des Einkommens/Größe der Wohnung keinen Einfluß, kann mich aber auch irren !

Das (Hauptproblem)Problem ist aber, Du bist noch nicht verheiratet:

Ggf. solltest Du dich über die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten informieren.
Das "konservative" Deutschland wird Dir m.E. eine Menge bürokratischer Hindernisse aufbauen, wenn Du versuchen willst in Deutschland zu heiraten.

Sorry Em, kann Dir nur meine Auffassungen mitteilen und keine konkrete Rechtsauskünfte vermitteln.

VFU

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hien
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Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 08:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« VFU999 » hat folgendes geschrieben:

Meines Erachtens hat beim Familiennachzug die Höhe des Einkommens/Größe der Wohnung keinen Einfluß, kann mich aber auch irren !

Das gilt nur, wenn einer der beiden Eheparner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, was hier aber nicht der Fall ist.

@em
am besten Du wendest Dich an die oben genannten Adresse. Dort kann man Dir bestimmt auch sagen, wieviel Wohnraum Du brauchst und ob Dein Einkommen ausreicht.

hien

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Em
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Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 20:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich danke euch erst mal für die Tips. Ich werd dann mal an die andere Addresse wenden. Aber bei euch ist es irgendwie übersichtlicher und hat auch einen "familiäreren" Atmosphäre!
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hien
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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 12.06.2005, 10:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo Em,
hat man Dir inzwischen irgendwie helfen können?
hien

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Em
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 12.06.2005, 13:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich hab mein Einkommen formuliert und darauf die Antwort bekommen, dass es unterschiedlich ist, von Bundesland zu Bundesland und dass es schon sehr wenig ist. Traurig Also heißt es: keine Hochzeit bevor ich die Deutsche Bürgerschaft bekomme. Und es kann ganz schön lange dauern, hab ich gehört.
Die andere Fragen hab ich gar nicht mehr gestellt, nehme an, dass sie wieder nicht genau zu beantworten sind.
Also werde ich mal einfach "auf den Hasen warten" ("ôm cây doi tho²" heißt es ja bei uns Winken )

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 16.06.2005, 23:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Em
Gehe doch einfach mal zu Deiner Ausländerbehörde und erkundige Dich, ob Dein Freund nach einer Heirat eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Wenn nicht, dann kannst Du ja immer noch auf Deine Einbürgerung warten. Wenn Du alle Ansprüche für eine Einbürgerung erfüllst, hast Du bestimmt in spätestens 2 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit.
Grüße,
hien

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feti
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Anmeldungsdatum: 15.04.2004
Beiträge: 18
Wohnort: hamburg



BeitragVerfasst am: 17.06.2005, 11:19    @ em Antworten mit ZitatNach oben

chao em,
Die Wohnraumgrösse ist (im Bundesland Hamburg) auf ca. 45 qm festgesetzt.
Einkommen (wieder Bundesland Hamburg) auf 1080 Euro/mtl netto, für 2 Personen die in einem Haushalt leben ist der Mindestverdienstsatz.
Setzt sich folgendermassen zusammen : nach dem Miete und Strom gedeckt sind müssen pro person mindestens 300 Euro übrigbleiben.
Nun weiss ich nicht wie das mit dem Studentensatus geregelt ist

_________________
hallo an alle...bin neu hier...

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