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 Heiratsvisum: Antrag läuft schon 11 Monate

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Uwe






Anmeldungsdatum: 02.04.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Kreis Celle



BeitragVerfasst am: 02.04.2003, 12:41    Heiratsvisum: Antrag läuft schon 11 Monate Antworten mit ZitatNach oben

Hallo alle zusammen. Ich lese das Forum schon seit vielen monaten weil es immer wieder interessante Beiträge enthält. Ich versuche meine Verlobte nun schon seit 11 Monaten zu mir zu holen weil wir Heiraten wollen. Leider bin ich von anfang an an einen Grünschnabel von Sachbearbeiter geraten und so hat sich alles ziemlich in die länge gezogen. Es ist natürlich sehr wohl möglich hier zu Heiraten aber es dauert halt. Mitlerweile ist die erste Überprüfung abgeschlossen. Leider wurde aber nur die Ledigkeitsbescheinigung als echt anerkannt. Die Geburtsurkunde wurde vom Vertrauensanwalt als zweifelhaft angesehen da die Ausweißnr. des Antragstellers nicht eingetragen war. Da die Urkunde aber im allgemeine immer so in Vietnam ausgefüllt wird habe ich große bedenken gegen den Vertrauensanwalt und vermute da ausschließlich Geldmacherei. Mitlerweile wurde eine neue Geburtsurkunde bei der Botscht in Hanoi abgegeben die nur unter großen mühen und Beziehungen komplett ausgefüllt wurde. Zu der Ledigkeitsbescheinigung ist soviel zu sagen das zwar mitlerweile abgelaufen ist, die Überprüfung dauerte 4 Monate, aber da der Anwalt sie als echt angesehen hat muß meine Verlobte nur eine neue gültige bei der Einreise mitbringen. Diese muß aber von der selben Behörde ausgestellt sein wie die welche der Anwalt überprüft hat. Auf diese weise umgeht man eine ungültige Bescheinigung. Diese möglichkeit ist ist legitim da man sonst unmöglich an gültige Papiere gelangen kann.Ich kann nur hoffen das meine lange wartezeit nun bald ein Ende hat und alles gut wird. Allen die anderen die vorhaben Ihre Verlobte zu heiraten kann ich jetzt nach meinen Erfahrungen mit den Behören nur raten es in Dänemark zu tun. Da ist nur eine kleinigkeit zu beachten, man sollte nicht selber die Einladung stellen sondern am besten jemand aus der Verwandschaft der Frau. So umgeht man die unterschrift das man nicht heiraten werde. Danach kann man geltend machen das es unsinn ist einen neuen Visaantrag zu stellen für jemanden der sowieso schon hier ist.
Ich hoffe das es dem einen oder anderen weiter hilft.

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HHFux
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Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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BeitragVerfasst am: 02.04.2003, 14:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Uwe,

vielen Dank für Deine Tipps und Hinweise. Sicher helfen Sie hier vielen weiter. Es ist super, wenn Leute nicht nur lesen, sondern auch schreiben.

Natürlich ist es theoretisch möglich, in Deutschland zu heiraten. Nach wie vor ist es so, daß der Standesbeamte ganz allein entscheidet, ob er die Echtheitsprüfung überhaupt für notwendig hält. Verzichtet er darauf, ist es immer noch kompliziert, aber vertretbar.

Wenn allerdings die Echtheitsprüfung vom Standesamt oder OLG verlangt wird, würde ich von einer Heirat in Deutschland absehen. Eine Wartezeit von bis zu einem Jahr, endlose Laufereien zwischen den verschiedensten Behörden und die Kosten für den Vertrauensanwalt sind dann wohl kaum mehr zumutbar.

Da bleiben i.d.R. nur die Auswege Heiraten in Vietnam (i.d.R. nur mit Bestechung möglich) oder Heiraten in Dänemark (zweifellos der einfachste Weg, aber die notwendige Visumsbeschaffung hat auch ein paar Haken und Ösen).

Gruß Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Mittwoch, 2. April 2003 @ 15:52]

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didi240




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Beiträge: 131
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BeitragVerfasst am: 02.04.2003, 17:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die Präsidentin
[TAB][TAB][TAB]Zeil 42 (PLZ 60313)
[TAB][TAB][TAB]Telefon: (0 69) 13 67-01
[TAB][TAB][TAB]Telefax: (0 69) 13 67-2976

Postanschrift: Oberlandesgericht žž60256 Frankfurt am Main
Aktenzeichen (Bitte stets angeben):[TAB]([TAB] Nebenstelle[TAB][TAB]Datum
346/2-[TAB]Herr Ruhl; 6084[TAB]02.04.2003

Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses

Sehr geehrter Herr Krause,

im Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses verlange ich grundsätzlich die Überprüfung der vietnamesischen Urkunden mit Ausnahme der Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Vietnam.

Im Auftrag

Ruhl

ist doch schon mal was, so wie ich das sehe muss ein Scheidungsurteil noch überprüft werden



[Editiert durch didi240 ein Mittwoch, 2. April 2003 @ 18:57]

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Uwe






Anmeldungsdatum: 02.04.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Kreis Celle



BeitragVerfasst am: 03.04.2003, 11:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es ist ja nicht so das die Überprüfung 11 Monate gedauert hätte sondern der ganze Vorgang wurde vom Sachbearbeiter verschleppt weil er einfach keine Ahnung hatte. Man hätte es bei allem Wissen was einem jetzt zur Verfügung steht durchaus auch in 6 Monaten erledigt haben können. Der Vorgang an sich ist eigendlich ziemlich simpel. Man muß nur ein paar kleinigkeiten beachten und alles läuft fast von alleine. Leider hat mich der Spaß bis jetzt 670€ gekostet.Aber das ist mir meine Süße wert.
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thi-andreas




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Beiträge: 139
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BeitragVerfasst am: 07.09.2003, 02:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

und nun?
_________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis meist größer, als in der Theorie.

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