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 Doppelbesteuerungsabkommen

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Locke
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Anmeldungsdatum: 09.11.2011
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BeitragVerfasst am: 07.01.2016, 10:13    Doppelbesteuerungsabkommen Antworten mit ZitatNach oben

Bald ist es soweit. Häuschen fertig (bei Schwiegermutter) und nur noch 4 Monate bis zur Pension. Dann ist es endlich soweit und wir (meine -ursprünglich-vietn. Frau und ich ziehen um nach Vietnam für immer.
Jetzt meine Frage ans Forum: Einkommenssteuer- gem. Doppelbesteuerungsabkommen müßte ich in Vietnam, da in D kein Wohnsitz mehr vorhanden ist, meine Pension versteuern lassen. An wen muß ich mich da wenden und wie funktioniert das? Kann ich in bar einzahlen? Und wie hoch wäre die Steuer ( z.B. wieviel müßte ich für 1000 Euro bezahlen?).
Danke für eure Mühe

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Wellbeing
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Beiträge: 101
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BeitragVerfasst am: 07.01.2016, 15:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zahle bloss keine Steuer an den vietnamesischen Staat, wenn du hier nicht arbeitest.
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Locke
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Anmeldungsdatum: 09.11.2011
Beiträge: 84


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BeitragVerfasst am: 08.01.2016, 07:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Wellbeing - kannst du das bitte begründen? Irgendwo muß ich ja bezahlen, sonst mache ich mich ja strafbar.
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Toni B.
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Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 469
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BeitragVerfasst am: 08.01.2016, 11:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Locke,
Ich bin der Meinung, mit der bezogenen Rente hast Du bereit Steuer in DE bezahlt, in VN lebst Du nur als Rentner, ohne zusätzlichen Einkommen vorausgesetzt.
Warum mußt Du noch Steuer in VN bezahlen? Strafe für was?
VG Toni B.

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Frank-Mario
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Anmeldungsdatum: 05.01.2016
Beiträge: 48
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BeitragVerfasst am: 08.01.2016, 12:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:

Art. 18 Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikel 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

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Frank-Mario
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Anmeldungsdatum: 05.01.2016
Beiträge: 48
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BeitragVerfasst am: 08.01.2016, 12:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Art. 19 Abs. 2 Öffentlicher Dienst.
a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.

b)Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.

Alles klar Frage Frage Frage

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Florian




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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


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BeitragVerfasst am: 08.01.2016, 17:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

D.h. die Rente wird, wenn überhaupt, in Deutschland besteuert, auch bei Wohnsitz in Vietnam.
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Frank-Mario
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Anmeldungsdatum: 05.01.2016
Beiträge: 48
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BeitragVerfasst am: 09.01.2016, 12:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Locke,

wenn du dein Vorhaben, wie oben beschrieben, umsetzt, dann bist du beim Finanzamt " beschränkt Steuerpflichtig".
D.h. ihr verliert u.a. den Steuer-Grundfreibetrag, welcher für gemeinsam Veranlagte für 2016 eine Summe von
17.304 € im Jahr ausmacht.
Dies könnte eine nicht unerheblich höhere Steuerlast ergeben.
Die steuerfreie Bruttorente liegt dann nur bei ungefähr 30 %.

Du solltest dich an das dann zuständige Finanzamt wenden und dein Vorhaben erklären, was die beste Möglichkeit ist.

Sonderzuständigkeit Rentenempfänger im Ausland

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg

Telefon 0395 44222 - 47000

Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben. Winken

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Volker1510
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BeitragVerfasst am: 09.01.2016, 12:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Locke..
Entschuldige meine Frage..
Du bist 54 und bekommst Rente.. Sicher keine Altersrente oder?

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Locke
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Beiträge: 84


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BeitragVerfasst am: 11.01.2016, 07:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich danke euch für eure Bemühungen. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
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Stengah
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Beiträge: 39
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BeitragVerfasst am: 14.03.2016, 18:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Locke,

hier die Infos, die ich habe:

1. Wenn du keinen Wohnsitz in D hast, kannst du beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg (a) die unbegrenzte Steuerpflicht oder (b) die begrenzte Steuerpflicht erklären.

Die Steuerpflicht bezieht sich auf die Einnahmen in D aus der Pension/Rente.

(a) bedeutet, dass du wie ein ortsansässiger Steuerpflichtiger in D behandelt wirst. Man wird von dir erwarten, jährlich eine Erklärung des vietnamesischen Volkskomitees beizubringen, dass du über kein Einkommen in VN verfügst. (Das könnte problematisch werden, wenn die örtlichen Behörden davon nur etwas wissen, wenn Ihnen etwas Teegeld gezahlt wird). Du würdest dann in D zum normalen Steuersatz besteuert werden.

(b) bedeutet, dass die als Nichtansässig giltst. Damit wird deine Rente/Pension pauschal und automatisch bei der Auszahlung mit 25% versteuert. Das bedeutet, dass du auch nur 75% ausgezahlt bekommst. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen kannst du dir das vom Vietnamesischen staat wieder zurückholen. Ob du das Geld von drt dann auch bekommst, weiß ich nicht - aber ehrlich, ich glaube es nicht.

Das eigentliche Riesenproblem ist scheinbar ein ganz anderes. Die deutsche Rentenversicherung passt die gezahlte Rente anhand des am Wohnsitz geltenden Lebensaufwandes an. Wenn ein Rentner aus Westdeutschland in den Osten zieht, wird seine Rente wegen der geringeren Lebenshaltungskosten reduziert - das kann ich sicher sagen. VORSICHT: sicher ist auch, dass bei einem Wegzug zurück nach Westdeutschland die Rente nicht wieder angehoben wird. Die bleibt reduziert. Auch das ist sicher.

Ich befürchte, dass dies auch so gemacht wird, wenn du offiziell nach VN deinen Wohnsitz verlagerst. Da wird dann wohl nicht mehr viel übrig bleiben von der Rente. Dies ist aber eine Annahme von mir, also nicht sicher. Es würde aber diesem Verfahren entsprechen.

Deshalb haben die meisten Leute nach wie vor einen Wohnsitz in D, wegen der Steuer und der dann nicht erfolgten Rentenanpassung.

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xenos




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Beiträge: 1002


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BeitragVerfasst am: 14.03.2016, 19:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich kann grundsätzlich nur jedem raten einen "Wohnsitz" in D-Land zu behalten.

Wenn ein Steuerpflichtiger sein Haupteinkommen in Deutschland bezieht,
was bei den meisten Rentnern der Fall ist,
so kann er - meines Wissens - in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein .
Normalerweise ist unbeschränkt steuerpflichtig die bessere Option.

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SamanthaP
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Anmeldungsdatum: 14.03.2016
Beiträge: 5


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BeitragVerfasst am: 15.03.2016, 03:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« xenos » hat folgendes geschrieben:

Normalerweise ist unbeschränkt steuerpflichtig die bessere Option.


Genau, ich stimme mit dieser Ansicht.

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Frank-Mario
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Beiträge: 48
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BeitragVerfasst am: 02.04.2016, 12:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Locke,

in 4 Wochen ist es nun soweit, dann gehst du in die wohlverdiente Freistellungsphanse deiner ATZ.
In dieser Hinsicht wünsche ich die alles Gute und vor allem viel Gesundheit um deine Vorhaben zu verwirklichen.
Ich wäre sehr daran interessiert zu erfahren, wie du dich nun entschieden hast, in Hinblick auf dein Eingangsbeitrag, ggf. auch als PN?

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